Heute brauche ich auch mal einen konkreten Rat, denn im Umgang mit den Amtsschimmeln kann man ja nicht vorsichtig genug sein.
Das Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss an meine beiden Kleinen und möchte aus diesem Grund mal wieder meine Einkommens-und Vermögensverhältnisse überprüfen. Das allein ist schon übel genug, beim Ausfüllen komme ich mir vor, als wäre ich im Begriff, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben und das, obwohl ich pünktlich und regelmäßig zahle. Egal, darum geht es gar nicht in erster Linie. Was mich ein wenig ins Schwimmen bringt, ist die "Erklärung zur Zahlungsbereitschaft", die am Ende des Erfassungsbogens gefordert wird. Ich habe keine Ahnung, was ich ankreuzen muss und welche Konsequenzen das haben würde. Da mein Scanner keine Lust hat, für mich zu arbeiten, tippe ich die fragliche Passage einfach mal ab:
Die Unterhaltsvorschusskasse erbringt gegenüber dem Kind Unterhaltsleistungen in Höhe des Regelbetrages der ersten bzw. zweiten Altersstufe gemäß der Regelbetrag-Verordnung abzüglich des halben Erstkindergeldes (77€). Die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz betragen somit für Kinder von 0-5 Jahren 111€ und für Kinder von 6-11 Jahren 151€. Sofern Sie sich zur Zahlung des Unterhaltes in der sich daraus ergebenden Höhe verpflichten, sind Sie gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse nicht zur Abgabe der vorstehenden Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht zur vollständigen Auskunft über ihre Einkommens-und Vermögensverhältnisse gegenüber Ihrem Kind bzw. dessen gesetzl. Vertreter/in, damit diese/r prüfen kann, ob die Geltendmachung eines höheren Unterhaltsanspruchs gegen Sie in Betracht kommt. .....
Und jetzt kommt es. Ich soll nämlich eine der beiden folgenden Alternativen ankreuzen:
1. Ich erkläre mich bereit, dem Kind von Beginn der Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz am ...... an Unterhalt gemäß den Altersstufen der Regelbetrag-Verordnung zu zahlen. Ich bin bereit, derzeit nach Anrechnung der anteiligen kindbezogenen Leistungen an - Namen der Kinder und jeweiliger Betrag - zu zahlen und bitte das Jugendamt um Berechnung des entsprechenden Vonhundertsatzes von den Regelbeträgen. Ich verpflichte mich insoweit, den Unterhaltsanspruch für die Zukunft und - soweit noch nicht beglichen - für die Vergangenheit zu erfüllen.
2. Ich erkläre mich bereit, dem Kind von Beginn der Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz an den Unterhalt, den ich ihm nach Anrechnung der anteiligen kindbezogenen Leistungen schulde, wie nachstehend angegeben zu zahlen, und verpflichte mich insoweit, den Unterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen.
So - und nun weiß ich nicht, welche der beiden Alternativen ich ankreuzen muss oder soll. Zwar ist in dem Formular sogar vorgesehen, dass ich mich darüber von einem Rechtsanwalt beraten lasse, aber blöderweise steht da nicht drin, wie ich das bezahlen soll....
Meine lieben Väter und Mütter, ich hoffe inständig auf eure Hilfe, sonst bin ich echt aufgeschmissen.
Liebe Grüße
Gaby
Gelassenheit setzt großzügiges Denken voraus.
(Ernst Ferstl, Österreichischer Lehrer, Dichter und Aphoristiker)
Moin Gaby,
den Spieß drehen wir um: Du schickst alle einkommensrelavanten Unterlagen (Gehaltsabrechnungen, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, *gg*) plus eine Aufstellung nebst Belegen über alle deine Kosten, auch die Fahrtkosten, in Kopie an das Jugendamt mit der Bitte um Hilfe, da du die Fragen nicht verstehst. Es kann ja wohl niemand verlangen, dass du weniger zahlst, als möglich 😉
Das JA wird daraufhin eine Unterhaltsberechnung durchführen und dir deren Meinung zuschicken. Dann kannst du dagegen Beschwerde/einspruch erheben, wenn der Betrag dir nicht passt.
Essenz: Nix unterschreiben, lass die das ausrechnen, und verpflichte dich zu nix. Das würdest du nämlich nicht wieder los werden.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hi gabi,
deep hat recht!! ich habe leider bei der ersten berechnung einige fehler gemacht und wurde darauf hin zu mehrzahlungen verdonnert. erst mein anwalt konnte meine fehler durch eine neuberechnung ins rechte licht rücken.
die von mir gezahlten leistungen waren futsch.
mel