Hallo liebe VSler,
ich habe da eine kurze Frage und hoffe, dass ihr mir ein wenig Beruhigung spenden könnt.
Meine Ex hat sich nach fast dreijähriger Beziehung von ihrer LG getrennt.
Ich habe auf Anraten meines RA nach zwei Jahren ihrer neuen Beziehung die Zahlung von EU ab 09/2008 eingestellt.
Sie erhält derzeit nur Ausbildungsvergütung im 3. Lehrjahr, die beiden gem. Kinder (18J. und 15J) leben beide bei mir.
Kann sich Ex'chen jetzt wieder ggfls. an mich erinnnern und meine nacheheliche Solidarität erneut einfordern?
Et hät noch immer jot jejange!
Hi peto68
Es war bei Dir keine Verwirkung sondern das Erlöschen der Anspruchsberechtigung wegen neuer Lebensgemeinschaft. Das lässt unendlich viel Raum für Spekulationen.
Gemäß §1586a BGB nein, da keine Kinder zu betreuen sind. Allerdings kollidiert er mit §1575. Erst eine genaue Betrachtung aller Umstände in der (geschiedenen) Ehe wird nach dem Ermessen des zuständigen Gerichts den Blick in die Kristallkugel freigeben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich denke, dass §1575 hier nicht mehr greift, da die Unterhaltskette durchbrochen ist. Diese kann normalerweise nur durch den Wechsel der Kinder zur KM wieder geschlossen werden, was hier aufgrund des Alters der Kinder auch nicht zu erwarten wäre.
Denkbar wäre höchtens, dass der Zeitablauf mit weniger als einem Jahr noch nicht ausreichend ist.
Es bleibt also Raum für Spekulationen, obwohl die Rahmenbedingungen nicht schlecht erscheinen.
LG, Uli
Hallo zusammen,
Dank erst einmal für die Antworten.
Ich hoffe ja auch, dass meine Ex sich für die verbleibenden 2 Monate (ihre Ausbildung nähert sich ja nun dem Ende) ruhig verhält und bei Abwägung des Kosten-Nutzen-Risikos keine weitere Schritte unternimmt.
Insbesonders hoffe ich natürlich, dass die aktuelle Trennung ihr nicht beim Bestehen der Abschlußprüfungen hinderlich ist 😉
In mir ist halt nach Erhalt der Trennungsnachricht kurz noch mal das Alarmlämpchen angegangen......krass, dass einen sowas noch solange nach der eigenen Trennung und Scheidung beschäftigt.
Ansonsten darf sie sich gerne wieder nach Bestehen melden, wenn sie mir mitteilen möchte, wie sie sich denn die weitere Vorgehensweise bei der Zahlung des Kinderunterhalts gedenkt ........... :phantom:
Gruss und allen ein schönes WE,
Peter
Et hät noch immer jot jejange!
Noch eine Frage: hat Exchen noch einen gültigen Titel über den Unterhalt? Du schriebst, Du hättest den Unterhalt auf Anraten Deines Anwaltes einfach eingestellt.
Wenn ja, könnte Exchen natürlich aus diesem noch vollstrecken lassen!
Hallo Uli,
nein, eine solchen Titel gibt es nicht - der Begriff "eingestellt" ist vielleicht ein wenig fehlleitend.
Exilein ließ mich über ihren Anwalt ( so im Spätsommer '07) wissen, dass sie an einer außergerichtlichen Einigung bezüglich ihres Unterhalts interessiert war. Bis dahin gab es ein längeres juristisches Hin und Her bezüglich des EU.
Zu dem Zeitpunkt war ich ja naiv genug zu glauben, dass ich ob der Betreuung zweier Kinder und dass sie keinen Unterhalt für die beiden leistet, ich keinen Unterhalt an Sie zu leisten bräuchte ( Gut, das weiß ich heute besser...)
Da zu dem Zeitpunkt des "Angebots" der außerger. Einigung die neue Beziehung ja noch nicht verfestigt war ( knapp ein Jahr alt), hat mir mein RA geraten, einen Passus einzubauen, der den Unterhalt eben bis September 2008 regelt und nicht weiter.
Für die Zeit danach ( dann ja zwei Jahre rum und Exchen zu der Zeit noch in fester Beziehung) solle es der Ex dann überlassen bleiben, erneut EU zu fordern und ggfls. einzuklagen.
Hat Sie dann nicht getan.........(war ihr wohl zu riskant, das Ganze)
Nun ist eben ihre "neue" Beziehung in die Brüche gegangen und ich bekam ebem kurzfristig einen kleinen Schreckgedanken........
Gruß,
Peter
Et hät noch immer jot jejange!
Dann sollte ja eigentlich alles OK sein! 🙂
Und da sie nicht "psychisch krank" ist, wie manch andere hier, steht der Eigenverantwortlichkeit ja auch nix im Wege.
Moin peto,
nachdem es bislang keine entsprechenden Vorstösse Deiner Ex in Sachen EU gibt, versuchen wir hier ja nur, Dich zu beruhigen.
Eine Ausbildung ist für jemand, dessen Alter bei 15- und 18 Jahre alten Kindern sicher nicht mehr mit einer "2" anfängt, ja nicht unbedingt eine Selbstverständlichkeit. Man kann das positiv oder negativ sehen. Ich sehe es positiv: Da will jemand für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen. (Anmerkung: Wie es in unserer Gesellschaft für jeden Erwachsenen vorgesehen ist, der nicht durch widrige Umstände an eigener Erwerbsarbeit gehindert ist). Das ist bei Deiner Ex nicht der Fall. Und ob sie sich ihre Brötchen durch Arbeit im neu erlernten Beruf verdient oder mit einem Putzeimer in der Hand oder ob sie sich wieder eine "lukrative" Beziehung sucht, muss Dich nicht (mehr) interessieren.
Wäre ich ihr Anwalt, würde ich ihr von einer Klage abraten und ihr das Stillhalten empfehlen. Denn mit einer Klage macht sie gleichzeitig auch das KU-Fass wieder auf. Abgesehen davon gibt es auch noch den so genannten "Vertrauensschutz": Irgendwann muss sich ein ehemaliger Unterhaltszahler auch darauf verlassen können, sein Leben (wieder) nach eigenen finanziellen Spielregeln führen zu können.
Was Du natürlich nicht verhindern kannst: Dass Euer volljähriges Kind sich mit einem Unterhaltsbegehren an seine Mutter wendet, sofern es in Ausbildung ist oder noch eine Schule besucht.
Grüssles
Martin
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