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Enger sachlicher Zusammenhang beim Studium

 
(@mahrhansi)
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Hallo liebe Gemeind,

heut hab ich mal wieder eine Frage.
Es geht um den Unterhaltsanspruch meines Sohnes.

Zusammenfassend der Stand der Dinge.
Unterhaltsberechnung liegt vor, ist aber von der Höhe noch strittig, dazu ergeben sich aber keine weiteren Fragen bis jetzt.
Sohn hat ein 2 jähriges Berufskolleg absolviert und hat dort zum einen den Beruf des staatl. geprüften Assisten für technische Dokumentation erlernt und durch eine Zusatzprüfung die FH-Reife erlangt. Das es eine Ausbildung war ist von der Gegenseite anerkannt.

Nun hat er einen Studienplatz in Fahrzeugtechnik. Fordert deswegen weiterhin Ausbildungsunterhalt(oder wie auch immer man es nennen will).
Laut BGH müssen die einzeln Ausbildungsschritte in engem sachlichen und zeitlichem zusammenhang erfolgen.

Nun meine Fragen:

1. Ist ein Studium Fahrzeugtechnik, bei dem erlernten Beruf noch in einem sachlichen zusammenhang, oder ist es als 2. Ausbildung zu werten, da es ein anderes Fachgebiet ist?

2. Kann von Ihm verlangt werden, zwischen Ausbildungsende und Studiumbeginn 2,5 Monate. für seinen Lebensunterhalt zu Arbeiten?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2011 13:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

zu 1. Schwierig. Beides sind zumindest technische Ausbildungen, welche auch einige Berührungspunkte haben. Ich vermute, dass hier ein Zusammenhang hergestellt werden kann.
zu 2. Ja. Ich sehe in dieser Zeit keinen UH-Anspruch gegen die Eltern.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2011 15:36