Hallo alle zusammen,
ich hab mal eine Frage. Wird das Elterngeld, welches meine Frau für unseren Sohn bekommt als Einkommen für die Unterhaltsberechneung meiner EX mit einberechnet?
LG an alle.
Hallo Mercy,
ab 300,- € und nur beim beim BU also dem Unterhalt für die Mutter. Nicht beim KU.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Mercy!
Richtig ist:
Elterngeld ist, soweit es über den Sockelbetrag i.H.v. 300,-- €, bei verlängertem
Bezug über 150,-- €, hinausgeht, Einkommen.
Der Sockelbetrag des Elterngeldes und das Bundeserziehungsgeld sind kein
Einkommen, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmefälle der §§ 11 Satz 4
BEEG, 9 Satz 2 BErzG vor.
Der Ausnahmefall wäre der Empfänger ist KU-pflichtig.
Grüße,
kosmos