Endlos Unterhalt
 
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Endlos Unterhalt

 
(@engelnrw)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr Lieben

Ich versuche euch mal eine kurzversion von 15 Jahren Stress mit der Ex  zu erklären. ..😮 Ich erwarte keine Rechtsberatung aber ich erhoffe mir vielleicht  hilfreiche Tips oder Anregungen.......Mitleid mag ich auch 😀
Also. .......
Scheidung vor 15 Jahren, zwei Kinder ,bis heute regelmäßig Unterhalt 1-  Düsseldorf Tabelle,  mit einigen vielen Lügen, Anfeindungen, Beschimpfungen und Klagen der KM immer wegen mehr Unterhalt Sie selbst hat bis vor 6 Monaten immer nur 450 Euro Jobs gehabt  Ok davon kann man Kinder nicht gross werden lassen.
Seine Tochter, jetzt 20 Jahre ,hat ihr Abitur auf einer Schule für Erzieherinnen gemacht.
Hier stand nicht die Ausbildung im Mittelpunkt , nur das Abitur. Also keine Ausbildung ,sondern nur das Abi zählt.
Also privilegiert.
Das hat sie im Mai  beendet. Das Annerkennungsjahr zur examinierten Erzieherin macht sie nicht. Von Mai bis Oktober hatte sie kein Einkommen und in dieser Zeit auch kein Unterhalts Anspruch. Jedenfalls hat sich in dieser Zeit niemand gemeldet und wir mussten nicht zahlen. Das hatte mit einer  Klage ( Titel ) vom Vorjahr zu tun.
Jetzt hat ihr Anwalt uns mitgeteilt das wir weiterhin unterhaltsverpfllichtet sind und er eine Berechnung möchte.
Hierzu gab er an KM 940 Euro,  Tochter nichts. Und Sohn 17  erhält unseren Unterhalt  1- Düsseldorfer Tabelle plus KG.
Das ganze natürlich wie immer ohne Nachweise. 
Auf unsere Bitte Unterlagen der Tochter über die 
 
a)Bescheinigung über Beendigung der Schule,
b)Unterlagen über das jetzt angefangene  Studium, 
C)Gehaltsabrechnung der Mutter
d)Bedürftigkeit der Tochter
meinte  meinte der Anwalt   zu A, B und D gibt es keine Unterlagen,  und C muß er nicht......so einfach kann es sein
Verlangt aber  unsere Unterlagen und droht mit Klage  ( mal wieder)
Wie in vielen Fällen ist auch bei uns der Kontakt zu den Kindern durch die KM abgebrochen.
Desweiteren hat sie einen Anspruch auf Bafög.
Diesen hat der Anwalt nach Erfragen unsererseits nun angeheftet. ...mach dem Motto fertig machen und wegschicken.
Rechtlich wäre der Unterhalt, ,glaube ich, jetzt so
Sohn privilegiert
Ich
Tochter

Nun zu meiner Frage. ....ich weiß hat gedauert aber 15 Jahre mit einer stressigen EX  lassen selten eine Kurzfassung zu.

Der Anwalt der KM hat das Scheidungsverfahren und alle ihre  Unterhaltsklagen gegen den Vater vertreten. Nun vertritt er auch die Tochter in ihrer Unterhalts Klage.  Für uns erschwerend kommt hinzu das die KM seit einiger Zeit  mit dem Anwalt eine  Beziehung führt.
Da hat man bei einer Unterhaltsklagen doch wenig Aussichten. ????
Der Anwalt würde doch alles verdrehen,was man verdrehen kann.....soll man sofort einfach irgendwas zahlen, bevor man sich dieser für unser empfinden aussichtslosen Klage stellt ??????

Um Diskussionen vorweg zu nehmen. ...jeder Vater sollte seine Kinder unterstützen auf den Weg ins Leben aber .....wenn ein Vater  nur als monatlicher Geldgeber ohne Rechte nur mit Pflichten belegt wird,  weder Bitte noch Danke erhältst,  nicht am Leben teilhaben darf, sollte es nachvollziehbar sein das er  irgendwann genug davon hat.
Aber diese Anwalt Geschichte wird uns sicher das Genick brechen 

So vieleicht habt ihr in dieser für uns ** bescheidenen ** Situation einen guten Rat  :gunman:

LG
Engelnrw

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2015 13:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus engelnrw und willkommen im Forum!
Ganz so einfach, wie der Anwalt sich das macht, ist es nicht:
1. soll er bitte die Vollmacht von Tochter, in dessen Namen er heranttritt, vorzeigen. Liegt diese vor, darf er KM nicht mehr in dieser Angelegenheit vertreten.
2. Eure Tochter ist meines Wissens verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass ihre Ansprüche gerechtfertigt sind, dazu gehören:
    etwaige Einkommensnachweise wie Kindergeld, Bafög-BESCHEID, etc.
    Nachweis/Bescheinigung welcher Ausbildung auch immer
3. Zur Ermittlung des zu leistenden KU an Tochter sind auch die Einkünfte der KM erforderlich (lebt diese in eigener Wohnung oder bereits beim RA?)

Wenn es keine Unterlagen zur Bescheinigung gibt, ist meines Wissens der Anspruch per se auch nicht gerechtfertigt oder anders rum:
wenn RA behauptet, dass der Anspruch ohne entsprechende Nachweise zur Schulausbildung legitim ist, möge er bitte die Rechtsgrundlage hierzu gleich benennen.

Wenn Du hier Deine Zahlen einstellst, können die Cracks hier im Forum rechnen, wie viel Du wem zu zahlen hättest.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2015 13:56
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde die Gehaltsunterlagen zusenden und darauf hinweisen, dass zur Berechnung des Volljährigenunterhaltes die Einkommensnachweise der Mutter vorliegen müssen. Ebenfalls ist vorrangig Bafög zu beantragen.
Im übrigen fordert ihr eine Immatrikulationsbescheinigung.

Und teilt dem Anwalt mit, dass die Tochter nachweisen muss, dass sie bedürftig ist sowie die Nachweise zu erbringen hat. Solange wird kein Unterhalts gezahlt.
Das Schreiben fürs Bafög-Amt macht ihr fertig und schickt es direkt ans Bafög-Amt.

Allerdings, wenn die Mutter nur einen 450 €-Job hat kommt da nichts bei rum - Selbstbehalt.

Ja, es ist richtig, dass die Rangfolge

1. minderjähriges Kind
2. dann du
4. die Tochter

Und es gilt ein erhöhter Selbstbehalt (1.300 €) der Tochter gegenüber.

Was hat denn der KV an Einkommen. Bleibt da noch was übrig für die Tochter? Gib doch die Zahlen mal in einen Bafög-Rechner ein.

Anspruch der Tochter ist - sofern sie nicht mehr zu Hause lebt 670 € abzgl. Kindergeld abgzl. Bafög = Restbetrag.
Wohnt sie noch zu Hause ist es die vierte Stufe der Düsseldorfer Tabelle - nach dem Einkommen des Vaters.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2015 13:57
(@psoidonuem)
Registriert

Dieser Anwalt kann nicht sowohl die Mutter als auch die Tochter in Unterhaltsfragen vertreten, also in Deinem Fall die Mutter für den Sohn gegen Dich und andererseits die Tochter gegen Dich und die Mutter. Damit ist die Sache an sich schon erledigt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2015 14:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zur Beruhigung der Nerven würde ich erst einmal ausrechnen wieviel Geld für Unterhalt für die Tochter überhaupt zur Verfügung steht.

Da der Sohn privilegiert ist, bekommt er den Unterhalt gemäß 1. Stufe, dann wird das bereinigte Einkommen des Vater um diesen Betrag reduziert, von dem was übrig bleibt werden dann der Selbstbehalt von 1300 Euro abgezogen. Das ist dann die Summe, die überhaupt noch für Unterhalt der Tochter zur Verfügung steht. Wenn da Null oder fast Null rauskommt, dann ist das eben so!

Ansonsten hat AnnaSophie schon geschrieben, dass die Tochter Euch Immatrikulationsbescheinigung (dieses Formular kann in den meisten Fällen heute am Computer generiert werden und ausgedruckt oder als E-Mail an Euch geschickt werden!) sowie den BAfög-Bescheid, da BAfög den Unterhaltsanspruch mindert.

Weiterhin muss der Anwalt eine Vollmacht der Tochter vorlegen und wie psoidonuem geschrieben hat, kann der Anwalt nicht gleichzeitig Mutter und Tochter vertreten. Im Unterhaltsstreit fordert die Tochter Unterhalt von Vater und Mutter und der Anwalt kann nicht beide Seiten im gleichen Fall vertreten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2015 16:11
(@engelnrw)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Danke erstmal für die nette Begrüßung und dann für eure Informationen. 
Über den größten Teil haben wir uns schon informiert und auch eine Rechnung haben wir erstellt.
Laut dieser ist für seine Tochter nichts mehr da.

Aber da sie das so nicht akzeptieren wird  ,denken wir schon das sie klagen wird.
Ihre Aussage war ja schon sehr früh  **Du wirst noch lange für mich zahlen müssen **
Wie sie das z. B. angestellt hat....
Nach der Realschule hätte sie in zwei Jahren ihr Abitur machen können.
Sie hat an der Schule für Erzieherinnen in 4 Jahren  ihr Abitur gemacht
Noch ein Jahr an der Schule und sie wäre examinierte Erzieherin.
Nach Anruf bei der Schule erklärte man uns *sie ist nichts ,hat nur das Abitur.

Was den Anwalt betrifft so ist er zwar nicht im Moment für die KM tätig  (jedenfalls nicht im Arbeitsbereich 😀)
aber schon der Anwalt seit vielen Jahren .
Ein mulmiges Gefühl wird bei uns wohl bleiben.
Wir haben heute ein Schreiben aufgesetzt das sich auf einiges eurer Infos bezieht 
Anforderung der  Immatrikulation  , Feststellung der Bedürftigkeit,  Unterlagen  der KM, Einkommen usw.

Und das Bauchgefühl sagt wie immer....er wird wieder Antworten ohne Unterlagen einzureichen.
Mein Mann ist nichts so wortgewand wie ich😀 daher bedankt er sich an dieser Stelle über mich.

LG
Engelnrw

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2015 16:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

überlegt euch, ob ihr zur Schonung eurer Nerven das Ganze ebenfalls an einen Anwalt übergebt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2015 16:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ihre Aussage war ja schon sehr früh  **Du wirst noch lange für mich zahlen müssen **
Wie sie das z. B. angestellt hat....
Nach der Realschule hätte sie in zwei Jahren ihr Abitur machen können.
Sie hat an der Schule für Erzieherinnen in 4 Jahren  ihr Abitur gemacht
Noch ein Jahr an der Schule und sie wäre examinierte Erzieherin.

Das hat die Tochter gesagt?  :puzz:
Da muss ja einiges vorgefallen sein... Aber dennoch würde ich mich an Eurer Stelle von dem Gedanken frei machen, dass Tochter ihren Ausbildungsweg nur deshalb so wählt und streckt, weil sie Papa Schäden will. Vielleicht ist der Druck entspannter, weil sie glaubt, lange und großzügig finanziert zu werden. Wenn sie sich da mal nicht täuscht  😉

Noch was zu dem Interessenkonflikt des Anwalts: auch wenn der derzeit nicht (mehr) für KM tätig ist. Alleine dass er Tochters Interessen auch GG KM (seine LG) zu vertreten hat, geht gar nicht!

Gruß. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2015 16:44
(@engelnrw)
Schon was gesagt Registriert

Ja Toto du hast recht.
Wenn ich unsere Geschichte erzählen würde käme wohl jeder Fernsehsender.
Angefangen von Jugendamt Mitarbeiter davon hatten wir 9, Umgangspfleger  davon hatten wir 3 sind es unglaubliche Dinge die eine EX bzw eine Mutter im Stande ist zu leisten.
In meinem Leben ist mir noch nie eins bösartiger Mensch wie diese Frau begegnet.
Dazu kommt das Privileg  das viele Frauen den Titel *Mutter*  als Status für Kindereigentum tragen.

Ich bin eine Zweitfrau und eine Exfrau. Ich selbst habe nie Unterhalt bekommen und auch keinen fürsorglichen Vater
für meine Kinder gehabt . Aber es war immer *ihr Papa und der einzige den sie habe. Ud ihr könnt mir  glauben meine Gedanken hätten mich oft bestimmt 10 Jahre gekostet 😇😈

LG
Engelnrw

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2015 17:05