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Erklärung titulierter Kindesunterhalt?

 
(@luzien)
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Hallo VSGemeinde,

ich lese immer von tituliertem Unterhalt. Kann mir das mal Jemand näher erläutern?

Also in meinem Scheidungsprotokoll steht der Unterhalt drin den ich an meine Kids zu Zahlen hab mit % und Geldbetrag.

1).Ist das die titulierung?
2.) Ändert die sich nicht automatisch wenn z.b eins der Kinder in ne neue Altersstufe kommt?
3.) Was wenn ich nun arbeitslos oder krank würde?

Danke für eure Antworten

Grüßle vom Luzi

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2011 18:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Luzien!
1.) Ist das ein gerichtliches Protokoll? Wenn ja, dann git dies als Titel.
2.) Ja
3.) Musst Du trotzdem zahlen. Arbeistlosigkeit gilt bis sechs Monaten als vorübergehendes Ereignis, erst nach sechse Monaten kann eine Abänderung des Titels beantragt werden.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 18:37
(@luzien)
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Hallo Marco,

ja ist ein gerichtliches Protokoll.

Zu 2) JA ändert sich automatisch oder Ja ändert sich nicht automatisch?

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2011 18:48
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Automatisch, Du hast ein sog. dynamischen Titel.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 18:50
(@luzien)
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Dynamisch bedeutet nach meinen Einkommensverhältnissen? Hoch und runter oder nur Automatisch hoch?

Grüßle de Luzi

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

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Themenstarter Geschrieben : 11.08.2011 08:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, nicht an dein Einkommen, sondern an steigende Altersstufen und gesetzliche Erhöhungen.

Die Richtung ist dabei immer nach oben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2011 08:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dynamisch heißt, das sie der Zahlbetrag automatisch an eine Änderung der DDT oder einen Sprung in der Altersklasse anpasst.

Mit der Höhe deines Einkommens hat es erstmal nicht zu tun. Diese Ändefrung geht in beiden Richtungen  nur über eine Neuberechnung und eine Abänderung des Titels.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2011 08:42
(@luzien)
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Verstehe ich es richtig das wenn sich also irgendwas erhöht z.b Altersstufe oder die DDT, das durch den Titel automatisch ein Anspruch daraus hervorgeht aber es neu berechnet werden muss?...muss das meine Ex berechnen lassen und von mir fordern oder muss ich es berechnen lassen und es von mir aus erhöhen? oder warte ich einfach bis ne Forderung kommt? und wenn die erst später kommen würde, müsste ich dann nachzahlen?

Grüßle de Luzi

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

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Themenstarter Geschrieben : 11.08.2011 08:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein.

WEnn sich die DDT oder die Altersstufe ändert zahlst du automatisch das was dann in der Tabelle steht.

Nur wenn sich dein Einkommen ändert können du oder die Ex den KU neu berechnen lassen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2011 09:14
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

Nein.

WEnn sich die DDT oder die Altersstufe ändert zahlst du automatisch das was dann in der Tabelle steht.

Nur wenn sich dein Einkommen ändert können du oder die Ex den KU neu berechnen lassen

O.k habs verstanden. Woher weiß ich was ich dann mehr zahlen muss?...also ich hab lt. Titel 115% d.h ich muss wenn mein Großer 12 wird von mir aus bei den 115% die nächste Alterstufe nehmen und von mir aus den höheren KU überweisen, vergesse ich es hab ich en Problem...so richtig?

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

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Themenstarter Geschrieben : 11.08.2011 09:25




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Richtig.

Und ob sich die DT erhöht, kannst du aus der Presse oder hier erfahren.

Wenn du das "verschläfst", wirst du aber schon rechtzeitig daran erinnert werden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2011 09:32
(@luzien)
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Moin.
Richtig.

Und ob sich die DT erhöht, kannst du aus der Presse oder hier erfahren.

Wenn du das "verschläfst", wirst du aber schon rechtzeitig daran erinnert werden.

Gruss Beppo

O.k...d.h wenn ich verschlafe wird mich die ex dran erinnern...und wenn die es auch verschläft und z.b nach nem halben Jahr merkt muss ich dann nachbezahlen?

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2011 10:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, bis zu einem Jahr kann rückwirkend gefordert werden

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 11.08.2011 11:10
(@luzien)
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O.k...Danke für die Antworten  :thumbup:

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2011 11:21