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Ergebnis des heutigen Termin zum TU und KU

 
(@ankor)
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Hallo Kollegen,
hatte heute den Termin zu der Klage wegen Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt.

Die Eckdaten in Kurzform:
Getrennt seit 2005, Hausverkauf Oktober 2006, mündl. Absprache mit Ex kein Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt nach DT.
Seit Hausverkauf auch regelmäßig gezahlt.
Halbes Jahr später Brief von RA, bitte um Auskunft des Einkommens. Nicht reagiert, weil erst ein paar Monate vorher erteilt.
Febr. 2008 neuer Brief, neue RA(tt)in mit Inverzugsetzung und exorbitater Forderung (686 Euro KU, 547 TU)
Immenser Schriftverkehr (umfangreiche Darstellung) unterschiedliche Berechnungsmodelle. Um ggf. Streitwert gering zu halten, ab Febr. 2008 rückwirkend Unterhalt in Höhe von 82 Euro gezahlt
Verfahren zieht sich bis Oktober hin, habe aber nicht nachgegeben, alles ohne Anwalt, dann Klage der Ex (wohl auf Betreiben der RA(tt)in), mittlerweile Änderung des Einkommens und absehbar, dass das Verfahren aus Sicht der Ex nach hinten losgehen könnte. Trotzdem immer noch hohe Forderung.
Zum Schluss: Forderung 335 Euro monatl. meine Berechnungen ergeben 49 Euro, die ich aber von ihr bekomme  :rofl2:

Heute Termin beim AG:
Richter stellt fest, dass für Zukunft kein Unterhalt fällig wird, weil nach Berechnung des Einkommens der beiden Parteien des vergangenen Jahres es nach Abrechnung der Anrechenbaren Kosten pari ausgeht.
Das erste Mal das dumme Gesicht meiner Ex und ihrer RA(tt)in genossen.
Dann weinerliche Erklärung, Kinder kosten Geld, sie kann das alles nicht bezahlen, Erklärung vom Richter, ja, der Beklagte zahlt ja auch für 2 Kinder Unterhalt, Versuch der RA(tt)In zu retten, indem angeführt wird, ich lebe seitdem mit neuer Lebensgefährtin zusammen und spare damit viel Geld, dass daher an die  Klägerin zu zahlen sei.
Antwort des Richters: No, was mit dem Eigenbehalt geschieht ist Sache jedes einzelnen. Minderung des Eigenbedarfs nur bei Mangelfall, wenn Kindesunterhalt nicht vollständig geleistet werden kann, das liegt hier nicht vor, der Beklagte ist frei in der Verwendung seines Eigenbehalts.

So, dass mussten Sie erst mal schlucken, dann die Einlassung des Richters, dass ich in der Vergangenheit durch Nebenbeschäftigung mehr verdient habe.
RA Schreiben vom Mai 2007 wird als Inverzugsetzung anerkannt und Beträge werden zurückgerechnet.
Heraus kommt 1400 Euro, davon bereits 1000 durch mich durch Vorauszahlung getilgt.
Vorschlag des Richters, Einigung durch Zahlung von 400 Euro Restbetrag an die Klägerin.

Einigung (Vergleich) bedeutet aber, Gerichtskosten und RA-Gebühren werden geteilt, da hätte ich doch gern eine andere Regelung. Richter sagt, kein Problem, ungefähre Kosten bei Aufteilung 8500 Euro Streitwert und 400 Euro Ergebnis macht ca. 100 Euro Kosten für den Beklagten.
Einigung in der Form, Beklagter zahlt der Klägerin über die 400 Euro hinaus 100 Euro als Ersatz der Gerichtskosten dafür trägt die Klägerin alle Gerichtskosten und RA-Kosten.

Fazit:
Ich bezahle in der Sache insgesamt 1500 Euro an meine Ex und damit bin ich raus.
Sie zahlt an Gerichtskosten und ihrer RA(tt)in ingesamt 1850 Euro incl. MWSt.
Ihr Verlust: 350 Euro.
Tja, und the only Winner of the day ist : die RA(tt)in.

Was soll ich dazu sagen, ein Phirrus-Sieg.
1. Ich hätte das Geld lieber meinen Kids ausgezahlt.
2. Versuche, mit meiner Ex ein Gespräch zu führen, Fehlanzeige, sie geht nicht mehr an das Telefon und antwortet nicht auf SMS.

Die RA(tt)in hat es damit leider geschafft, die letzte Möglichkeit der Kommunikation zunichte zu machen.
Aus Gespräch mit Anderen Unbeteiligten geht hervor, RA(tt)in hat ihr konkret zur Klage geraten, weil sie fest davon ausginge 5000 Euro rausschlagen zu können.
:gunman:

Fazit für die Mitleser und Leidensgenossen in diesem Forum:
Keine Angst machen lassen, Rechnen, auf sein Recht bestehen, Lesen, sich austauschen.
RA(tt)innen und RA(tt)en so behandeln wie jemand, den Du nicht magst. Er oder Sie ist nicht Dein Freund und auch nicht der Freund deiner Ex, sondern nur jemand der aus dem Leid der ganzen Sache Kapital schlagen will.

Für mich ist es glimpflich ausgegangen, für meine Ex leider nicht, weil sie der Tante auf den Leim gegangen ist.

Ich wünsche Euch viel Glück.

Ankor


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2009 01:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ankor

Da bleibt mir nur zu sagen: Herzlichen Glückwunsch
(und Danke auch dem sachlichen Richter)

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 02:03
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Boh Herzlichen Glückwunsch da werd ich direkt neidisch


AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 17:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ankor,
wenn die RAttin auch nun auch für deine Ex erkennbar den Buhmann hat, wäre das doch evtl. ne Basis, eure Kommunikation wieder zu reaktivieren.

Zumindest wenn du jetzt nicht den großkotzigen Sieger markierst, sondern ihr ne Hand reichst.

Ist ne Chance, die nur Sieger haben.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 18:17
(@ankor)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

genau das versuche ich gerade, aber der Groschen ist leider noch nicht gefallen.
Im Moment ist nur der Richter an allem Schuld.

VG
Ankor


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2009 03:03