Hallo zusammen,
kurz nach der Scheidung flattertere mir ein Schreiben der Anwältin meiner Ex zu, ich soll doch umgehend für August meine Zahlung anpassen und auch zum JA gehen und den Dyn.Titel von 105% auf 120% abändern lassen. Sollte ich das nicht umgehend tun, würde Klage erhoben.
Kann Sie das so einfach verlangen? Auf welcher Grundlage werden diese Prozente festgelegt? 😡
Danke schon mal...
Geo
Kann Sie das so einfach verlangen? Auf welcher Grundlage werden diese Prozente festgelegt? 😡
Verlangen kann sie, was sie will.
Auch 123.456.789% vom Bruttoinlandsprodukt.
Die Frage ist, ob sie dafür eine Rechtsgrundlag findet.
Wie wurden denn die 105% errechnet und wann?
Wieviel verdienst du Netto?
Und wann wurdest du zuletzt aufgefordert, dein Einkommen offen zulegen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich habe jetzt mal drüben nach gelesen.
Das Geld ist weg, das bekommst du auch nicht wieder.
Im deutschen Familienrecht kann Geld immer nur von dir zu ihr fließen aber niemals zurück.
Aber ich vermute auch, dass du als international tätiger IT-Consultant mit 105% etwas unterbewertet bist.
Fakt ist aber, dasss du weder deiner Ex, noch ihrem Anwalt, noch dem JA irgendetwas glauben, ohne es selbst kontolliert zu haben.
Z.B. hier bei uns.
Also gib uns mal ein paar Zahlen, dass wir was konkretes sagen können.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also Netto 3300,- steht auf dem Gehaltszettel jetzt...die 105% wurden im August 2014 berechnet
Also rein vom Netto zwischen 3.100,- und 3.500,- könnte sie auch 128% fordern.
Falls sie keinen EU fordert, auch eine Zeile mehr.
Das ganze findest du in der Düsseldorfer Tabelle
Das wären 360,- und 436,- Zahlbetrag.
Und wenn der Schrieb nicht erst heute eingegangen ist, ab Juli.
Und es lässt auch noch Raum für eine EU Forderung oder ist die Frage vom Tisch?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi @Geo,
Also Netto 3300,- steht auf dem Gehaltszettel jetzt...die 105% wurden im August 2014 berechnet
bitte beachte mal die Hinweise in Sachen Ermittlung des unterhaltsrelevanten (bereinigten) Einkommens in Deinem Eingangsthread hier: 😉
http://www.vatersein.de/Forum-topic-29884.html
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo geo,
wenn Dein Netto in der Stkl 1 tatsächlich 3300 Euro ist, dann ist die Berechnung zunächst einmal nachvollziehbar.
Andererseits schreibst Du auch etwas von Schulden, die so wie ich es sehe während der Ehe entstanden sind. Diese Schulden wären beim KU zu berücksichtigen, dadurch könntest Du wieder in die Stufe 1 (Mindestunterhalt) kommen.
Weniger als Mindestunterhalt wird es nicht, weil dann ganz anders gerechnet werden kann.
Also mache doch eine Gegenrechnung auf. Netto in Stkl. 1, dieses auf übliche Weise bereinigt (siehe Antwort von Kakadu59) und abzüglich der ehebedingten Schulden.
Normalerweise sind Schulden, die jemand alleine aufnimmt, sein Problem alleine, wurden sie aber während der Ehe für die Familie aufgenommen (es wurde also nicht Dein Hobby finanziert), dann sind es ehebedingte Schulden und diese sind zu berücksichtigen.
VG Susi
Ja, wie gesagt, das ist was auf dem Zettel steht. Zu den unterhaltsrelevanten Kürzungen habe ich mal ein paar Fragen:
- Ich stottere gerade die RG für Scheidung bei meiner Anwältin ab: EUR 150,- im Monat. Kann ich die ansetzen?
- Ich habe Anfang 2014 Kredite aufnehmen müssen:
1) wegen Hausrat, der anzuschaffen war EUR 237,-
2) wegen der Steuerklassenaktion - ich musste rund 3000,- Euro Steuern im Juli 14 nachzahlen und war völlig pleite
3) ein anderes Auto musste her EUR 350,-
- ich habe eine BC100 (seit 2012), die mit rund 390,- im Monat zu Buche schlägt
- Ich habe schon seit 2008 eine zusätzliche private Rentenversicherung, die per Gehaltsumwandlung läuft - momentan EUR 150,- damit sind die 4% pro Jahr allerdings nicht ausgeschöpft. Ich will die jetzt wieder erhöhen auf EUR 250,-, weil meine Ex ja auch die Häfte von meinen beiden Renten bekommen hat und ich die Versorgungslücke irgendwie wieder schließen muss. Kann ich das ansetzen?
- Es läuft noch eine Risiko-Lebensversicherung mit EUR 45 im Monat
Danke schon mal für die Antworten!
Gruß
Geo
Die Rente bis 4% vom Brutto geht und VIELLEICHT die Bahncard.
Bei der wirst du aber deine Dienstfahrten sehr konkret darlegen müssen und nachweisen, dass sie billiger ist als die Summe der Einzelfahrten oder die günstigsten Alternativen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also bei der damaligen Berechnung wurde die BC schon anerkannt - war ja auch schon da, als ich noch verheiratet war - also kam schon damals nicht der Familie zugute. Auch die Kredite wurden zum Teil anerkannt. Wie ist es mit den Scheidungskosten?
Und ganz aktuelles Thema: Betreuungskosten während der Ferien: Meine Ex argumentiert, dass ich die Kinder während der Sommerferien nur eine Woche nehme (da fahren sie mit mir in den Urlaub). Den Rest der Zeit kann ich die Kinder nicht nehmen weil ich da in Kur muss (geht 3-4 Wochen) und komme erst in der zweiten September-Woche zurück. Das stand aber schon fast am Jahresanfang fest, dass ich die Kinder nicht die halben Sommerferien nehmen kann, weil ich da nicht soviel Urlaub bekomme. Das hat sich allerdings jetzt sowieso erledigt wegen der Kur. Sie sagt, dass sind Betreuungskosten - ich sehe das anders, weil ich regelmäßig meinen Unterhalt gezahlt habe und da es lange bekannt war, hätte sie was ansparen können. Die Kinder gehen in der Zeit in eine Art Ferienspiele, wo sie von morgens um 9h bis kurz vor 15h sind. Wie ist das zu beurteilen?
Gruß
Geo
Noch eine Sache: Die Scheidung war im Juli und bis dahin hatte ich regelmäßig den alten besagten Unterhalt gezahlt. Die Gegenseit hat jetzt per Brief Datum 30.07., Zugang 31.07.spät Abends den neuen Kindesunterhalt nach der neuen DüDo angemahnt. Im September wird dazu noch mein Sohn 12, also erhöht sich das Ganze nochmals. Ich konnte jetzt so schnell keinen weiteren Termin bei meiner RAin bekommen und bin dann bis Anfang September in Urlaub/Kur -also nicht da. Was soll ich tun? Den Unterhalt anpassen wie gefordert, oder erst mal den alten Unterhalt bezahlen, mit dem Hinweis, das nach Prüfung der Unterhalt angepasst wird? Genauso will sie innerhalb von sechs Wochen eine Anpassung der beiden dyn.Titel erwirken - falls ich das nicht tue, wird geklagt. Wie soll ich mich hier verhalten? Gezahlt habe ich momentan monatlich (auch schon für Augustt) EUR 638,- für beide (bei 105%).
Hallo,
Also grundsätzlich besteht in Sachen Kindesunterhalt Auskunftspflicht alls 2 Jahre. Vorher geht da gar nichts, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Es sei denn, Dein Einkommen hat/ hätte sich wesentlich verändert (Hier redet ma im allg. von ca.+10% mehr Netto) Solche Forderungen(innrhalb der 2-Jahresfrist) sollten dann auch von der Gegenseite belegt/ begründet werden können. "Also nicht mal eben so: wir vermuten/ gehen davon aus, das sie mehr verdienen....")
Wenn sich Dein Einkommen nicht geändert hast:
Einen kleinen 2-Zeiler (ohne Anwalt) mit dem Hinweis, "Dein Einkommen habe sich nicht geändert und ich verweise auf die 2-Jahresfrist. Frühesten am (Datum) dürfen Sie mich wieder in dieser Angelegenheit ansprechen." Wenn Du willst: "Schönen Tach noch"
Du kannst gerne auch noch mal selbst über Deine Zahlen schauen und rechnen. Vielleicht wirds ja mit den genannten abzugsfähigen Posten weniger und gehst nochmal zum JA (oder Notar) und läßt neu betiteln.. (schließlich wollte es die Gegenseite ja so :wink:) Bei der Gelegenheit baust Du die 18-Jahres-bremse ein..
Übrigens die von mir genannte 5%.Pauschale für berufgsbedingte Aufwendungen ist bei 3000,-Netto gedeckelt-also mehr wie 150,-€ monatlich geht nicht. Es sei denn, Du kannst per Einzelnachweis höhere Kosten belegen...
Ansonsten: Um die aktuelle Erhöhung kommst Du keinesfalls rum und auch nicht um die Erhöhung in der veränderterten Altersklasse...
Thema Betreuungskosten während der Ferien: Damit hast Du nichts zu tun, dafür ist der laufende Unterhalt von der KM einzusetzen.
Kredite/ Kosten für neues Auto interessiern nicht.
PS(Edith): Was aber wirklich schwer irritiert :question:: Die Gegenseite hat seinerzeit auf Grundlage Deiner Zahlen den Unterhalt berechnet darauf hin den Titel eingefordert und schreit jetzt (innerhalb der 2-Jahresfrist) nach mehr Geld.... :question:
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
in 2 Dingen hat Kakadu recht, wenn sich Dein Einkommen nicht wesentlich erhöht hat, dann dürfen sie erst nach Ablauf der 2 Jahre fragen. Weiterhin gibt es Standardabzugsposten und Dinge, die u.U. berücksichtigt werden können.
Wenn die bisherige Rechnung der Anwältin der Gegenseite auf 1. Stufe hinausläuft, dann solltest Du prüfen ob die Rechnung stimmt oder auch hier noch mal fragen ob es richtig ist.
Spätestens nach den 2 Jahren (also in einem Jahr) wirst Du mit Sicherheit wieder zur Auskunft aufgefordert und da kann es dann richtig hart werden, darauf solltest Du vorbereitet sein.
Im Moment würde ich Dir wie Kakadu schon geschrieben hat, einfach darauf verweisen, dass Du bereits Auskunft erteilst hast und es deshalb erst wieder in einem Jahr tun musst.
Einseitig einen Titel abändern geht nicht! Also zum Notar gehen und einen neuen Titel erstellen lassen geht nur, wenn die Gegenseite den alten Titel herausgibt! Du kannst den Titel nicht einseitig abändern und vorallem auch nicht verschlechtern (z.B. durch Befistung).
Allgemein hat das Kind einen Anspruch auf einen dynamischen Titel (§ 1612 a BGB) und es ist vom Gesetzgeber keine Befristung vorgegeben. Deshalb enthalten die JA-Formulare eine solche Befristung auch nicht. Eine Bristung kann trotzdem vorgenommen werden und muss dann allerdings explizit vermerkt werden.
Ist der Titel unbefristet, müsstest Du rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag aktiv werden und auf Herausgabe des Titels bzw. eine Verzichtserklärung drängen.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Unterhalt nur mit einem Titel gefordert werden kann. Der Unterhaltsanspruch besteht unabhängig vom Titel, der Titel sichert aber die sofortige Vollstreckung, sprich es kann umgehend gepfändet werden.
VG Susi
Hallo zusammen,
@Susi: die Bedeutung des Titels ist mir bewusst. Aber wenn sie jetzt eine Abänderung der Prozente wollen, müssen sie mir erst den alten Titel aushändigen?
Die Begründung der Gegenseite ist die, das wohl vorher be der UH-Berechnung die KM mit einbezogen wurde. Da der UH nun wegfällt, bzw. nie gerechtfertigt war - solle ich jetzt meine Zahlungen anpassen, bzw. die Stufe nach der DüDo-Tablelle anpassen. Fällt das auch unter die 2 Jahres-Frist?
Danke für die Antworten!
Geo
Wieso fällt der jetzt eigentlich weg?
Und ja, ich würde, wie oben schon geschrieben, den Titel auf 120% ändern, denn da dein Einkommen ja bekannt ist, dürften sie das auch ohne neue Auskunft durchsetzen und dann hast du auch noch die gegnerische RAttin zu bezahlen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
wenn der UH für die KM wegfällt ändert sich Dein Einkommen definitiv und dann ist eine höhere Unterhaltszahlung durchaus gerechtfertigt. In diesem Fall hst Du nämlich mehr Geld für den KU zur Verfügung als vorher. Dann kannst Du Dich nicht auf die 2-JAhresregelung berufen.
In diesem Fall solltest Du die 120% titulieren lassen und die Befristung (zumindest versuchen) aufzunehmen.
Prüfen kannst Du bestenfalls, ob eine niedrigere Stufe aufgrund von Abzügen, die nicht berücksichtigt wurden möglich ist.
Da das Schreiben der Anwältin kurz nach der Scheidung kam, vermute ich das der Trennungsunterhalt mit der Scheidung weggefallen ist und kein nachehelicher Unterhalt gezahlt wird. Insoweit ist das logisch.
VG Susi
Nein, das Einkommen ändert sich dadurch nicht, da KU vor TU errechnet wird und das Netto sowieso nicht vom Unterhalt abhängt. Deswegen ergibt sich daraus auch keine neue Auskunftspflicht.
Nur die Anzahl der Berechtigten und damit die Zeile der DT ändern sich.
Deswegen ist keine neue Auskunft aber eine Änderung des Titels angesagt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nein, das war so: Ich habe ihr Anfang 2014 noch TU bezahlt, weil wir die St-Klasse beibehalten wollten (3/5). Aufgrund eines Streits hat sie dann aber eigenmächtig die St-Klassen ändern lassen (1/2), rückwirkend zum 1.1.2014. Der Effekt war eine nicht unerhebliche Steuernachzahlung für mich und das die KM überhaupt nicht mehr berechtigt war TU zu bekommen. (Den TU, den sie schon bekommen hat, hat sie nicht zurück gezahlt.) Erst im AUgust 2014 kam dan die KM an und lies mich die dyn. Titel machen, falls ich das nicht machen würde - Klage. Zu dem Zeitpunkt hat sie schon keinen TU mehr bekommen.
Geo
Hallo,
also erstens ist es wie Beppo gesagt hat, bei der KU-Berechnung wird als erstes der KU berechnet und dann geschaut ob noch Geld für TU übrig ist, desalb beeinflusst es den KU nicht, bestenfalls bei der Zahl der Unterhaltsberechtigten, aber der Einfluss ist minimal,
zweitens wenn der KU aufgrund der Stkl. 1 und ohne TU berechnet wurde, die KM nicht als Unterhaltsberechtigte berücksichtigt wurde und sich den Einkommen nicht erheblich erhöht hat, dann gibt es überhaupt keinen Grund für eine neue Unterhaltsberechnung vor Ablauf der 2 Jahre.
VG Susi