Entgangene Einnahme...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Entgangene Einnahmen?!

 
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ihr lieben,

seit nunmehr 20 Monaten geht es nun schon wieder das der KU überprüft wird und evtl angepasst werden soll. Nun bekam ich gestern die Erwiderung auf unsere Klage. Darin steht u.a. das er sich vorbehält seinerseits eine Klage auf Reduzierung einzureichen. Die Gründe sind folgende: Er hätte im Jahr 2005 etwa 6.000 E weniger Verdienst da das Weihnachtsgeld und Prämien vom AG nicht mehr gezahlt werden (laut Arbeitsvertrag sind diese 2 Posten aberbereits mit seiner übertarflichen Bezahlung abgegolten). Derzweite Grund: Aufgrund der ständigen Auseinandersetzungen mit mir (mh, er hatte 4 Jahre völlige Ruhe, bis ich mal den KU überprüfen lassen wollte und darum bat, das die große Tochter ein Foto bekam und ob ein Umgang möglich wäre) wäre er nicht in der Lage gewesen Erfindeungen zu machen und deshalb würden ihm Erinderprämien (und Einnahmen aus den Erfindungen) entgehen. Er werde in Kürze genaue Zahlen vorlegen, welche Summen ihm da entgangen sind und aufgrund dieses Schadens eine Reduzierung des KU beantragen. Weiterhin müsse eine angemessene Altersvorsorge und Absicherung seiner Familie berücksichtigt werden, was im letzten Urteil nicht geschah (komisch, damals wurden bereits 2 Lebensversicherungen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die Belastung für das Haus anerkannt und zwar nicht die Zinsen, sondern die komplette Tilgung)

:question: :question: :question:

Spinn ich? Kann er wirklich x lebensversicherungen abschließen oder sonstwie vorsorgen und damit den KU weiter drücken? Kann er nicht erhaltenes Weihnachtsgeld in Abzug bringen, das ja bei der ursprünglichen Berechnung eh nicht mit drin war, weil er es ja schon damals nicht bekam? Und vor allem, wie will er nachweisen, das er wegen mir nichts erfinden konnte und ihm deshalb irgendwelche Gelder entgehen? Kann man Geld in Abzug bringen, das man vielleicht unter Umständen evtl. bei guten Außenbedingungen bekommen hätte können?

Wäre ja das gleiche, wie wenn ich von ihm Unterhalt fordern würde mit der Begründung dasich mein Studium nicht zügig abschließen konnte, weil er sich nicht an die Zuage gehalten hatte, das er an den WE für die Kidner da ist, damit ich für Prüfungen lernen kann. Mit dem nicht zügig abgeschlossenen Studium kann ich leider nicht in meinem Beruf arbeiten.

Brauch ja leider nicht sagen, das es wegen Umgang nichts Neues gibt und jegliche Aufnahme von Gesprächen abgelehnt wird.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2006 09:41
(@papi74)
Registriert

Hallo,

meiner Meinung nach spielen alle Einkünfte eine Rolle bei der Berechnung des Unterhalts, besonders bei den für die Kinder.

Soweit ich weiß, kann er eine private Altersvorsorge abschliessen. Diese wird dann auch berücksichtigt, solange die sich im normalen Rahmen beläuft.

Jetzt mal fix andere Versicherungen abschliessen kann er, die werden beim KU sicherlich nicht berücksichtigt werden.

Wenn sich jetzt eine Verminderung des Einkommens ergeben hat, so denke ich, dass es auch hier ggf. an Anpassung nach unten geben müßte.

Soweit ich weiss, muss er diese dann aber anstreben.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2006 10:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das stimmt schon Papa, damit hätte ich auch gar keine Probleme.

Nur argumentiert er mit Weihnachtsgeld und Prämien, die er eben schlicht und einfach nie erhalten hat, weil sie im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sind. Und da sie damals auch nicht einberechnet wurden, da ja nicht vorhanden, kann er sie jetzt schlecht in Abzug bringen.

Das er ne vernünftige Altersvorsorge betreiben darf und soll ist ja ok. Aber wenn ich das zusammenrechne wurden ihm damals 1300 DM pro Monat an Lebens,- Berufsunfähigkeitsversicherung und Kredit für das Haus anerkannt. Das dürfte doch eigentlich genügen.

Eine Verminderung hat sich ja auch gar nicht ergeben, zumindest wenn man seinen Abrechnungen glauben schenken darf. Irgendwelche Patenteinnahmen standen damals ja auch nicht im Raum und plötzlich sollen solche entgangenen Einnahmen, die ja IMO schwer nachweisbar sind, das er sie überhaupt zustande gebracht hätte, als unterhaltsmindernd anerkannt werden? Er hat ja dadruch nicht weniger Geld, er hat nur nicht evtl. noch mehr Geld verdient. Das einzige was seinen Unterhalt mindernd sind seine weiteren 2 Kinder. Aber die wurden bereits berücksichtigt. Nach der derzeitigen Berechnung die das Gericht durchgeführt hat und uns jetzt in einem Gütetermin sozusagen vorstellt bleiben ihm nach Abzug und berücksichtigung des Unterhalt für 4 Kidner und seine Ehefrau und Abzug der bisher bekannten Versicherungen und Hypotheken (er hat das Haus seiner Eltern übernommen) immer noch etwas über 2.500 € zur freien Verfügung. Allerdings hat da das böse Gericht nicht anerkannt, das er ja noch 250 € Mietkosten hat, da er unter der Woche in einer anderen Stadt lebt als seine Familie und so zusätzlich zu seinem Eigenheim noch eine Mietwohnung braucht.

LG TIna


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2006 10:39
(@papi74)
Registriert

Hallo,

lass Ihn doch einfach Klagen. Hätte wäre wenn ist alles unintressant. Einzig und allein wichtig ist, was hat er an Einnahmen und was ist tatsächlich abzugsfähig.

Er ist verpflichtet Dir alle 2 jahre Auskunft nach seinen Verdiensten zu geben und gut ist es.

Ich denke er versucht derzeit nur Dich einzuschüchtern.

1.) Verdienstinformationen einholen
2.) Überprüfung ob der KU gleich oder höher wäre
3.) Bei höheren KU RA deinerseits einschalten und zu erhöhten Zahlung auffordern
4.) Wenn der KU geringer wäre aufgrund sinkenden Einkommen...abwarten...er muss handeln und nicht du.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2006 11:13
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Irgendwelche Patenteinnahmen standen damals ja auch nicht im Raum und plötzlich sollen solche entgangenen Einnahmen

Könnte es sein, das er sich selber ins Bein schießt, da er ja anscheinend vorsätzlich Einnahmen verschwiegen hat?

Ich sehe es nach den beschriebenen Sachverhalt auch eher als Einschüchterungstaktik.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2006 11:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ papa:

Na ja die Auskunft habe ich ja vor 20 Monaten angefordert. Aber dann war dieses nicht da und das feghlte, jenes war beim Steuerberater. Meine RA hat eine vorläufige berechnung gemacht und nachdem er damit nicht einverstanden war wurde eben jetzt Klage eingereicht. Der termin wurde nun zum dritten mal auf sein Betreiben hin verschoben. Ich rechne damit daser bald einen Herzinfarkt hat, so viel wie er arbeitet und in derWeltgeschichte rumreisen muß  😉

@ kaspar:

Könnte es sein, das er sich selber ins Bein schießt, da er ja anscheinend vorsätzlich Einnahmen verschwiegen hat?

Ist ne gute Frage. Aber er hat es ja auch geschafft Vorlesungen an der Uni zu halten und eine bescheinigung darüber bekommen, das er das völlig unentgeltlich tut. Ich hab auch nie nachgefragt wie es mit seinen Aktien steht, die verschweigt er nämlich. Komischerweise sind ja auf den Zettlen über Lohnsteuer immer Dinge geschwärzt.

Aber ehrlich, wenn er Einnahmen aus Patenten hat oder hätte, mir wäre das egal. Die kann er gerne komplett für sich haben. Eigentlich will ich nur das er nach dem Einkommen das es aus seinem Angestelltenverhältnis verdient, berechnet den KU zahlt. Ich finde es z.B. auch ziemlich unfair, das er das halbe KG abziehen darf und zusätzlich aufgrund seines Verdienstes vom jeweils halben Steuerfreibetrag profitiert. Ehepaare müssen sich entscheiden entweder oder. er hat beides. Zumal der Abzug ja angeblich ein kleiner Ausgleich für die Umgangskosten sein soll. Nur Umgang findet ja leider nicht statt.

Euch beiden, danke, ihr habt wohl recht, das es ein Versuch der Einschüchterung ist. Aber mich belastet das halt auch immer. Ich sollte es endlich mal lernen es schulterzuckend und lachend an meine Anwältin abzugeben. Mann, wenn ich an das tratra denke vom letzten Jahr, wo er unbedingt Umgang wollte....

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2006 12:18