Erhöhung des Selbst...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Erhöhung des Selbstbehaltes

 
(@marius293)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag, ich habe eine Unterhaltvereinbarung in Höhe von 185 Euro für 11 jährige Tochter.
Seit der Trennung (6 Jahre) zahle ich regelmäßigen Unterhalt. Mein Nettoeinkommen gezwölftelt mit allen Zuschlägen ( Feiertage,Urlaubs/Weihnachtsgeld) liegt bei 1158 Euro.
Nun war ich mit meiner Ex zum Elternabend, sie meinte sie ist Chefin einer kleinen Firma-stimmt auch, und ihr würde es finaziell gut gehen. Ich habe mal gegoogelt und was gefunden:

Grundsätzlich schuldet nur derjenige Elternteil Kindesunterhalt, bei dem das Kind nicht wohnt. Seine Unterhaltspflicht ergibt sich aus der "Düsseldorfer Tabelle", begrenzt durch seinen Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern von 950,- Euro. Falls der andere Elternteil über erheblich höhere Einkünfte verfügt (mindestens 50% mehr), so kann auch dieser Elternteil verpflichtet werden, sich am Kindesunterhalt zu beteiligen, wenn der eigentlich allein unterhaltspflichtige Elternteil nur über relativ geringe Einkünfte verfügt. Dessen Selbstbehalt steigt dann auf den "angemessenen" Selbstbehalt von 1.150,- Euro (BGH FamRB 2011,205)

Kennt sich jemand damit aus??
Wenn es denn wirklich der Fall wäre, müßte ich dann nur noch 8 Euro rechnerisch zahlen,würde natürlich KM
entgegenkommen und nen 50 zahlen.
Wie müsste ich vorgehen??

Danke im Vorraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2012 16:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ich kenne zwar diesen Text und das Urteil nicht, sondern eher die Regel, dass ab dem 2-3 fachen der Betreuende selbst zuständig wird aber wenn es so wäre müsstest du das nur noch irgendwie beweisen, bzw. zumindest glaubwürdig machen.

Das weitere Vorgehen hängt davon ab, ob deine "Vereinbarung" ein Unterhaltstitel ist.
Wenn nein, kannst du die Zahlung nach Ankündigung einfach einstellen und abwarten ob sie dich verklagt.
Wenn doch, müsstest du zum Anwalt und Abänderungsklage einreichen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 16:46
(@marius293)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Bebbo,

ja habe eine Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung mit der Stadtverwaltung DD/ Jugendamt.
Ist das der Titel?
Auf alle Fälle weiß ich das sie mehr als 60% Nettoeinkommen hat.
Auch ist die kleine aller zwei Wochen von Donnerstag bis Sonntag bei mir,Ferien etc jeweils die
Hälfte. Fahre auch mit Tochter 3 mal pro Jahr in den Urlaub,was nun sehr schwierig wird,da sie 12 wird und die
Kinderfestpreise nicht mehr gelten-also ich will mich da nicht berreichern,sondern einfach das Geld für die Kleine und mich verwenden,was ich auch dem Gericht so rüberbringen würde.
Wie wären meine Chancen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2012 17:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn da drin etwas von "Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung" steht, dann wird es wohl ein Titel sein un die Bezeichnung "Urkunde" deutet auch darauf hin.

Eine Abänderungsklage nach unten, ist für einen Mann immer ein Vabanque-Spiel.
Erfolgsaussichten schlecht bis nicht vorhersagbar.
Schon gar nicht ohne genaue Kenntnis der Einkommensverhältnisse.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 17:17
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi marius293,

ja habe eine Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung mit der Stadtverwaltung DD/ Jugendamt.
Ist das der Titel?

Ja.

Auch ist die kleine aller zwei Wochen von Donnerstag bis Sonntag bei mir,Ferien etc jeweils die
Hälfte. Fahre auch mit Tochter 3 mal pro Jahr in den Urlaub,was nun sehr schwierig wird,da sie 12 wird und die
Kinderfestpreise nicht mehr gelten-also ich will mich da nicht berreichern,sondern einfach das Geld für die Kleine und mich verwenden,was ich auch dem Gericht so rüberbringen würde.
Wie wären meine Chancen?

Null! Deine während des Umgangs getätigte Ausgaben werden durch Abzug des hältigen Kindergeldes abgedeckt.
Mehrausgaben sind Dein Vergnügen. Dass die Ex 60 % mehr verdient, interessiert nicht.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 17:18
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Marius,

Eine Abänderungsklage nach unten, ist für einen Mann immer ein Vabanque-Spiel.
Erfolgsaussichten schlecht bis nicht vorhersagbar.

Das sehe ich genauso ...

In dem von Dir zitierten Urteil hat eine arme Mutter auf Abänderung geklagt.

In der Tat hat das Gericht hier einer Abänderung des Titels mit der Begründung, dass dem betreuenden Vater ansonsten deutlich mehr verbliebe als ihr, zugestimmt.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 17:25
 Mux
(@mux)
Registriert

...zur Verdeutlichung, dass Du das Urteil für Deine Zwecke nicht wirst nutzen können:

"Zwar setze die Abänderung einer Jugendamtsurkunde die Darlegung veränderter Umstände voraus. Hier sei jedoch eine Änderung der Umstände eingetreten, weil sich erst nach Errichtung der Urkunden herausgestellt habe, dass die Klägerin trotz ernsthaften und intensiven Bemühens keine Vollzeitbe-schäftigung habe finden können, die ihr die Erfüllung der in den Jugendamtsur-kunden titulierten Unterhaltsbeträge ermögliche.".

Gottchen, sie hat einfach nichts finden können. Ist Frau, reicht!
Du aber Mann.

Mal davon abgesehen, sind jedoch die von Dir gezahlten 185 € KU für eine 11jährige Tochter mehr als fair (für Dich); hier noch Bemühungen zu unternehmen, den KU zu senken, finde ich ein wenig
grenzwertig, um es vorsichtig auszudrücken. Die von Dir generös gebotenen 50 € KU sind in meinen Augen echt ein Witz. Selbstbehalt hin oder her.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 18:03
(@marius293)
Schon was gesagt Registriert

Nun geht es aber auch um ein finazielles Gleichgewicht, es kann doch nicht sein,dass die KM
ein doppeltes oder dreifaches Gehalt hat wie der Unterhaltspflichtige und lebt wie der König und
ich weiß nie wie ich mich ernähren soll-darum geht es. Nun gut wenn die Chancen so schlecht sind,
dann brauche ich es ja garnicht versuchen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2012 19:38