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(@thoralf)
Rege dabei Registriert

Okay, danke. Ich hatte das schon befürchtet.  ;( Das heißt ja dann, dass nach der Umverteilung mein mir verbleibender durchschnittlicher Stundenlohn deutlich niedriger ist als der von Ex, obwohl ich deutlich höher qualifiziert bin und erheblich mehr leisten muss. Aber hätte mich auch gewundert, wenn es anders wäre. Leider gibt es als Angestellter nicht besonders viel Ansatzpunkte und Stellschrauben, um etwas mehr Gerechtigkeit zu schaffen.
VG.

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Themenstarter Geschrieben : 12.07.2013 22:26
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Du hast nen 40 Stunden Job, arbeitest aber mehr als 60, bei gleicher Kohle? Das kollidiert garantiert mit gängigen Arbeitszeitgesetzen!
Kannst du die Stunden wenigstens abfeiern?

Wenn nicht, hast du neben der Trennung noch ein anderes Problem, was du angehen solltest: Reduziere deine Arbeitszeit. Nimm dir Zeit für dich. Und deine Kinder!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2013 22:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Du hast nen 40 Stunden Job, arbeitest aber mehr als 60, bei gleicher Kohle? Das kollidiert garantiert mit gängigen Arbeitszeitgesetzen!

Von einem 40-Stunden-Job war nirgends die Rede. Und für Leitende Angestellte gilt das ArbZG meist nicht. Zumindest gibt es keine Sachverhalte, die erst nach der Trennung oder Scheidung eines Arbeitnehmers greifen. Niemand wird JETZT einwenden wollen, dass der AG des TO schon seit Jahren gegen das ArbZG verstossen hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2013 22:24
(@thoralf)
Rege dabei Registriert

Du hast nen 40 Stunden Job, arbeitest aber mehr als 60, bei gleicher Kohle? Das kollidiert garantiert mit gängigen Arbeitszeitgesetzen!
Kannst du die Stunden wenigstens abfeiern?

Abfeiern ist auch nicht. Das ist bei uns im Unternehmen aber normal, geht der ganzen Außendiensttruppe so. Wem das nicht passt, der kann ja kündigen. Aber schau Dir den Arbeitsmarkt an. Das einzige, was wächst, ist der Niedriglohnsektor.

Moin,
Von einem 40-Stunden-Job war nirgends die Rede. Und für Leitende Angestellte gilt das ArbZG meist nicht. Zumindest gibt es keine Sachverhalte, die erst nach der Trennung oder Scheidung eines Arbeitnehmers greifen. Niemand wird JETZT einwenden wollen, dass der AG des TO schon seit Jahren gegen das ArbZG verstossen hat.

Nun, das deckt sich im Prinzip mit dieser Aussage:

Wenn dieses "überobligatorische Einkommen" bereits die Ehe geprägt hat, sehe ich schwarz.
Ich halte das für ein sehr schmales Brett.

Ich werde hören, was der Richter zur gegebenen Zeit sprechen wird. Ich weiß nun auch, warum der Richter so ein herrischer Mensch ist. Der hat am Amtsgericht nur eine halbe Stelle Familienrecht, die andere Hälfte Strafrecht. Da dämmerts mir langsam, der kann wahrscheinlich den Hebel nicht umlegen.
😉

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Themenstarter Geschrieben : 22.07.2013 02:52
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