Erhöhnug der Einkom...
 
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Erhöhnug der Einkommensstufe bei EINEM unterhaltspflichtigen Kind

 
(@tossi)
Schon was gesagt Registriert

Hi@all
Ist es rechtens, wenn mich das Jugendamt in Einkommensstufe 3 einstuft, obwohl ich laut Düsseldorfer Tabelle in Stfe 2 liege?
Die Begründung ist: Sie zahlen nur für ein Kind Unterhalt, die Tabelle ist für 2-3 Unterhaltspflichtige Kinder ausgelegt.

Danke für Eure Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2012 14:22
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Tossi,

ja, so wird das gehandhabt, ist also unschöne Praxis. Rechtens ist eigentlich die
ganze DT nicht (weil kein Gesetz), aber Richter nehmen die her (und auch die Hochstufung),
insofern gängige (richterliche) Praxis.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2012 14:35
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Tossi,

selbst wenn man die DDT genau nimmt, ist eine Höherstufung nicht von der Anzahl der Kinder, sondern

unterhaltsberechtigter Personen

abhängig. Prinzipiell bist du ja auch deiner Ex zu Unterhalt verpflichtet. Hier entbrennt dann oftmals der Streit, ob eine KM die genug verdient noch als unterhaltsberechtigt zählt (ich meine ja).
Weiterhin ist das höher bzw. herunter Stufen eine "kann"-Bestimmung. Zitat aus den Süddeutschen Richtlinien:

Bei einer größeren oder geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter sind i.d.R. Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in eine niedrigere oder höhere Einkommensgruppe vorzunehmen. Zur Eingruppierung können auch die Bedarfskontrollbeträge herangezogen werden.

Unabhängig vom Richtliniencharakter ist das ganze auch noch mit vielen "kann", "in der Regel" ..... versehen.

Hoffe die Verwirrung komplett gemacht zu haben.

Grüßle

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2012 14:53
(@tossi)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Antworten. Hatte mir sowas schon gedacht, werde es also dabei belassen und brav zahlen  😉

Gruß
Tossi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2012 19:03