Hallo zusammen,
ich bin seit Mai 2003 von meiner Ex geschieden. Wir haben zwei Kinder (7 und 9), die bei Ihr leben. Im Dezember 2003 hat mein Ex wieder geheiratet. Bis zur erneuten Heirat habe ich neben dem Kindesunterhalt auch für sie Unterhalt gezahlt. Darüber hinaus habe ich mich an den Betreuungskosten beteiligt, die angefallen sind, damit sie halbtags arbeiten konnte. Im Scheidungsurteil heißt es diesbezüglich sinngemäß: Über den Nachehelichen Unterhalt hinaus verpflichtet sich der Antragsgegner zur Erstattung der Betreuungskosten für die Unterbringung der Kinder bis zu einem Betrag von 50,- € monatlich.
Seit Januar zahle ich nun keinen Unterhalt mehr an meine Frau. Auch die Zahlung der oben genannten 50,- € habe ich eingestellt. Ich zahle nur noch den Unterhalt für die Kinder (170 % des Regelbetrages)
Meiner Meinung nach bin ich nur noch zur Zahlung des Kindesunterhalts und natürlich begründeter Sonderbedarfe verpflichtet. Die 50,- € waren m. E. dem nachehelichen Unterhalt zuzurechnen und sind mit der erneuten Heirat hinfällig.
Meine Frau vertritt nun die Auffassung, das die 50,- € dem Kindesunterhalt zuzurechnen sind und fordert von mir die Zahlung fortzusetzen.
Wer hat jetzt Recht? Und noch wíchtiger, wer würde Recht bekommen?
Viele Grüße
Colli
Moin Colli,
ein sinngemäßes Zitat hilft nicht weiter; wir brauchen es wörtlich.
Ich interpretiere ist vorweg so, dass du dich neben EU und KU zu einer regelmäßigen Sonderleistung verpflichtet hast, ein Zusammenhang zu oder eine Bedingung von Unterhaltszahlungen besteht nicht.
Wer hat jetzt Recht?
Ich fürchte, deine Ex.
Und noch wíchtiger, wer würde Recht bekommen?
Naja, wir sind ja alle keine Orakel und wären wir es, hätten wir nicht die aktuellen Probleme. 😉
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin moin,
danke für die prompte Reaktion. Also hier jetzt das Zitat der betreffenden Passage:
1. Der Antragsgegner verpflichtet sich, an die Antragstellerin ab Rechtskraft der Ehescheidung einen montlichen, jeweils zum dritten Werktag des betreffenden Monats im voraus fälligen nachehelichen Unterhalt von Euro XXX zu zahlen und ihr die anfallenden Kosten für die Betreuung der gemeinsamen Kinder ??? und ??? im Kindergarten, bzw. nach der Schule bis zur Höhe von monatlich Euro 50,00 zu erstatten.
2. Im übrigen sind sich die Parteien darüber einig, dass die Verpflichtung des Antragsgegeners aus dem Vergleich vom 06.03.2003 zur Zahlung von Kindesunterhalt auch nach Rechtskraft der Ehescheidung in der Hauptsache weiter gilt.
Zitat ende.
Zur Erläuterung: Den Kindesunterhalt, wie in dem genannten Vergleich (der unter 2. erwähnt wird) geregelt zahle ich selbstverständlich weiterhin. Ich bin der Auffassung, dass sich aber Punkt 1 rein auf den nachehelichen Unterhalt bezieht und daher mit der erneuten Heirat meiner EX meine Zahlungsverpflichtung erlischt.
Gruß
Colli
Moin Colli,
Knackpunkt ist die Formulierung
und ihr die anfallenden Kosten für die Betreuung der gemeinsamen Kinder ??? und ??? im Kindergarten, bzw. nach der Schule bis zur Höhe von monatlich Euro 50,00 zu erstatten.
Es ist hierin die Bedingung der Betreuung aufgeführt, keine andere Bedingung oder Auflösung zu einem Ereignis.
Und an der Betreuungsbedingung kannst du evtl. das Versagen des Anspruch festmachen. Die Frage ist auch, ob die Erstattung der Betreuungskosten nicht als KU gewertet werden kann. Mit pfiffiger Argumentation wäre hier ein Ansatzpunkt.
Erliege jetzt bitte nicht dem Fehler, diese 50 Euro nicht zu zahlen. Deine Ex hat mit dem Urteil einen sofort vollstreckbaren Titel gegen dich und könnte jederzeit die Pfändung einleiten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo nochmal,
ich bin der Auffassung, dass Betreuungskosten, die zur Sicherstellung der Erwerbstätigkeit geleistet werden nicht dem KU, sondern dem EU zuzuordnen sind.
Bei den genannten Kosten handelt es sich um Kosten, die von der Schule erhoben werden, um eine zuverlässige Betreuung bis 13.00 Uhr zu gewähren.
Gruß
René
Hallo René,
ich lese, du zahlst 170%, d.h. du gehörst nicht zu den Geringverdienern. Du sparst im Mom sicher einiges an EU, tun dir da die 50,-- Euro für 'ne sinnvolle Betreuung deiner Kinder so weh? Das ist kein Geld, von dem sich deine EX neue Schuhe kauft, es ist FÜR DEINE KIDS.
Nena, die dieses ganze Gerangel um jeden Cent nicht verstehen kann
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum
Hallo Nena,
sicherlich hast Du recht. Ich muss mich fragen, ob das Gerangel gerechtfertigt ist.
Aber wie kommt es zu so einer Haltung? Das ist eine lange Geschichte. Es ist aber so, dass meine Ex sich weitaus weniger Sorgen um die Zukunft machen muss als ich.
Sie beschäftigt für unterschiedliche Arbeiten zwei Haushaltshilfen, sie wohnt mit ihrem neuen Partner in einer schönen Doppelhaushälfte, sie fahren zwei Autos.... Wenn Du mich fragst, braucht sie das Geld noch weniger als ich.
Dazu kommt, dass sie mit den Kindern 400 Km weit weggezogen ist und der ganze Aufwand wegen des Umgangsrechtes bei mir hängt. Und meine finanziellen Leistungen für die Kinder sind ja nicht nur auf den Unterhalt beschränkt. Ich spare jeden Monat für die Kinder. Ich habe den Kindern Fahrräder gekauft, damit sie bei mir auch welche haben. Ich gehe mit den Kindern Klamotten einkaufen wenn sie hier sind usw.
Ich weiß, viel gerede! Ich will damit nur zum Ausdruck bringen, dass es mir nicht um 50,-- € geht, sondern ums Prinzip.
René
Hallo René,
wie wär's denn, wenn du deiner Frau vorschlägst, du zahlst die 50,- Euro weiter, dafür fährt sie dann an den Besuchs-WE's eine Strecke, schließlich ist sie weggezogen und hat auch die Pflicht sich um den Umgang der Kinder mit dir zu kümmern.
Nur als Vorschlag. Oder du bietest ihr an, das Geld als Sparvertrag für die Kids anzulegen, wenn sie's nicht braucht wird sie doch sicher damit einverstanden sein. Ich glaube nur, es lohnt sich nicht wegen solcher Dinge einen Anwalt einzuschalten, der freut sich dann über euer Geld.
Nena
