Hallo und guten Tag zusammen,
aufgrund einer Einkommensprüfung durch das AG bin ich 1 Stufe höher eingestuft
worden und muß demnach mtl. 19,00 EUR mehr Kindesunterhalt zahlen.
Jedoch ist die Gegenseite mit dem Beschluss des AG nicht einverstanden - die
Gegenseite verlangt noch eine weitere Höherstufung.
Nun wird der Vorgang vor dem OLG verhandelt.
Bislang habe ich alles ohne RA geschafft. Ich habe den Beschluss des AG anerkannt
und dies dem Gericht auch so mitgeteilt.
Nun meine Frage:
Muß ich bereits jetzt schon den Mehrbetrag von 19,00 EUR leisten oder muß/soll ich abwarten,
bis das Urteil des OLG vorliegt.
Lb Grüsse und Danke für Eure Antworten
Zahlmeister
Moin,
du musst erst bei Rechtskraft einer Entscheidung der dann geltenden Entscheidung folgen. Dieser Zustand ist heute nicht erreicht. Du zahlst also weiter wie bisher und legst 50 €/Monat bei Seite für den Fall, dass das OLG auf noch ganz blödere Ideen kommt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Zahlmeister,
das kommt darauf an, ob auf dem Urteil steht, dass es vorläufig vollstreckbar ist.
Aber auch wenn es das nicht ist, wirst du ab dem Tag, der Inverzugsetzung rückwirkend die 19,- € bezahlen müssen.
Egal du vorm OLG gewinnst oder verlierst. Wenn du gewinnst eben die 19,- und wenn du verlierst entsprechend mehr.
Nur wenn du ebenfalls Rechtsmittel eingelegt hast, und damit durchkämst, bräuchtest du das nicht.
Insofern solltest du die 19,- € schon mal beiseite legen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für Eure prompten Rückmeldungen.
Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich nicht in Verzug komme…
Zahlmeister