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Erfahrungen mit Anpassung von Betreuungs-/nachehelichem Unterhalt nach Umzug der Kindsmutter?

 
(@makoan)
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Hallo zusammen,
ich würde gerne eure Erfahrungswerte hören, weil sich meine familiäre Situation kürzlich verändert hat.

  • Gemeinsames Kind: 4,5 Jahre alt

  • Ehezeit 14 Monate (also eheliches Kind) - danach Trennungsjahr - danach Scheidung
  • Gemeinsames Sorgerecht

  • Bisher zahlte ich Betreuungs-/nachehelichen Unterhalt 680€ + Kindesunterhalt 403,50€

  • Umgang findet regelmäßig statt (wöchentlich Mittwoch von 12:30 - 18:00 + jedes zweite Wochenende)

Änderungen seit November:

  1. Die Kindsmutter ist zum 01.11. zu ihrem Verlobten gezogen.
    → Vermutlicher Wegfall der Mietkosten / deutliche Reduzierung eigener Lebenshaltungskosten. - Umzug musste ich zusagen, da ansonsten Sorgerecht womöglich verloren, laut Rechtsanwälte.

  2. Das Kind ist jetzt deutlich länger im Kindergarten betreut:

    • vorher ca. 120 Std./Monat,

    • jetzt ca. 187,5 Std./Monat (ganztags inkl. Mittagessen). 7:00 - 14:30 Betreuungszeiten KiGa
      → Vollzeitarbeit wäre rein organisatorisch möglich. - Die Kindsmutter hat Ihre Teilzeitstelle bedingt durch den Umzug komplett gekündigt.

  3. Ich habe durch den Umzug nun erheblich höhere Umgangskosten
    (Fahrten über 250 km pro Umgangstag - Hin-& Zurück). - 614€ im Monat, wenn man mit 0,40€ pro km rechnet - bedingt durch den Umzug der Kindsmutter. 

Meine Fragen an euch:

  • Hat jemand erlebt, dass der Wegfall von Mietkosten (wegen Zusammenzug mit Partner) beim Betreuungs-/nachehelichen Unterhalt berücksichtigt wurde?

  • Haben bei euch längere Kindergartenzeiten dazu geführt, dass der betreuende Elternteil wieder voll erwerbstätig werden musste?

  • Werden in der Praxis Umgangskosten (lange Fahrtwege, verursacht durch den Umzug des betreuenden Elternteils) bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?

  • Lohnt sich aus euren Erfahrungen eine gerichtliche Neuberechnung, wenn sich Betreuung, Erwerbsobliegenheit und wirtschaftliche Situation so deutlich ändern?

Ich suche hier keine Rechtsberatung, sondern echte Erfahrungsberichte von anderen Betroffenen oder Interessierten, die ähnliches durchgemacht haben.

Vielen Dank!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2025 16:16
(@standmyground)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ich kann Deine Frage nur in Teilen beantworten. Meine Ex ist damals wie bei so vielen auch weggezogen, ~200km einfacher Weg. Theoretisch hätte sie sich am Umgang beteiligen müssen. Entweder an den Fahrten oder den Kosten (wenn einer fährt). Praktisch ist das aber nicht passiert und ließ sich auch nicht vor Gericht durchsetzen.

Mein Anwalt: Bei „signifikantem“ Einkommensunterschied darf man bei Ermessensentscheidungen keine Gnade erwarten. Die Vorstellung, dass Deine Fahrtkosten Auswirkungen auf ihren Unterhalt haben, ist falsch: Unterhalt zahlst Du ihr. Fahrtkosten zahlt sie Dir. Woher Dein bzw. ihr Geld kommt ist nicht relevant. Es gibt keine interne Verrechnung. Unterhalt und Fahrtkosten sind zwei getrennte Töpfe.  

Ich habe damals den Umzug zum Anlass genommen, die Umgangszeiten anders zu verteilen: Nicht mehr so häufig dafür aber länger – was meine Fahrten und Kosten auch reduzierte. „Nicht mehr so häufig“ war kein Problem, aber „länger“ ging nicht ohne Jugendamt. Auch das Jugendamt war sperrig, weil dort nicht die Quantität sondern Qualität des Umgangs zählte.

Als meine Ex mit ihrem Jetzt-Ex zusammenzog, habe ich das Thema Unterhaltsberechnung nicht auf den Tisch gebracht, sondern als Drohkulisse aufgehoben, falls es beim Umgang keine Einigung gegeben hätte. Eine Unterhaltsberechnung wäre für ihre neue Beziehung belastend gewesen. Etwas später habe ich es natürlich angesprochen. Aber da hatte sie es sich in ihrer neuen Beziehung schon gemütlich gemacht.

Viele Grüße!


AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2025 14:43