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Erstausbildung und Unterhalt

 
(@baldvater)
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Hallo Gemeinde,

weiß jemand wie es sich verhält wenn die Erstausbildung ein Studium ist. Sind bei einem Bachelorstudium dann drei Jahre Erstausbildung und beim Examen 4,5 Jahre Erstausbildung?!

Hintergrund ist, dass ich Jura studieren will und mit dem Bachelorabschluss kann ich nichts anfangen, der Master baut darauf auf, aber entspricht ja quasi einer Zweitausbildung. Ich befürchte, dass sich das JA dann nach drei Jahre meldet und meint ich solle die Ausbildung abbrechen, um die volle Leistungsfähigkeit zu erbringen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2010 11:55
(@romyh)
Registriert

Hallo,

wenn ich mich nicht irre, bleibt das Staatsexamen als Studienabschluss für Jura bestehen, genau wie für Medizin. Nur Bei den Lehrern wurde der Bachelor/Master Sch* eingeführt.

Abgesehen davon, um echter Jurist zu sein, brauchst du zwingend den Master, sollte dieser für Jura existieren. Somit ist das auch Tei der Erstausbildung! Ist bei den lehrern auch so. Wenn die sich nach dem BA entscheiden, dass es das war, können sie nur als "Hilfslehrer" tätig sein und können auch nicht verbeamtet werden.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2010 13:50
(@romyh)
Registriert

ok, hab grad mal gegoogelt, und es gibt tatsächlich BA/MA Abschlüsse in Jura. Das kommt darauf an, wohin man will im Leben. Sollte man Richter oder Staatsanwalt werden wollen, ist das Staatsexamen absolut notwendig. Solte man jedoch in der Wirtschaft arbeiten wollen, zB in der Rechtsabteilung eines Konzerns, so ist wohl der BA oder MA ausreichend, so versch. I-net-Seiten.

Ob das wirklich so gut ist, weiß ich nicht. Ich persönlich befürworte das gute alte Staatsexamen. Hab ich selbst auch absolviert, jedoch nicht in der Juristerei.

Du solltest dir also von vornherein klar sein, was genau du möchtest. Darüber hinaus gibt es nicht in allen BL die Möglichkeit des BA/MA in Jura.

Viel Erfolg, Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2010 13:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

offensichtlich geht es weniger darum, was man mit welchem Abschluss erreichen kann, sondern darum, wie lange das Jugendamt oder die Familiengerichtsbarkeit die Füsse stillhalten, bis die Aussage kommt "Deine Erstausbildung ist jetzt abgeschlossen; Du kannst damit jetzt Geld verdienen und den Unterhalt für Dein Kind selbst erwirtschaften."

Ich finde das auch grundsätzlich richtig. In einem Handwerksberuf würde dieser Status auch bei Vorliegen einer bestandenen Gesellenprüfung angenommen und nicht vertagt, bis auch noch eine Meisterprüfung absolviert wurde. Und nein: "Mit dem MA verdiene ich mehr Geld und kann dann mehr Unterhalt bezahlen" ist kein Argument.

Die Kiste mit der "aufbauenden Ausbildung" gilt eher bei der Frage, wie lange Eltern einem "Kind" unterhaltsverpflichtet sind, das beispielsweise dem BA noch einen MA folgen lässt; auf eigene Unterhaltsverpflichtungen des Studenten ist sie nicht ohne weiteres anwendbar. Hier wird es ggf. auf eine Einzelfallprüfung ankommen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2010 14:29
(@romyh)
Registriert

Hallo,

ich meine dennoch, dass ein MA in Jura keine abgeschlossene Ausbildung ist. Aber das habe ich Gott sei Dank auch nicht zu entscheiden.

Und, ich hab mein Studium allein finanziert.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2010 15:26
(@baldvater)
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ich muss RomyH beipflichten, was ist wenn man Lehrer werden will. Die Erstausbildung endet quasi erst mit dem Referendariat. Aber nach drei Jahren verlangt dann das JA, ne, hier ist die Erstausbildung mit dem Bachelor beendet. Was bekommt man mit dem Bachelor dan auf dem Arbeitsmarkt???? Man von der freien Berufswahl und Selbstbestimmung abgesehen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2010 16:57
(@romyh)
Registriert

Gucke mal hier, vielleicht hilft das bissel weiter.
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,542687,00.html

Gruß aus Berlin

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2010 17:07
(@baldvater)
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Danke, aber eher nicht. Habe halt Panik,dass ich mein Berufswunsch nicht verwirklichen kann, weil Behörden meinen, dass ein Bachelorabschluss eine Ausbildung sei, mit der man ausreichend Geld verdienen zu könne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2010 17:12
(@baldvater)
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Hallo Gemeinde,

muss ich die Formulare des JA ausfüllen oder würde es reichen wenn ich schriftlich die Auskünfte erteile?! Kann ich die beizufügenden Nachweise anonymisieren, sehe keine Rechtsgrundlage darin, dass die wissen müssen, wer mein Arbeitgeber ist, wo ich studiere etc?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2010 17:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ BaldVater,

es erhöht die Antwortwahrscheinlichkeit NICHT, wenn Du ständig neue Threads zur gleichen Fragestellung eröffnest; noch dazu in unterschiedlichen Unterforen.

Zur Fragestellung selbst: Du möchtest, dass die Allgemeinheit mit Steuergeldern in Deine Unterhaltsverpflichtungen eintritt. Da liegt es auf der Hand, dass die Umstände Deiner momentanen "Unterhaltsverhinderung" geprüft werden müssen. Natürlich muss es dabei auch die Möglichkeit geben, Deine Angaben zum Einkommen zu überprüfen; hierzu gehört auch die Angabe Deines Arbeitgebers. Auch Steuerzahler können sich bei ihren Einkünften nicht auf den "Datenschutz" berufen und ihre Auftraggeber oder Arbeitgeber "anonymisieren".

Habe halt Panik,dass ich mein Berufswunsch nicht verwirklichen kann, weil Behörden meinen, dass ein Bachelorabschluss eine Ausbildung sei, mit der man ausreichend Geld verdienen zu könne

doch, das kann man. Die Behörden könnten sogar der Ansicht sein, dass man sich im Alter 30 Jahren (= 12 Jahre nach dem Abitur) nicht mehr in einer zügig durchgeführten "Erstausbildung" befindet, sondern in einem Bummelstudium. Überdies gibt es weder ein Recht auf einen "Wunschberuf" noch auf eine Anstellung in demselben. Notfalls musst Du Dir eben einen Nebenjob in der Gastronomie oder auf dem Bau suchen und das Studium noch etwas verlängern. Dein Kind muss heute ernährt werden und nicht irgendwann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2010 20:08




(@baldvater)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

das mit der weiteren Frage war ein Fehler, dennoch musste ich feststellen, dass einige Themen hier im Forum gelöscht werden, also muss man vielleicht einen Oberbergiff wählen, der mit dem eigentlichen Thema nichts gemeinsam hat.

@ brille007

Beim Finanzamt brauche ich keine Details anonymisieren, die wissen schon alles. Das JA prüft die Leistungsfähigkeit, also was hat der Name des Arbeitgebers damit zu tun?! Mit dem "Wunschberuf", gucke doch mal im GG nach, unter Berufsfreiheit, was nicht heißen soll, dass ich Philosoph werden möchte und im Park meine Ansichten verbreiten will, für freien Lohn!

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Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 11:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi baldvater,

Das Ja/RA/KM/Gericht dürfen, ob es dir gefällt oder nicht, überprüfen, ob deine Angaben korrekt sind. Ebenso dürfte, bei Leistungsfähigkeit, wenn der KU nicht freiwillig in titulierter/ausgeurteilter Höhe der KU beim Arbeitgeber gepfändt werden. Auch da muß dann der Arbetisgeber bekannt sein und zur Not wird die bekanntgabe eben erzwungen.

Ja das GG spricht von freier Berufswahl. Daran hindert dich auch niemand. Deiner freien Wahl steht aber nun mal auch die Pflicht ggü., das da ein Kind sein wird, das ernährt werden muß. Die Freiheit des Einen geht eben gerade soweit, wie davon die Freiheit eines anderen nicht gestört wird. Es hindert dich niemand an deiner Berufswahl, nur hast du eben auch die Verantwortung während dieser Ausbildun möglichst auch eine Tei lder finanziellen Verantwortung für dieses Kind zu übernehmen. Wenn nicht anders möglich eben mit einem Nebenjob.

Und nur vorsorglich: Ja,ich weiß wovon ich spreche. Ich habe nach dm Tod meines Mannes mein Ing-Studium weitergemaacht, für 3 Kinder gesorgt und auf 20 Stunden-Basis gearbeitet, da ich keinerlei Sozialleistungen beziehen konnte. Dafür hätte ich das Studium beenden müssen.

Wenn man etwas will, findet man auch immer Wege und Möglichkeiten seine Wünsche und seine Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 11:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BV,

dennoch musste ich feststellen, dass einige Themen hier im Forum gelöscht werden, also muss man vielleicht einen Oberbergiff wählen, der mit dem eigentlichen Thema nichts gemeinsam hat.

Gelöscht werden Doppelpostings (siehe beispielsweise >>>Forenregel Nr. 3<<<, da die Beantwortung von Fragen ansonsten nicht sinnvoll möglich ist.

Das JA prüft die Leistungsfähigkeit, also was hat der Name des Arbeitgebers damit zu tun?

es soll schon vorgekommen sein, dass die gemachten Angaben nicht stimmen. Nachdem dieser Arbeitgeber vorhersehbar kein Geheimdienst ist, wirft die Verweigerung dieser Angabe die Frage auf, was hier verheimlicht werden soll. Das ist bei anderen Behörden nicht anders; auch dort muss man die Hosen herunterlassen, wenn man etwas möchte.

Mit dem "Wunschberuf", gucke doch mal im GG nach, unter Berufsfreiheit,

da hast Du offensichtlich etwas falsch verstanden: Berufsfreiheit bedeutet, dass Du einen Beruf Deiner Wahl erlernen und ergreifen darfst - aber nicht, dass die Allgemeinheit so lange in Deine finanziellen Verpflichtungen einzutreten hat, bis Du in diesem Wunschberuf eine Stelle gefunden hast und dort genügend Geld für Unterhaltszahlungen verdienst.

Im übrigen sind auch Studenten nicht an der Aufnahme "wunschberufsfremder" Nebentätigkeiten gehindert, um den Unterhalt für ihre Kinder sicherzustellen. Falls das aktuell nicht der Fall ist, kann man Dir durchaus fiktives Einkommen unterstellen.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 09.08.2010 11:58
(@baldvater)
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der Hintergrund der Anonymisierung ist, dass mir gesagt wurde, dass das JA schon mal zu Methoden greift, um an Informationen zu gelangen wie z.B. beim Arebitgeber anzurufen. Ich gehe einer Nebentätigkeit nach, aber parallel zum Studium schaffe ich nur 20 Std wöchentlich, also verdiene ich noch unterm SB.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 15:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dass das JA schon mal zu Methoden greift, um an Informationen zu gelangen wie z.B. beim Arebitgeber anzurufen.

natürlich tun die das; das sind auch ganz legitime "Methoden". Mit dem Unterhaltsvorschuss werden Deine (!) Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Mutter und Kind vorerst aus Steuergeldern bedient; da muss es auch möglich sein, Deine Angaben zu überprüfen, zum Beispiel bei Deinem Arbeitgeber. Mit dem UHV geht Deine Auskunftsverpflichtung nach >>>§ 1605 BGB<<< auf den Kostenträger über.

Ich gehe einer Nebentätigkeit nach, aber parallel zum Studium schaffe ich nur 20 Std wöchentlich, also verdiene ich noch unterm SB.

vatersein.de ist ein Internet-Forum; nicht das im Zweifelsfall zuständige Familiengericht. Wir beschreiben die geltende Rechtslage. Und nach dieser können Deine Angaben jederzeit überprüft werden. Ggf. kann Dir auch fiktives Einkommen (auch aus "geringwertigerer" Tätigkeit) unterstellt bzw. der Bachelor als berufsqualifizierender Abschluss angesehen werden.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 09.08.2010 15:41
(@romyh)
Registriert

Hallo,

ich entschuldige mich. Ich hätte wohl erstmal die Hintergründe erfragen sollen, bevor ich antworte.
Denn hätte ich gewusst, dass der TE bereits 30 Jahre alt ist, dann hätte meine Antwort ganz anders ausgesehen. Bspw. so:

Wie kommt es denn, dass du nach der Geburt des Kindes, dem ggü. du unterhaltspflichtig bist, gemerkt hast, dass du Jura studieren willst? Genau jetzt? Was haste denn vorher gemacht?

Tut mir leid, solche Fragen musst du dir gefallen lassen.

Du kannst studieren wie du willst, Hauptsache du zahlst den korrekten UH. Ansonsten könnte man mutmaßen, dass du dich durch dein Studium dieser Pflicht entziehen möchtest. Und, glaub mir: Das Studium wird auch nicht nur 4 Jahre dauern.

Grummlige Grüße aus Berlin

P.S. Erst denken, dann Kind machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 16:06
(@baldvater)
Zeigt sich öfters Registriert

Eigentlich wollte ich mein persönliches Schicksal hier nicht herausplaudern, aber damit man mich besser versteht, hier mein Hintergrund:

Meine Eltern sind früh verstorben, nachdem ich keine Lust mehr auf Jugendheim hatte, bin ich direkt arbeiten gegangen. Dies ging einige Jahre gut, bis der Arbeitsmarkt sich stetig änderte. Mehre Phasen von Arbeitslosigkeiten, befristete Arbeitsverträge und Teilzeitangebote bestimmten mein Leben. Dann habe ich mir überlegt eine Ausbildung zu machen, leider war ich mittlerweile dem Markt mit 27 Jahren zu alt. Also blieb die bessere Alternative Studium, dazu machte ich mein Abitur auf dem Abendgymnasium nach. Mein Ziel ist es nun Jurist oder Lehrer für Recht zu werden. Natürlich will ich dies durchziehen und befürchte einfach, dass das JA nach dem Bachelor mich zur Aufgabe des Studiums "zwingt". Wobei ich bestimmt besser Arbeitsmöglichkeiten mit dem Bachelor habe als momentan. Eine andere Option ist ein Examensstudium, dann müsste ich mich aber für eine ungewollte Universität mit schlechterem Ruf entscheiden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2010 14:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo bv
das trägt sicher zum besseren Verständnis für deine Situation bei.
Ob es dir aber auch bei Ja und Gericht hilft bleibt offen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2010 14:19
 elwu
(@elwu)

Hintergrund ist, dass ich Jura studieren wil

Hallo,

vielleicht habe ich es ja nur überlesen, aber wann genau willst du mit dem Studium beginnen, und wann ungefähr wirst du Vater, und was macht dich sicher, dass du auch wirklich der Vater bist?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2010 14:51