Hallo Gemeinde,
ich habe eine Frage.
Ich bin seit mehr als einem Jahr von meiner Frau getrennt und habe eine 16-jährige Tochter in der Schule,
sowie eine Tochter mit 18, die ebenfalls in die Schule geht.
Mein Einkommen ist 1700 EUR (bereinigt um Fahrten zum Arbeitgeber und Lebensversicherung).
Ihr Einkommen ist 900 EUR. Wir beide sind 43 jahre alt.
Besteht für meine Frau die erhöhte Erwerbsobliegenheit?
Bisher zahle ich alleine den Unterhalt an die Kinder. Aber das kann es ja nicht sein, dass die Mutter mit einer
Halbtagsstelle für sich wartet, und der KU darunter leidet. Sie könnte ja auch Vollzeit arbeiten und käme aus denselben Lohn wie ich.
Markus
Moin Markus,
ich denke, es geht in Deinem Fall nicht um die Erwerbsobliegenheit, sondern einfach um die Frage, wo Deine Töchter leben. Falls im Haushalt ihrer Mutter, liegt die UH-Pflicht für die jüngere bei Dir und die für die volljährige bei Euch beiden. Mit Letzterer kann sich Deine Ex aber darauf einigen, ihren Unterhaltsanteil in Naturalien (Kost/Logis) zu erbringen.
Theoretisch müsste Deine volljährige Tochter Dir die Einkommensunterlagen ihrer Mutter vorlegen; wenn Du in praxi aber bereits weisst, was drinsteht, kann man das auch lassen. Gibt es Unterhaltstitel? Es wird jedenfalls niemand auf die Idee kommen, Deine Ex zu einer Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit zu zwingen.
Möglicherweise macht auch ein Antrag auf Schüler-Bafög Sinn. Hast Du (guten) Kontakt zu Deinen Mädels?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille007,
es gibt (noch) keinen Titel. Noch nicht! ;(
Jetzt droht mir aber einer. Die Große beschwert sich bei mir. Und ich verstehe Sie ja.
Für die Kleine zahle ich 356 EUR an die Mutter.
Die Große jammert natürlich, dass für Sie nichts mehr da ist. Ich überweise Ihr 282 EUR.
Beide leben bei der Mutter. Es kann doch nicht sein, dass Faulheit belohnt wird.
Ichhabe Angst, dass das Gericht sagt, ich müsse mehr arbeiten.
Ich zahle noch 200 EUR für die Wohnungseinrichtung für die nächsten 2 Jahre. Die Wohnungseinrichtung hat die Mutter mitgenommen!
Von irgendwas muss ich auch leben. Und meine Große verstehe ich ja.
Bafög geht halt nicht, weil Sie auf Ihrem Konto 15000 EUR hat. Und es dürfen nur 5000 sein.
Wenn die Mutter arbeiten würde, wäre es alles kein Problem. Ich weiß nicht, was ich meiner Großen sagen soll.
;(
Wenn sie volljährig ist, muss sie eigene Einkünfte und eigenes Vermögen für ihren Unterhalt heranziehen
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Lausebackesmama,
wie meinst Du das? Eigenes Vermögen heranziehen?
Wieso zahlt nicht die Mutter?
Nur weil Ihr Opa Ihr Geld gegeben hat?
Sind Mütter besser als Ihre Töchter?
Wieso werden Kinder ausgenutzt, nur weil Sie nichts arbeiten will?
Ich weiß nicht was ich meiner Tochter erklären soll. Sie soll verzichten nur damit die Mutter leben kann?
Sind nicht beide Eltern verpflichtet Ihres zu tun, um den Kindern zu helfen?
Markus
Hi,
so hat der Gesetzgeber das nunmal geregelt.Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung müsste eure Tochter erst ihr Vermögen einbringen bevor sie KU von dir und/oder deiner Ex bekommen könnte.
Grundsätzlich ist sie aber auch, da sie eine allg. Schulausbildung macht, eurem minderjährigen Kind gleichgestellt. Bedeutet,dass eigentlich beide gleichviel bekommen könnten (wäre da nicht das Vermögen eurer Großen)
Allerdings, wenn die Große von dir 282 € bekommt ist das doch auch schonmal eine Menge Geld. Wenn sie davon beider KM nichts abgeben muss, wäre das die beste Lösung. In dem KU für eure Jüngere ist jaauch der Anteil an Wohn- und Nebenkostenmit drin. Die 356 € hat das Kind ja auch nicht als Taschengeld zur Verfügung, oder?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die Kleine hat 12000 EUR.
Aber was soll das Alles? :question: :question: :question:
Kinder müssen Ihr Vermögen einsetzen und die Eltern nicht arbeiten?
Ich arbeite Schicht, sonst hätten meine Töchter gar nichts.
Und Sie sitzt im öffentlichen Dienst und ist sicher?
Nur weil Opa den Töchtern 10.000 EUR geschenkt hat?
Deswegen muss Sie nichts arbeiten?
Das kann ich meiner Tochter nicht sagen. ;(
Sie dreht durch. Und ich verstehe Sie. Es ist Ihr Geld. Das mag ich doch gar nicht.
Sie sollen es besser haben.
Scheißstaat.
Moin
Die Mutter zahlt nicht, weil sie bei einem Einkommen von 900€ nicht leistungsfähig ist. Punkt. Das "Vermögen" der Kinder zählt nur nach dem Ertrag, welches es erziehlt - und dies bei der minderj. Tochter auch nur hälftig. Die parr € Zinsen sind da wahrscheinlich sowieso irrelevant.
Bei 1700€ bereinigtem Einkommen deinerseits bekommt die Kleine 356€, die Grosse bekommt 329€ - und nicht 282€. Wo kommen eigentlich diese 282€ als Zahlbetrag her? So sieht der Bedarf laut Anlage A der DT aus. Da beide Kinder zur Schule gehen, unter 21 Jahre alt sind, unverheiratet sind und im Elternhaus eines der ET wohnen, sind sie gleichrangig im 1.Rang. Dein SB beträgt bei zwei UH-Berechtigten 1000€. Und ja, die Schweinerei zw. Einkommensgruppe 1 und 2 liegt darin, dass bei beiden 1000€ als SB (letzte Spalte der DT und auch Bedarfskontrollbedarf = BKB genannt) definiert werden.
Das heisst für Dich: 1700€ - 356€ - 329€ = 1015€ (> SB). REchtlich ist anscheinend alles ok.
Die KM kann nichts dafür, dass der Opa den Mädels 10k€ geschenkt hat. Wenn schon, dann müsstest Du gegen die Mädels vorgehen. Hier der KM die Schuld anzukreiden ist verdammt billig und spricht m.E. nicht für Dich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin.
Ganz unbedarfte Nachfrage: Da die KM ja vom Grundsatz auch barunterhaltspflichtig ggü dem volljährigen Kind ist, hat sie nicht die eine Pflicht, mehr als nur auf einer halben Stelle zu arbeiten? und was den TO mE umtreibt, ist die Frage, ob er wg dieser Umstände mehr Unterhalt zahlen muss oder ob die KM sich ggü der Tochter rechtfertigen muss, dass weniger KU bezahlt wird, weil sie eben nicht Vollzeit arbeitet. Schon verständlich!
Gruss, Toto
Hi Toto,
grundsätzlich besteht ggü. minderjährigen oder priveligierten volljährigen Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit von seiten der/des Unterhaltsplfichtigen. Das bezieht sich allein auf die Erwirtschaftung des Mindestunterhalts.
Bei volljährigen sind ja beide Elternteile Barunterhaltspflichtig. Wenn nun einer der beiden bereits in Höhe des Midnestunterhalts oderdarüber (wie in diesem Fall) leistungsfähigist, wird kein Hahn danach krähen, ob der zweite Elternteil arbeitet, zu wenig verdient oder gar nicht arbeitet. Das ist mit Sicherheit ungerecht, aber wird leider so gehandhabt.
Er muss nicht mehr zahlen, als wenn er allein leistungsfähig wäre.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Genau.
Sobald einer bezahlt, ist die Sache für die Justiz zufriedenstellend erledigt.
Es geht schließlich nur darum, den Staat von Kosten frei zu halten und nicht etwa um Gerechtigkeit.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sobald einer bezahlt, ist die Sache für die Justiz zufriedenstellend erledigt.
Leider.
Auch wenn: Es ist gegenüber den KINDERN nicht gerecht.
Hätte beide Einkommen würden Sie bei einer ganz anderen Bedarfsstufe für die Kinder liegen.
Hätten mehr Möglichkeiten und mehr Freiraum durch BEIDE Eltern.
@Markus, habe ich Recht verstanden, Du hast die Schulden aus der Ehe (Wohnungseinrichtung) nicht berücksichtigt?
Das würde ich aber schleunigst prüfen lassen. Es klingt nach abzugsfähigen Kosten.
Grüße Doni
Moin Markus,
ich würde Dich trotz aller berechtigten Verärgerung bitten, die Kirche im Dorf zu lassen. Ich gehe mal davon aus, dass die beschriebene Konstellation so oder so ähnlich auch schon zu Ehezeiten bestand. Und klar: 1.700 EUR von Dir und 900 EUR von Deiner Ex wären auch dann kein tolles Familieneinkommen für einen 4-Personen-Haushalt, wenn Ihr noch alle unter einem Dach wohnen würdet. Und klar: Sobald davon zwei Haushalte bezahlt werden müssen, wird's noch enger. Da kann weder der Staat noch Deine Ex noch Deine Mädels was dafür.
Deswegen muss Sie nichts arbeiten?
Das kann ich meiner Tochter nicht sagen. ;(
Wieso? Ihr arbeitet doch beide. Deine Ex vermutlich halbtags. Sie verdient nur vermutlich nicht soviel, dass sie über den Natural-Unterhalt hinaus auch noch Barunterhalt leisten könnte.
Scheißstaat.
Was hat denn der Staat damit zu tun? Erwartest Du eine staatliche Arbeitspflicht oder eine Ausweitung derselben? Wenn es die gäbe, könnte dieser Staat auch sagen "Markus, 1.700 EUR für 40 Wochenstunden Arbeit reicht nicht; pack einen Nebenjob mit 15 Stunden drauf, damit Du mehr Unterhalt an Deine Töchter bezahlen kannst."
Der Staat, auf den Du hier schimpfst, lässt erwachsenen Unterhaltspflichtigen einen Selbstbehalt von 1.000 EUR. Du liegst drüber, Deine Ex liegt drunter; zum Leben für Euch selbst habt Ihr nach Abzug des Kindesunterhalts etwa gleich viel (oder gleich wenig) Geld; Deine Ex leistet zusätzlich die Versorgung der jungen Damen. Ich sehe nicht, wo jetzt die Ungerechtigkeit läge.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Meine Tochter kriegt noch 64 EUR Unterstützung für die Schule. Haben wir abgestimmt.
Ich finde es unfair mir was zu unterstellen.
Meine Ex-Frau könnte mehr verdienen, aber Sie drückt sich.
Unterstützt vom Staat.
Aber mir Vorwürfe machen. Danke brille007.
Allen Anderen Danke für Ihre Antworten. Lieber ab in Hartz IV als Drückebergern ihre Grenzen aufzeigen.