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Elterngeld / Betreuungsunterhalt

 
(@ricale)
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Hallo, ich habe hier vor zirka zwei Jahren schon mal meine Geschichte veröffentlicht und war sehr dankbar über die Unterstützun die ich hier erhalten habe. Damals wurde meine Freundin schwanger und hat die Beziehung zu mir vor der Geburt beendet. Sie selbst ist dann 600km weit weg gezogen. Nach der Geburt haben wir jedoch wieder zusammengefunden. Mit dem Hartz IV-Amt habe ich dann verinbart das ich 150,00€ Betreuungsunterhalt zahle. Mit dem Jugendamt habe ich mich damals bereitschlagen lassen einen Titel zu unterschreiben. Die beiden Beträge werden nun jeden Monat mittels Dauerauftrag direkt an die Mutter bezahlt. Zudem habe ich ihr ein Fahrzeug gekauft, das ich voll zahle. Das Haus in dem sie wohnt wurde von ihren Eltern in Eigenregie neu gebaut. Auch hier habe ich mich handwerklich sowie mit Kleinigkeiten beteiligt. Auch waren wir dieses Jahr zusammen in Urlaub. Alle zwei WOchen bin ich zusätzlich die 600km zu Besuch gefahren (Spritkosten jedes Wochenende ca. 200€). Als sie dann dieses Jahr wieder schwanger wurde war die Freude groß. Alles hat soweit gepasst. Irgendwann ist dann ihre Schwester in das Haus miteingezogen. Zwei Kinder von zwei Vätern - Unterhalt wird keiner bezahlt. Die Miete wird vom Staat übernommen. Auch das war für mich kein Problem. Problematsich wurde es als noch die dritte Schwester (wohnt bei den Eltern) schwanger wurde - Vater unbekannt. Seither ist das Verhältnis zwischen meiner Freundin und mir ziemlich abgekühlt. An Weihnachten hat sie mich nun gebeten wieder zu fahren. zwei WOchen vor dem errechneten Geburtstermin unseres 2. Kindes. Sie selbst hatte bereits ein Kind aus einer älteren Beziehung. Gestern nun hat sie mir erklärt das eine Fortsetzung der Beziehung für sie wohl nicht in Frage kommt da sie mit ihrer Familie sehr beschäftigt sei und ich nur eine Belastung für sie bin. Sie hat mir vor kurzem auch erzählt, das sie das Elterngeld beantragt hat. Sie selbst arbeitet seit der Geburt des ersten Kindes (jetzt 4 Jahre) nicht mehr. Das erste gemeinsame Kind ist nun 2 Jahre alt. Das Elterngeld wird sie wohl erhalten. Meine Frage daher: muß ich trotzdem Betreuungsunterhalt zahlen? WIe sieht es mit dem KFZ aus. Dieses kostet mich jeden Monat 450€. Zudem habe ich die Fahrtkosten. Bei einem Nettogehalt von ca. 1700€ bleibt seit Monaten nach Abzug dieser Beträge kaum noch etwas für mich. Ich habe es allerdings aus Liebe getan. Werden diese Kosten angerechnet? Kann ich diese steuerlich absetzen. Insbesondere die Fahrtkosten die ich ja habe um mein Umgangsrecht warzunehmen. Das emotionale lasse ich hier mal weg - es ist nur heftig kurz vor der Geburt so behandelt zu werden. Vielen Dank für Eure Antworten. Gruß Ricale


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2007 21:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ricale,

also da sie nicht gearbeitet hat, bekommt sie nur 12 Monate 300 Euro Elterngeld. Also nur noch halb so viel wie bei eurem ersten Kind, da bekam sie es ja 2 Jahre lang.
Ich würde an Deiner Stelle wohl das Auto zurück holen und verkaufen und dann den BU in der Höhe, wie Du ihn zahlen musst.

Ich vermute, dass Du nach Titel für das Kind 199 Euro bezahlt hast. Nach der Reform müsstest Du wohl ca. 187 Euro pro Kind bezahlen, zusammen 374 Euro. Wenn dann noch berufsbedingte Aufwendungen usw abgerechnet werden und ggf. Kosten für eine private Altersvorsorge, dürfte für Deine Ex nicht mehr so arg viel übrig bleiben.

Ich halte das ganze für ein abgekartertes Spiel, so nach dem Motto, viele Frauen, viele Kinder, Du als Vater störst da nur. Ich würde Ihnen jetzt nicht noch einen spritgesteuerten Kinderwagen stellen.

Hast Du für das große Kind wenigstens mittlerweile GSR?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2007 22:14
(@ricale)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

danke für Deine eMail. Mittlerweile sehe ich es ähnlich mit dem Spiel. Aber scheinbar kann man da nichts dagegen tun solange Mietverträge bestehen. Ja ich zahle 199€. Wie kommst du darauf das ich diesen nun nach unten setzen kann? Was meinst du mit GSR? Sorgerecht? Diesem hat sie bisher nicht zugestimmt. Sie sagt immer ich soll ihr vertrauen und wenn wir verheiratet sind kommt dies automatisch. Am liebsten würde ich die Kinder ja zu mir holen. Aber da sieht es scheinbar sehr schlecht aus. Habe schon mal gedacht einen Brief an das Familienministerium zu schreiben da ich von so einem Fall wie ich ihn habe bisher noch nicht gehört habe. Familien gründen und Kinder in die Welt setzen und mit diesem Geld Häuser bauen...  Mir tun nur die Kinder sehr leid. Wenn Ihr Tips für mich habt - bitte Info. Danke Ricale


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Themenstarter Geschrieben : 29.12.2007 22:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da muss ich mich korrigieren, die 199 fürs erste Kind bleiben bestehen, beim zweiten könnte es nach dem neuen Unterhaltsrecht etwas weniger werden.
Schöner Mist mit dem SR, denn Du stehst so wirklich dumm da und tun kannst Du so gut wie nichts, außer Dein Umgangsrecht wahrnehmen, was bei der Entfernung eine Kunst wird..

Ich weiß nicht, ob Dir so ein Brief helfen würde... sich zusammen zu tun und Häuser zu bauen ist ja nicht verboten und wenn die Kinder ordentlich versorgt werden, wird den Damen da keiner einen Strick draus drehen....

Es tut mir leid für Dich.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 29.12.2007 22:46
(@ricale)
Schon was gesagt Registriert

tja, da bekommt der spruch männer sind dumm wieder eine wahre bedeutung....    ich schiebe meine existenz nur mal beiseite und denke an die kinder. bis auf meine zwei sind alle von verschiedenen vätern. sie wachsen ohne vater auf. in einer region in der es auch nciht einfach ist. was soll nur aus ihnen werden und als mann hat man keine rechte. so sehr ich für die gleichberechtigung der frauen bin - so enttäuscht bin ich an dieser stelle. vor allem ich in noch nicht umgezogen in den osten (komme aus bayern) da ich hier ein unternehmen gegründet habe (habe keinerlei staatliche förderung trotz geprüftem businessplan erhalten) und zwischenzeitlich 8 arbeitsplätze geschaffen habe. ein komisches land dieses deutsche land...


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Themenstarter Geschrieben : 29.12.2007 23:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi ricale,

nur mal die kurze - naja fast - Standardfrage. Bist Du Dir sicher, abbsolut und ganz ganz sicher, dass das zweite Kind von Dir ist? Ist rein rethorisch, aber eine verdammt für Dich wichtige Frage.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 29.12.2007 23:25
(@ricale)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie,
sicher sein kann man sich nie. bestehe ich aber auf einen test - naja dann ist wahrscheinlich krieg ausgebrochen und sie wird allem gegenüber blocken. bisher war ja soweit auch alles in ordnung. selbst heiligabend. erst am 1. feiertag ist sie so ausfallend geworden. aber das gehört nicht hierher denke ich. es kam nur sehr überaschend für mich und macht es umso schwerer


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Themenstarter Geschrieben : 29.12.2007 23:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich habe hier vor zirka zwei Jahren schon mal meine Geschichte veröffentlicht

Erinnerst du dich an deinen User-Namen?

Und bitte, mach 'n paar Absatzschaltungen zwecks Lesbarkeit.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 29.12.2007 23:30
(@ricale)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

ich dachte der name ist auch ricale. leider scheinbar doch nicht. ich werde mal weiter suchen ob ich ihn finde


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Themenstarter Geschrieben : 01.01.2008 09:51
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Sie hat mir vor kurzem auch erzählt, das sie das Elterngeld beantragt hat. Sie selbst arbeitet seit der Geburt des ersten Kindes (jetzt 4 Jahre) nicht mehr. Das erste gemeinsame Kind ist nun 2 Jahre alt. Das Elterngeld wird sie wohl erhalten. Meine Frage daher: muß ich trotzdem Betreuungsunterhalt zahlen?

soweit das Elterngeld 300€ nicht übersteigt, hat das keinen Einfluss auf die Unterhaltspflicht, vgl. § 11 BEEG.

WIe sieht es mit dem KFZ aus. Dieses kostet mich jeden Monat 450€.

Du bist nicht verpflichtet diese Kosten zu tragen.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2008 14:36