Ermittlung des KU
 
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Ermittlung des KU

 
 MKR
(@mkr)
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Hallo,

ich bin hier neu und mit dem Forum und seinen Funktionen noch nicht wirklich vertraut. Es kann also sein, dass ich Fragen stelle, die schon 100x gestellt wurden, aber ich habe die Antworten nicht gefunden. Vielleicht kann mir jemand kurz helfen.

Ich lebe seit 3 Jahren getrennt und bin seit etwas mehr als 2 Jahren geschieden. Seit knapp 1,5 Jahren bin ich wieder verheiratet.

Nachdem meine Ex es geschafft hat, mich (bei gemeinsamen Sorgerecht): in der Frage des Umgangsrechts zur Resignation zu treiben:( , versucht sie mich nun mein KU fertig zu machen.:mad:

Zur Ermittlung/Berechnung des KU habe ich zwei Fragen::question:

1) Welche Unterlagen muss ich meiner Ex zur Ermittlung der Einkommensgruppe gem DT zur Verfügung stellen. Sie verlangt Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Mnate (was glaube ich OK ist) und meinen letzten Steuerbescheid bzw. die Steuererklärung. Da diese aber auch Daten meiner jetzigen Frau enthält, bin ich der Meinung, dass das meine Ex nichts angeht. Wer weiss, wie hier die Rechtslage ist bzw. wo ich dazu etwas finde

2) Innerhalb des Zeitraum der letzen zwölf Monate habe ich einmal Überstunden ausbezahlt bekommen (was allerdings ein ordentlicher Batzen war. Insgesamt aber habe ich in den gesamten drei Jahren seit unserer Trennung nur einmal Überstunden ausbezahlt bekommen und es ist absehbar, dass ich in den nächsten zwei Jahren auch keine Überstunden ausbezahlt bekomme. Gehen diese Überstunden in die Berechung des KU ein, wenn ja wie? Da der Steuervorteil von StKl. III der neuen Familie zusteht, müsste ich (wenn überhaupt) das Netto aus der Überstundenauszahlung auf Basis von StKl. I ermitteln.

Ich will mich nicht vor dem KU drücken, ich zahle seit der Trennung KU für meine beiden Kinder, zunächst 1,5 Jahre in Einkommensgruppe 6, seit dem in 7. Aber ich will mich nicht abzocken lassen, nur weil vielleicht der Granitfußboden im Haut, dass meine Ex mit ihrem LAG gebaut hat, teurer geworden ist.

Vielen Dank für Tipps und Hinweise

Michael 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2005 20:15
(@Melly)

Erstmal herzlich Willkommen bei VS 🙂
Ich versuch mal einige FRagen zu beantworten.

1) Welche Unterlagen muss ich meiner Ex zur Ermittlung der Einkommensgruppe gem DT zur Verfügung stellen. Sie verlangt Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Mnate (was glaube ich OK ist) und meinen letzten Steuerbescheid bzw. die Steuererklärung. Da diese aber auch Daten meiner jetzigen Frau enthält, bin ich der Meinung, dass das meine Ex nichts angeht. Wer weiss, wie hier die Rechtslage ist bzw. wo ich dazu etwas finde

Das ist richtig, die Gehaltsabrechnungen kann sie verlangen.
Steuererklärung ist so ne Sache, es geht sie nix an, was Deine Frau verdient, aber wie auseinaderpflücken. Das könnte nur ein Steuerberater.
Man könnte Stellen mmit Einkommen Deiner jetzigen Frau schwärzen. Was Besseres fällt mir dazu leider nicht ein.

2) Innerhalb des Zeitraum der letzen zwölf Monate habe ich einmal Überstunden ausbezahlt bekommen (was allerdings ein ordentlicher Batzen war. Insgesamt aber habe ich in den gesamten drei Jahren seit unserer Trennung nur einmal Überstunden ausbezahlt bekommen und es ist absehbar, dass ich in den nächsten zwei Jahren auch keine Überstunden ausbezahlt bekomme. Gehen diese Überstunden in die Berechung des KU ein, wenn ja wie? Da der Steuervorteil von StKl. III der neuen Familie zusteht, müsste ich (wenn überhaupt) das Netto aus der Überstundenauszahlung auf Basis von StKl. I ermitteln.

Leider werden die Überstunden mit einberechnet, das ist ja das Gemeine an der Sache. Du rackerst Dir einen ab und am Ende bist noch der Doofe, weil diese Auszahlungen mit in die Berechnung fließen.
Jetzt was für Dich unangenehmes 🙁
Es heißt zwar, daß die bessere Steuerklasse der neuen Familie zu Gute kommt und nicht der Ex, aber da trifft es leider nur beim nachehelichen Unterhalt zu und nicht beim KU.
Heißt also für Dich, daß Du evtl mehr KU abdrücken mußt, da Du durch Heirat eben die bessere Steuerklasse hast.
Da solltest Du mal beim Arbeitgeber vorsprechen, was denn für ein Netto rauskommen würde, wenn Du Steuerklasse 4 wählst. Sonst zahlt ja Deine jetzige Frau indirekt mit. Solch Gehaltsbescheinigungen druckt der Arbeitgeber schonmal aus. Es kann keiner von Dir verlangen, daß Du wegen der Kids auf Steuerklasse 3 gehst und Deine jetzige Frau dadurch weniger Netto hat.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
LG
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2005 20:28