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Ende der Unterhaltszahlungen in Sicht?

 
(@babs1974)
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Hallo,

da ich hier in den letzten Jahren immer wieder mal nützliche Tipps von euch bekommen habe, habe ich mich heute hier mal wieder angemeldet.

Kurz zu unserer Geschichte...

Mein Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe... Jahrgang der Kinder 08/88 und 11/92. Beide studieren und verdienen laut eigenen Angaben kein eigenes Geld. Für den Kindesunterhalt ist die ganzen Jahre über immer voll mein Mann aufgekommen - die Frau hat nie bzw. manchmal nur geringfügig gearbeitet. Es gibt seit Jahren zu den Kindern immer nur Kontakt, wenn es ums Geld ging... mein Mann war für sie halt immer nur der Geldesel (höchste Stufe Düsseldrfer Tabelle) - persönlicher Kontakt war seit Jahren von deren Seite nicht gewünscht.

Vor kurzem haben sich die beiden gemeldet und gemeint, sie wären an einem Kontakt zu uns interessiert und ob man sich nicht mal wieder treffen könnte um sich vielleicht wieder näher zu kommen. Zunächst hat mich das total gefreut. Auch für unsere mittlerweile 12-jährige Tochter, die sehr gerne Kontakt zu den Jungs hätte. Wir haben sie zuletzt gesehen da war unsere Tochter 1,5 Jahre alt. Die Freude darüber hat mittlerweile aber einen bitteren Beigeschmack. So wie sich aus Telefonaten herausstellte (ein Treffen ist für August geplant), wird der Ältere wohl mit seinem Studium dies Jahr fertig, möchte anschließend aber noch den Bachelor machen und der jüngere hat in den letzten Jahren bereits 2 unterschiedliche Studienzweige begonnen und möchte wohl ab Herbst wieder etwas anderes machen, weil auch der aktuelle Studiengang doch nicht nach seinem Geschmack ist.

Ist es so, dass dann dies Jahr beide ihren Anspruch auf Kindesunterhalt verlieren? Der Ältere zu seinem 27. Geburtstag und der Jüngere wenn er zum 2. Mal wechselt?

Es kann also gut sein, dass es ihnen gar nicht wirklich um einen guten Kontakt mit uns geht sondern dass auch hier wieder nur das Geld eine Rolle spielt... in der Hoffnung, sie würden über ihren Anspruch hinaus Unterhalt bekommen. Natürlich ist das im Moment nur eine Vermutung meinerseits, wenn auch leider eine sehr naheliegende.

Generell ist natürlich auch nichts dagegen einzuwenden, wenn man seinen Kindern auch mal unter die Arme greift. Auf der anderen Seite kann man ja aber doch mit fast 27 Jahren auch langsam mal für sich selbst sorgen...

Aber am wichtigsten wäre mir zunächst mal zu wissen, ob es so ist, dass beide in diesem Jahr ihren Anspruch am Unterhalt verlieren.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2015 18:34
(@ingo30)
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Moin Babs,

der KV ist bis zum Abschluss eines berufsqualifizierenden Abschlusses zum Unterhalt verpflichtet. Aus meiner Sicht wäre dies der Bachelor.

Was genau studieren den die Jungs? Normalerweise ist doch nun der Bachelor der Einstieg in die Berufswelt (kommt aber immer auch auf den Studiengang an). Auch "Fehlentscheidungen" im Rahmen des Studiums sind erstmal hinzunehmen. Zumindest ein einmaliger Wechsel ist drin, geht ja auch beim Bafög.

Wenn die Jungs weiter Unterhalt haben möchten, sind sie für die Beibringung von Studienbescheinigungen aber auch von Einkommensnachweisen der KM (die genauso barunterhaltspflichtig wie der KV ist) zuständig. Egal ob die KM nun leistungsfähig ist oder nicht. Haben die Jungs das in der Vergangenheit dem KV vorgelegt?

P.S. Auch wenn wir es schon viele male gesagt haben: Es ist toll, dass Du dich als Partnerin für Deinen Mann einbringst. Es ist aber primär seine Sache, hier aktiv zu werden, wenn er keinen Unterhalt mehr zahlen möchte. Also, auch wenn Dein Mann nichts von Foren hält oder gerne schreibt ist er hier gerne willkommen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 18:59
(@babs1974)
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Hallo Ingo,

danke für deine Antwort. 🙂

Der Jüngere hat zunächst angefangen angewandte Psychologie zu studieren. Das hat er 1 Semester gemacht, dann hat er gewechselt und für 3 Semester Mechatronik studiert und im Herbst möchte er irgendwas mit Sport studieren. Der Ältere hat begonnen mit Landschaftsarchitektur, hat dann gewechselt zu Architektur Hochbau womit er jetzt wohl fertig wird und nun möchte er anschließend den Bachelor machen.

Von der Kindesmutter haben wir vor einigen Jahren mal einen Nachweis gesehen, dann hatte sie wieder einen neuen Mann und sofort wieder aufgehört zu arbeiten. Seit kurzem dürfte sie sich wohl laut Aussage der Jungs von diesem Mann getrennt haben und seither arbeitet sie wohl wieder stundenweise. Ob sie von ihrem aktuellen Exmann Unterhalt erhält, weiß ich nicht. (ich weiß auch nicht ob das hierfür relevant wäre?) Würde sich denn der Unterhalt meines Mannes reduzieren? Ich dachte bisher immer, dass das Geld von der Mutter - falls sie welches zahlen könnte - zusätzlich wäre, weil der Mann ja nach Düsseldorfer Tabelle bezahlt und sich diese ja nach seinem Gehalt richtet.

Stimmt, Foren sind jetzt nicht so das Ding meines Mannes. Ich schreibe hier auch nicht ohne sein Wissen und ich mache es auch in meinem eigenen Interesse. Ich möchte schon, dass die Jungs das bekommen was ihnen auch zusteht und das ohne Diskussion oder Verzug. Alles was darüber hinaus geht, kann man dann ja individuell und wie man das für richtig hält entscheiden. Wir sind eine Familie und wir besprechen diese Sachen einfach zusammen. Wieso also soll nicht ich hier schreiben, wenn ich das lieber mache als er?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2015 20:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

.., wird der Ältere wohl mit seinem Studium dies Jahr fertig, möchte anschließend aber noch den Bachelor machen

Stop mal. Der erste Studiumabschluss IST der Bachelor. Oder verwechselst Du das mit dem Master?

... und der jüngere hat in den letzten Jahren bereits 2 unterschiedliche Studienzweige begonnen und möchte wohl ab Herbst wieder etwas anderes machen, weil auch der aktuelle Studiengang doch nicht nach seinem Geschmack ist.

Könntest Du diese drei Studiengänge mal bennen und ebenso sagen, wie lange die zwei bisherigen verfolgt wurden?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 20:09
(@babs1974)
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Danke Oldie! Beim Älteren ging es mir auch eher um das Alter. Ich hatte in Erinnerung vor Jahren mal gehört zu haben, dass es bis 27 Kindesunterhalt gibt? Kann aber natürlich auch sein, dass ich das total falsch in Erinnerung habe oder eine Fehlinformation war. Deshalb frage ich ja auch euch. 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2015 20:20
(@susi64)
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Hallo,

ich verstehe nicht, wie der ältere erst studiert hat und nun den Bachelor machen möchte, welchen Abschluss hat er denn? Oder möchte er seinen Master anschliessen?
In der Rechtsprechung ist es bisher nicht endgültig geklärt ob der Bachelor als Abschluss, der berufsqualifizierende Abschluss ist. Man geht eben auch davon aus Bachelor und Master als Einheit zu sehen, insbesondere wenn praktisch alle (2/3-90%) Bachelorabsolventen einen Master in diesem Fach machen.

Beim jüngeren ist es zwar ärgerlich, aber insgesamt hat er bisher 4 Semester in den Sand gesetzt. Hier sollte man schon sagen, dass er sich nun aber mal anstrengen soll und sorgfältig das neue Studienrichtung suchen. Trotzdem ist es so, dass er keinen berufsqualifizierenden Abschluss hat.
Von Interesse wäre auch zu wissen, ob er beim 2. Studienversuch endgültig nicht bestanden hat, weil in diesem Fall er in Deutschland nur noch Fächer studieren kann, die nicht zum Fächerkatalog des nicht bestandenen Fachs gehören. Bei Mechatronik könnte er in diesem Fall kein Ingenieurfach mehr studieren.

Bei Volljährigen sind immer beide Eltern unterhaltspflichtig. Studierende sind nicht priviligierte Volljährige (und vermutlich sind beide auch älter als 21). Deshalb ist der Unterhaltsanspruch 670 Euro plus ggf. Krankenversicherung. Das Kindergeld ist voll anzurechnen, da dem Kind das gesamte Kindergeld zusteht (bis 25 Jahre), außerdem ist BAfög zu beantragen. Beim Masterstudium kann man wieder Bafög-berechtigt sein, auch wenn man den Anspruch beim Bachelor verloren hat (<a href="http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/master.php>Bafög" bei Master</a>).
Beim jüngeren dürften die 3 Semester des Studiums auf das Bafög angerechnet werden, ob er noch Bafög bekommen kann, weiss ich jetzt nicht genau.

Nachdem also der Unterhaltsbedarf um ggf. Kindergeld, Bafög und eigene Einkünfte reduziert ist, wären die Eltern gemeinsam verpflichtet den Restbedarf zu decken, dies würde gequotelt nach Ihrem Einkommen (und Leistungsfähigkeit) erfolgen. Die Volljährigen sind für Ihren Unterhalt selbst verantwortlich und verpflichtet sich selbst darum zu kümmern, sie müssen ihre Bedürftigkeit nachweisen und ihr Einkommen, Einkommensnachweise von KM und KV anfordern und dem jeweils anderen zur Verfügung stellen damit die Verteilung geprüft werden kann.
Volljährige, nicht privilegierte Kinder, stehen im 4. Rang hinter den minderjährigen Kindern (also Unterhalt für die Tochter kann Dein Mann vorrangig abziehen), unterhaltsbedürftige Ex- bzw. Ehefrau hätten auch noch vorrang, der Selbstbehalt liegt bei 1300 Euro.

Aus meiner Sicht sollte Dein Mann erst einmal überschlagen, was nach bereinigtem Einkommen minus KU für die Tochter überhaupt noch zum Verteilen (alles über 1300 Euro) übrig bleibt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 20:31
(@babs1974)
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Hallo Susi,

wie gesagt, es fand ja die letzten Jahre quasi kein Kontakt statt und die Infos waren schon immer sehr spärlich, die wir bekommen haben. Es gab immer nur Informationen wenn wir nachgefragt haben und da dann eben nur das notwendigste. Ich kenne mich mit den Studiengängen in Deutschland ehrlich gesagt auch nicht wirklich aus. Der Ältere hatte uns letzten Herbst per Mail geschrieben, dass er sich dann dies Jahr an den Bachelor machen wolle...

Was den Jüngeren betrifft...
Mechatronik hat er laut seinen Aussagen abgebrochen weil es doch auch nicht seine Fachrichtung war... ob das an Prüfungen gescheitert ist, das wissen wir nicht. Davon hat man uns jedenfalls nichts gesagt.  Nach dem ersten Wechsel war er ja voll davon begeistert und sie sicher, dass das jetzt genau das richtige für ihn wäre.

Wie oft kann man denn den Studiengang wechseln ohne dass man den Anspruch auf Unterhalt verliert? Geht das ewig?

Bafög beziehen wohl beide nicht - zumindest laut deren Aussagen. Richtet sich der Anspruch nicht nach dem Einkommen der Eltern? In dem Fall wäre mein Mann da wohl sicher über dieser Grenze. Oder ist das mittlerweile nicht mehr so?
Die Exfrau ist nicht mehr unterhaltsberechtigt, seit wir sie nach der Geburt unserer Tochter mit einer größeren Summe abgefunden haben und sie hat ja anschließend noch einmal geheiratet von dem sie ja seit kurzem wieder getrennt ist. Da denke ich also, dass dann in dem Fall der neue Exmann für Unterhalt aufkommen muss. Ich bin ebenfalls nicht unterhaltsberechtigt, da ich selbst berufstätig bin. Von daher bleiben dann eben nur unsere Tochter und die beiden Jungs. Der Selbstbehalt meines Mannes wird dadurch nicht erreicht.

Liebe Grüße
Babs

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2015 12:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Babs,

wenn man sich Deinen Bericht so durchliest, kann man feststellen, dass ihr einfach sehr wenige Informationen habt und somit kaum wirkliche Grundlagen für Entscheidungen. Das Bafög-Amt hätte zumindest die finanziellen Verhältnisse beim KV abgefragt.

Da bisher kein Kontakt bestand gehe ich nicht davon aus, dass es sich jetzt um etwas "ernstes" handelt. Die Chance für einen Dialog sollte man aber schon nutzen - allerdings würde ich hier im Vorfeld auch mal Bedingungen aufstellen. Hier könnte Dein Mann sehr gut sehen, wie "ernst" ernst es den Jungs ist. Also Brief an beide Söhne:

"Lieber XX, lieber XY,

ich freue mich sehr, dass ihr nach langer Zeit wieder den Kontakt zu uns sucht. Wir ihr beide wisst, steht meine Tür immer offen für Euch. Ihr werdet jedoch sicherlich verstehen, dass ich das Treffen mit Euch so gestalten möchte, dass dort finanzielle / unterhaltstechnische Fragen keine Rolle spielen. Dies ist insbesondere auch vor der dem Hintergrund, dass sich meine meine Frau Babs und unsere Tochter XX auf Euch freuen und wir eine entspannte Zeit mit Euch geniessen möchten.
Ich bitte Euch daher mir im Vorfeld unseres Treffen im August kurz Eure jetzige Situation darzustellen (gerne per Brief oder Mail an die Adresse xx@web.de). Solltet ihr noch studieren, gebt mir bitte an, wann ihr Euren Abschluss plant bzw. wie Eure Planung aussieht. Solltet ihr noch eingeschriebene Studenten sei, denkt bitte daran, mir eine Studienbescheinigung bis zum xx.2015 zuzusenden.
Solltet ihr den Wunsch nach weiterer finanzieller Unterstüzung haben, bitte ich Euch zusätzlich Daten zum Verdienst Eurer Mutter einzuholen und an mich weiterzuleiten. Dazu sind geeignet: Einkommensnachweise oder auch der letzte Einkommenssteuerbescheid.
Ich hoffe ihr habt Verständnis für mein Anliegen. Ich denke, dass nachdem wir den Punkt Unterhalt geklärt haben ein harmonisches Treffen möglich sein wird. Ich freue mich von Euch zu hören. Euer Vater xx"

So hättet ihr die Punkte im Vorfeld geklärt. Sollte der Besuch allerdings nur zum Abgreifen finanzieller Leistungen gedacht sein, werdet ihr wahrscheinlich nichts mehr hören. Dann würde ich als KV auch mal nachsetzen und nach weiterer Aufforderung zur Zusendung von Nachweisen den Unterhalt komplett einstellen. Aus meiner Sicht muss Dein Mann mal etwas aus der Deckung hervorkommen und klar Stellung beziehen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2015 14:36
(@babs1974)
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Hallo Ingo,

das mit dem Brief im Vorfeld ist eine wirklich gute Idee, die mein Mann auf jeden Fall umgehend umsetzen wird!

Danke für den Tipp!

Eine kurze Frage hätte ich noch. Wenn die Kindesmutter von ihrem 2. Ehemann Unterhalt bezieht, zählt das dann auch als ihr Einkommen bzw. muss dieses hierfür auch angegeben werden?

Liebe Grüße und schönen Sonntag.

Babs

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2015 15:03
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Babs,

eine mögliche Reaktion auf den Brief wäre ein Gespräch zwischen KM und den Söhnen: "Seht Ihr, Eurem Vater geht es nur ums Geld. Nie hat er sich um Euch gekümmert und dieses Schreiben beweist es."

Auch wenn ich den Brief nicht schlecht finde (ich habe es gelesen und sehe, daß es nicht nur ums Geld geht), so tendiere ich dazu, zunächst das Treffen wie geplant stattfinden zu lassen und zu sehen, ob der Fokus tatsächlich auf "Papa, gib Kohle" gerichtet wird. Dieses Thema würde ich dann auslagern.

Wie oft kann man denn den Studiengang wechseln ohne dass man den Anspruch auf Unterhalt verliert? Geht das ewig?

Das geht solange sich der Unterhaltspflichtige bereit erklärt, freiwillig zu zahlen oder bei ausbleibender Freiwilligkeit, ein Richter beschließt, daß der Ausbildungsweg nach wie vor als zielstrebig anzusehen ist.

Da es dabei einen Ermessensrahmen gibt (diesen kann man als durchaus weicher als das Bafög-Recht bezeichnen, schließlich geht es nur um das Geld eines UH-Pflichtigen und nicht um Steuergelder), läßt sich das nicht mit Gewißheit vorhersehen ... manchmal bewirkt ein - aus Sicht des UH-Verpflichteten kostenpflichtiges - Signal aber durchaus einen Motivationsschub auf Seiten des UH-Berechtigten.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2015 10:33




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich würde mich united in der Weise anschliessen, dass der Brief zunächst nicht abgeschickt werden sollte. Ansonsten wird es im Gespräch mit Sicherheit nur ums Geld gehen. Über 20jährige Erwachsene leben ihr eigenes Leben und eine 12jährige Halbschwester ist da nicht der Hit.

Dein Mann sollte aber im Gespräch auf die im Briefentwurf genannten Punkte eingehen, also auf die Eigenverantwortlichkeit der jungen Herren eingehen, Einkommensnachweise der Mutter, Studienbescheinigung anfordern, auch erfragen wie sich denn die jungen Herren die Zukunft vorstellen und auf Bescheinigungen über den Studienverlauf bestehen.

Wenn die KM Unterhalt erhält ist das ihr Einkommen, nur wird dabei nichts rumkommen, weil sie nicht mehr Unterhalt bekommen muss als sie für ihre Bedarfdeckung braucht und damit liegt sie wieder unter 1300 Euro Selbstbehalt.

Sollte es sich beim Älteren um den Master handeln, dann sollte die Sache mit dem Unterhalt in den nächsten 2- 2,5 Jahren auf alle Fälle erledigt haben. Wenn er länger braucht würde ich hier schon auf den Bachelor als 1. Abschluss abstellen und nicht mehr zahlen. Auch der Jüngere sollte sein Studium in 3-4 Jahren mit dem Bachelor abschliessen. Das mag lange klingen, aber leider ist es heute so.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2015 11:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde das kommende Gespräch auch nicht durch diesen Brief belasten.

Warte einfach ab, wie es sich entwickelt.

Wenn es gut und harmonisch läuft, brauchst du den Bref nicht und wenn nicht, nützt er nichts und du kannst immer noch im Gespräch oder auch danach die Regeln und Formalien klären.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2015 11:40
(@babs1974)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für eure Anregungen und Sichtweisen!

Insgesamt gehe ich ja jetzt eigentlich nicht davon aus, dass die Jungs bei dem Treffen offensichtlich nach Geld fragen werden. Ich denke, sie gehen davon aus, dass die Zahlungen wie gewohnt weiterlaufen und sie sich durch ein Treffen erhoffen, dass wir diesbezüglich keinen Ärger machen werden. Beim Jüngeren könnten wir natürlich Ärger machen, weil er schon die 3. Studienrichtung startet. Die Immatrikulationsbescheinigungen waren die einzigen Nachweise die wir bisher bekommen haben, da wir die immer angefordert haben, weil wir die auch für die Steuer benötigen.

Was die Exfrau betrifft und deren Einkünfte betrifft.... das heißt, sie muss sich finanziell auch weiterhin nicht am Unterhalt der Kinder beteiligen auch wenn ihr der 2. Mann Unterhalt bezahlen muss, weil er ihr nicht mehr zahlen muss als dass sie die 1300 Euro voll hat, selbst wenn er sehr gut verdient?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2015 12:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Laut BGH müsste sie von ihem Mann soviel Taschengeld verlangen, dass sie den Mindestunterhalt bezahlen kann.
Das gilt aber explizit nur bei Minderjährigen und wird auch nicht oft gegen Frauen angewendet.

Für Volljährige gilt das nicht automatisch. Und der Elan der Justiz erlahmt sehr schnell, wenn einer da ist der zahlt, und das andere auch noch eine Frau ist.

Ich selbst sehe auch nicht so dehr den Sinn darin, die Mutter zum zahlen zu bringen, sondern die "Kinder" mal solange solangsam von der "Vaterbrust" abzunabeln.
Eine ganz wichtige Lehre für junge Leute ist, dass sie alles machen können, was sie sich leisten können.
Leider kommt dieser Gedanke in letzter Zeit stark aus der Mode.

Politik und Justiz geben sich alle Mühe, dass immer jemand anderes für die eigenen Wünsche aufzukommen hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2015 12:28
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich selbst sehe auch nicht so dehr den Sinn darin, die Mutter zum zahlen zu bringen, sondern die "Kinder" mal solange solangsam von der "Vaterbrust" abzunabeln.
Eine ganz wichtige Lehre für junge Leute ist, dass sie alles machen können, was sie sich leisten können.

Danke! Das hatte ich mir schon die ganze Zeit gedacht, wusste nur nicht, wie ich es in Worte fassen sollte!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die jungen Männer nicht selbst den Anspruch haben, irgendwann mal auf eigenen Füßen zu stehen.  Und so laufen doch auch in einer "intakten Familie" mit studierenden Kinder nicht die Diskussionen, was ihnen lt. DDT zu steht. Hier muss mal ein vernünftiges Gespräch geführt werden, wann und wie sie denken, auf eigenen Füßen stehen zu können! Und ja, da darf dann ruhig festgestellt werden, dass es dem KV ums Geld geht!

Das Problem wird sein, wenn die Jungs hier nicht um ihren eigenen Geldfluss kämpfen (weil der vielleicht ja bereits durch Studi-Jobs uÄ gedeckt ist), sondern Mama alimentieren. Aber das soll nicht das Prob des KV sein und dieser Diskussion muss er sich stellen. Also: ein positives Gespräch über die persönlichen Zukunft der Jungs führen. Und versuchen mit einer klaren, jew. individuellen Roadmap zu enden, was bis wann noch bezahlt wird. Und klar machen, dass es um ihr Geld geht, nicht um irgendwelche Ansprüche der KM. Und dabei durchaus mal an ihr männliches Selbstverständnis appelieren.

Und im Vorfeld einmal sauber für sich selbst analysieren, was die max. Ansprüche der Jungs sein werden. Es hilft, wenn man seine Ausgangslage kennt.

Gruß, toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2015 14:19
(@babs1974)
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Hallo Toto,

da die Jungs seit dem Studium nicht mehr zu Hause sondern jeweils in einer WG wohnen, gehe ich mal davon aus, dass sie das Geld nicht an Mama weitergeben. Die hat ja durch ihre erneute Heirat (natürlich mit jemandem der einen Topverdienst hat) wieder dafür gesorgt, dass jemand für sie zahlen muss. Selbst Geld verdient hat sie ja noch nie wirklich in ihrem Leben... mit 25 immer noch keine Ausbildung, weil alles nur angefangen und wieder abgebrochen wurde - und dann schwanger geworden. Das wurde ja den Jungs auch die ganzen Jahre über so vorgelebt, dass man nur jemanden braucht der für einen bezahlt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2015 16:28
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Die hat ja durch ihre erneute Heirat (natürlich mit jemandem der einen Topverdienst hat) wieder dafür gesorgt, dass jemand für sie zahlen muss. Selbst Geld verdient hat sie ja noch nie wirklich in ihrem Leben...

Das alles spielt für Euch keine Rolle! Mir kommt das viel zu häufig in Deinen Beiträge vor.

da die Jungs seit dem Studium nicht mehr zu Hause sondern jeweils in einer WG wohnen, gehe ich mal davon aus, dass sie das Geld nicht an Mama weitergeben.

Naja umso besser! Dann kann der KV ja tats. mit den Jungs mal Männergespräche über die Zukunft, die Finanzierung usw reden. Und geschickt angestellt, sollte ein solches Gespräch - auch wenn es sich um so etwas ernstes wie Kohle dreht - nicht dazuführen, dass einer direkt im Anschluss daran zum Anwalt rennt und das einklagen will, was ihm zusteht. Es geht eben nur noch um restliche Finanzierung des jew. Studiums und nicht um das arme Mama-Hascherl, was ja vom Vater um die Kohle gebracht wird. Mit erwachsenen jungen Männer muss doch vernünftig zu reden sein!

Und parallel dazu dann gerne auch noch die Familienzusammenführung, wenn denn auch von den Jungs gewollt. Wenn die das nicht wollen, Schwamm drüber, man kann niemanden zwingen.

Gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2015 16:49
(@babs1974)
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Ich hatte es nur noch einmal erwähnt weil du dachtest, dass die Jungs das Geld an sie weitergeben würden.

Hier wird niemand zu einer Familienzusammenführung gezwungen und natürlich wird es akzeptiert wenn sie es doch nicht wollen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2015 17:06
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Babs,

wie Du siehst gibt es viele Meinungen zum Umgang mit der Thematik. Aus meiner Sicht solltet ihr für Euch noch mal Eure Ziele genau definieren und festlegen. Denn es gibt ja wohl doch einen Gesprächsbedarf, der sich - zumindest aus Eurer / Deiner Sicht - um das Thema Geld dreht. In der Vergangenheit haben die Sohne den KV / Euch einfach ignoriert und sich den Unterhalt eingesteckt. Ihr habt in der Vergangenheit weder Belege fürs Studium noch aktuelle Einkommensbescheide der KM erhalten.

Aus Deiner Beschreibung kann man also entnehmen, dass zwischen dem KV und den Jungs wohl bisher nicht das Beste und engste Verhältnis geherrscht hat, sondern dass diese vielmehr von "Mutti" gelernt haben, wie man praktisch und einfach an Geld kommt. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass sich die Jungs einfach mal mit Euch treffen, weil sie jetzt ein so starkes inneres Bedürfnis danach haben. Hier müsst ihr (bzw. Dein Mann) mal entscheiden, wir ihr an die Sache herangehen wollt. Euch überraschen / überfahren lassen oder bereits im Vorfeld das Gespräch suchen - entweder schriftlich oder face-to-face - und von den Söhnen ihre weiteren Vorstellungen zum Thema "weitere Lebensplanung" abklären. Also halten wir fest: Die Chance zur Kommunikation sollte genutzt werden. Die Gesamtumstände sollte man dabei aber im Blick haben. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2015 18:41
(@babs1974)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo,

ja, da hast du Recht und irgendwie sagt mir mein Gefühl ja auch, dass es komisch ist, wenn da jetzt plötzlich das große Interesse da ist. Aber ich lasse mich - naiv wie ich manchmal vielleicht bin - auch vom Gegenteil überzeugen. 😉

Wir werden uns wohl für einen Weg entscheiden müssen.

Nochmal ein Danke an dich und auch an alle anderen für eure Meinungen und unterschiedlichen Ansichten!

Liebe Grüße
Babs

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2015 21:32