Moin zusammen,
folgende Situation, zu der ich eine Einschätzung in Bezug auf Kindesunterhalt benötige:
Ich erhalte in naher Zukunft einen nicht unerheblichen Geldbetrag, von dem auch die KM weiß, da Sie denselben Betrag ebenfalls erhält, Stichwort Immobilienverkauf.
Nach meinem Verständnis sind die Erträge aus diesem neuen Vermögen bei einer Einkommensüberprüfung relevant.
Würde ich das Geld auf ein Bankkonto legen, zählen die Zinsen als Ertrag.
Würde ich das Geld in eine Immobilie als Kapitalanlage investieren, käme es zur Einkommenserhöhung durch Vermietung & Verpachtung.
Würde ich das Geld in eine Immobilie zum Selbstbewohnen investieren, käme der Wohnvorteil zum tragen.
D.h. Nachweise, wie das Geld verwendet wurde, sind vorhanden und die Erträge sind auch eindeutig nachvollziehbar bzw. werden, wie im letzen Fall, vorausgesetzt.
Nun gibt es aber auch andere Möglichkeiten das Geld zu verwenden
ein paar fiktive Beispiele dazu:
Als Uhrenliebhaber würde ich das Geld für die Anschaffung einer teuren und exklusiven Uhr nutzen, die aber keine direkten finanziellen Erträge erwirtschaftet, höchstens Wertzuwachs, der aber nicht direkt monetär zu bewerten ist.
Als absoluter Fan von Cabrios würde ich mir von dem Geld einen schicken Flitzer kaufen. Jeder weiß, wenn es kein exklusives Fahrzeug ist, Autos eher Wertverlust bedeuten, als Wertzuwachs.
Meine derzeitige Wohnungseinrichtung ist in die Jahre gekommen und ich würde mir von dem Geld eine komplett neue Einrichtung zulegen.
In allen Beispielen ist ein Nachweis über die Verwendung des Geldes über einen Kaufvertrag möglich.
Die Erträge sind allerdings dabei nicht darstellbar.
Wie ist das in diesen Beispielen mit den nicht vorhandenen Erträgen zu sehen?
Hi Cheers,
die entscheidende Info fehlt noch: reden wir hier über einen Mangelfall ?
Gruss von der Insel
Moin.
M.E. musst Du nur Deine Einkünfte erklären; also wenn sich die durch Kapitalerträge wie Zinsen od. Mieteinnahmen erhöhen. Wenn dem nicht so ist, dann ist dem eben nicht so.
Du musst m.E. noch nicht einmal nachweisen, dass Du von dem Erlös aus dem Immo.verkauf Uhren, Cabrio oder sonst was gekauft hast - du könntest es ja auch unters Kopfkissen gelegt haben.
Und zwingen, den Betrag ertragsbringend anzulegen kann Dich erst recht niemand (wobei das sicherlich ratsam ist, je nach Risikoprofil mehr od. weniger)
hast Du allerdings Erträge, solltest Du die aber angeben.
Gruß, toto
reden wir hier über einen Mangelfall ?
Nein, kein Mangelfall.
Nein, kein Mangelfall.
Dann kannst Du das Geld auch über Dein Feuerzeug halten wenn Du Spass dran hast.
Die Frage ist natürlich, ob es nicht sinnvoller wäre, den Ertrag mitzunehmen und einen vergleichsweise geringen Anteil davon als Mehr-KU in Kauf zu nehmen. Es kommt ja auch niemand auf die Idee, eine Uhr zu kaufen, nur um die Kapitalertragssteuer zu sparen...
Gruss von der Insel
Es kommt ja auch niemand auf die Idee, eine Uhr zu kaufen, nur um die Kapitalertragssteuer zu sparen...
Ich befürchte in der Tat, das es einige Leut gibt, die lieber Steuern auf nicht vorhandene Erträge sparen anstatt (steuerbare) Erträge zu erwirtschaften und dabei auch noch unkalkulierbare Risiken eingehen.
Aber nein - das ist nicht sinnvoll :phantom:
toto
Ok, also im Endeffekt kann ich mit dem Geld machen was ich will.
Sollte dabei in irgendeiner Art ein Ertrag erwirtschaftet werden, sollte ich diesen Ertrag angeben.
Danke!
Es kommt ja auch niemand auf die Idee, eine Uhr zu kaufen, nur um die Kapitalertragssteuer zu sparen...
Doch, und das ist sogar eine ziemlich gute Idee solange man es nicht übertreibt/ gewerblich macht. Gemälde und Oldtimer übrigens auch.
Zur Eingangsfrage: Meine Ex legt ihr Geld ganz beschissen an und es stört das Gerich nicht im geringsten. Ich habe argumentiert, dass ich nicht mehr unterhaltspflichtig sei wenn sie ihr Vermögen vernünftig anlegt. Dies wurde abgelehnt. Sie könne anlegen wie sie wolle.