Hallo,
ich habe meine beiden Kinder bei mir 17w+15m und gehe voll arbeiten.
Meine Ex-Frau hat bisher KU gezahlt, aber nichtmal den Mindestsatz.
Nun habe ich Klage auf Nachforderung in Januar 2010 gestellt und als Ergebnis will man mich nun in die Ersatzhaftung nehmen, weil ich ja wesentlich mehr verdiene als meine Ex-Frau (Verkäuferin in Vollzeit). Seit dem läuft der ganze Kram... never Ending Story... Gerichte haben ja Zeit... jeder Parksünder wär wohl schneller verurteilt bzw. Recht gesprochen.
Diese lebt jedoch mit einem neuen Partner zusammen und hat Ihre Arbeit auch nicht ausgedehnt, um den Mindestunterhalt zu gewährleisten.
So wie jetzt das Hinweis-urteil aussieht würde Sie nur noch die Hälfte von dem zahlen, was sie bisher gezahlt hat, d.h. 106 Euro+107 Euro zukünftig ??!!
Den Rest rechnet man mir als Erhöhung zu ?
Dabei betreue ich die Kinder, gehe voll arbeiten und trage auch alle Zusatzkosten.
Ich will das Hinweis-Urteil ablehnen und brauche Infos, ob eine Ersatzhaftung überhaupt in Betracht kommen kann, denn meine Ex-Frau ist ja grundsätzlich Leistungsfähig ?!
Sie hat nur bis dato noch keinen Finger zusätzlich krumm gemacht, um den Unterhalt, der ja für die Kinder ist zu decken.
Richterin ist wohl mal wieder ProFrau eingestellt... hab ich schon oft genug erlebt.
Gibts Urteile oder Hinweise, ob dann ein Gang vors OLG sinnvoll ist. Das kann doch nicht sein, daß ein KU-Schuldner so einfach davon kommt?
Danke für eure Antworten im Voraus
Pegasus
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Hi Pegasus1962
§1607 BGB sagt aus, dass ein Forderungsübergang nur dann stattfindet, wenn der Pflichtige gemäss §1603 BGB nicht leistungsfähig ist. Hat dieser jedoch verfügbares EK oberhalb des SB, so ist er auch zahlungspflichtig. Voraussetzung ist, dass ein anderer UH-Pflichtiger vorhanden ist (meistens der andere ET), welcher den Barunterhalt übernehmen kann, ohne dass für die Kinder darus ein Nachteil entsteht. Wie lautet denn die Formulierung/Begründung für die Ersatzhaftung?
Dann gibt es aber in der Rechtssprechung Auslegungen, wonach sich eine Barunterhaltspflicht umkehrt, wenn der betreuende ET das 2-3 fache an Einkommen erzielt. Alles sehr schwachbrüstig und kaum gesetzeskonform.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Jetzt ist die Situation so, daß der gegnerische RA meiner Ex empfohlen hat, die Beispielrechnung des Gerichts zugrundezulegen, somit zahlt sie nun für 2 KIDS 213 Euro in Summe.
Ich bin stinksauer, zumal es noch garkein Urteil gibt !!??
Soll im April vor Gericht vorgetragen werden... macht es Sinn damit vor das OLG zu gehen...?? sowas kann doch nicht sein... meine Ex dehnt ihre Arbeit nicht aus, ist Leistungsfähig und argumentiert, ich würde ja mehr verdienen, somit solle ich auch mehr zahlen... obwohl die Kids bei mir im Haushalt leben ??
Wo leben wir eigentlich ??
Sorry...irgendwie alles ProFrau, oder wie ? mich kotzt das alles mittlerweile an... und vor allem geht nix voran... da ist ein Strafzettel schneller vor Gericht, als meine KU-Forderung über den Tisch.... läuft nun sage und schreibe 1 14 Jahr... Ende offen...
naja, was macht Sinn ? Jugendamt kann und will nix machen... greifen nicht in laufende Prozesse ein ?? ich lach mich weg... nee, nee... alles Krank irgendwie.
gruß
pEGASUS
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Hallo Pegasus,
arbeit die Mutter der Kinder Vollzeit? Wenn nicht könnte ihr GEhalt fiktiv auf Vollzeit hochgerechnet werden, obwohl ich mal vermute, dass eine Verkäuferin höchstens den Mindestunterhalt zahlen kann. (950 € Selbstbehalt, berufbedingte Aufwendungen).
Sophie
Hallo,
heute habe ich das Urteil erhalten mit dem Ergebnis, daß meine Ex nur noch 71 Euro für meine 18 jährige zahlen muß und 235 Euro für meinen 16 jährigen Sohn.
Somit ist sie aufgrund der Ersatzhaftung um rund 300 Euro gegenüber vor der Klage entlastet worden, geht normal arbeiten, hat die Arbeit nie ausgedehnt und argumentiert noch, sie habe ein Gutachten von einem Facharzt, daß sie Schulterprobleme hat.
Echt toll was hier bei uns im Lande zum Thema Kindesunterhalt abgeht.
Beide leben bei mir und weil ich mehr verdiene als meine Ex - aber eben auch besser qualifiziert bin und mehr Arbeitsaufwand habe, werde ich nun entsprechend höher zur Kasse gebeten ??
Das ist doch nicht mehr normal ?
Die Richterin hatte letztes Jahr noch dargestellt, es würde auf eine leichte Erhöhung bei der Zahlung durch meine Ex rauslaufen... und schwupps war plötzlich von dem RA meiner EX die Ersatzhaftung angesprochen und es ging um 180 Grad in die andere Richtung.
Möchte jetzt vors OLG gehen, weil ich damit keinesfalls einverstanden bin.
Hat da schon jemand Erfahrung (Kosten, Dauer?)
Der ganze Kram hat nun 1.5 Jahre gedauert !!! jeder Parksünder wird sofort in Regreß genommen... aber bei Unterhaltsdingen hat man bei Gericht in Deutschland wohl sehr viel Zeit....
Ich verdiene netto nicht ganz das doppelte von meiner EX - wieso greift da überhaupt die Ersatzhaftung nach BGB ? .. sie kann Ihre Leistungsfähigkeit doch noch ausbauen ? und wenn sie geringe Tätigkeiten macht... besser als nix... aber einfach so ohne Aufwand und Nachweis wird ein Gutachten eines Arztes akzeptiert so nach dem Motto... naja, arme Frau ist ja nicht weiter belastbar ??
Brauche dringend eure Ratschläge bzw. Ideen was ich tun kann... wir kommen sonst mit dem bisschen von meiner Ex nicht rund.
gruß
Pegasus
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Hi Pegasus,
du mußt hier 2 Dinge unterscheiden.
Deine Tochter ist volljährig und damit ist sowohl die Mutter, als auch du Barunterhaltspflichtig. Anhand eures Gesamteinkommens wird der Bedarf errechnet. Der GEsamtbetrag wird dann anch dem Verhältnis eurer Einkommen aus euch beide verteilt.
Z.B. Du verdienst doppelt so viel, wie deine Ex, dann zahlst du 2/3 und sie 1/3 des Bedarfs.
Bei deinem Sohn ist nur sie barunterhaltpflichtig. Reicht aber ihr Einkommen nicht aus, um beide Unterhaltspflichten komplett zu bedienen, zahlt sie halt da auch nur das, was über ihrem SB liegt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Pegasus.
Die Richterin hat sicher ihren Spielraum recht weit ausgedehnt aber das ist eben auch nicht direkt verboten.
Wenn Muttern einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht, kann man das als ausreichend ansehen.
Einen Mann würde man nicht so leicht davon kommen lassen aber das nützt dir nichts.
Und da ja der Unterhalt der Kinder auch so nicht zu Lasten der Staatskasse geht, ist für die Justiz alles in Ordnung.
Darüberhinaus haben sie ja auch noch dafür gesorgt, dass die ungerechte Lohndifferenz von 23% ein wenig ausgeglichen wird.
Und was gibt es nobleres für einen Richter, als Geld vom reichen Mann zur armen Frau zu transferieren?
Aus meiner Sicht wärest du vor dem OLG vielleicht nicht ganz chancenlos aber groß wären die Chancen nicht.
Für die Volljährige schon mal garnicht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.