Elternbeitrag trotz...
 
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Elternbeitrag trotz Scheidung?

 
(@sebbj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal,

Ich bin recht neu hier, und habe schon einige Forenbeiträge durchsucht, jedoch nichts exaktes zu meiner Frage/Situation gefunden. Ich hoffe auch dass ich hier nicht ins falsche Forum poste 😉

Folgende Situation:

Wir (Ex-Frau und Ich) haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter. Ich sehe meine kleine nur 2 Tage im Monat, d.h. Die kleine lebt bei der Mutter.
Kindesunterhalt und Kindergeld bekommt Sie von mir monatlich überwiesen.
Sie lebt mittlerweile mit einem anderen zusammen, hat ein Kind mit Ihm und ist wieder verheiratet. Des Weiteren hat Sie keine Einkünfte, ich schätze mal Soziale Zuwendungen vom Staat.
Jetzt ist unsere Tochter in die Kinderkrippe gekommen, mir wurde gesagt,ich müsse dafür nicht aufkommen, also unterschrieb ich.
Nun habe ich ein Schreiben der Stadtverwaltung bekommen, dass ich Elternbeitrag zu entrichten habe.

Ich persönlich bin davon ausgegangen, dass die KiGa-Beiträge von dem zu entrichten sind, bei dem das Kind lebt. Ich würde ja meinen Teil durch die KU-Zahlung schon leisten.
Dem scheint aber laut Stattverwaltung nicht so zu sein.
Hat jemand Tipps für mich, wie ich da vorzugehen habe?

LG Sebbj

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2010 12:46
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Sebbj,

hast Du auch gelesen, was Du da unterschrieben hast?

Auch hier kommen Verträge zustande. Auch hier gilt: "Wer die Musik bestellt, zahlt sie auch".

Wenn Du allein die Anmeldung unterschrieben hast, dann zahlst Du auch allein die Beiträge.

Schau doch noch mal nach und melde Dich dann wieder hier. So ein wenig klingt es, als hätte Dich Deine Ex hier über den Tisch gezogen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 12:49
(@sebbj)
Schon was gesagt Registriert

Nun, wir haben beide unterschrieben. Mittlerweile verstehe ich mich auch wieder recht "gut" mit der Ex. Sie hat mir auch mitgeteilt, dass Sie schon 2 mal Einspruch gegen diese Regelung der Stadtverwaltung eingelegt habe. Aber so wie es scheint will die Stadtverwaltung nun Geld von mir, da von der Ex nichts zu bekommen ist, da Sie nunmal nichts verdient

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2010 12:53
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wenn sie kein Einkommen hat, dann wird sich die Stadt den gesamten Betrag bei Dir holen.

Es gibt dazu ein Urteil vom BGH, das in diesem Zusammenhang für Dich interessant sein kann.
Folge mal diesem Link, da findest Du es:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1653.html

Auch hier im Forum taucht dieses Thema immer wieder auf. Such mal danach, evtl. findest du noch was für Dich.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 12:59
(@sebbj)
Schon was gesagt Registriert

Ja, das erklärt vieles. Danke für die schnelle Antwort. LG sebbj

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2010 13:06
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Gerne!

Und gerne wieder.

Bevor Du wieder auf Zuruf der Km was unterschreibst, frag einfach erst hier nach.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 13:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich hab da noch eine Zwischenfrage:

Du überweist ihr KU und Kindergeld.

Warum beziehst du as KG? Du bist nicht Berechtigter, das das Kind bei deiner Ex lebt. Das solltet ihr schleunigst in Ordnung bringen. Sonst könnte dir eine Rückfoderung der Familienkasse blühen,

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 13:12
(@sebbj)
Schon was gesagt Registriert

Da hab ich mich tatsächlich falsch ausgedrückt, mittlerweile ist das Ganze schon geklärt. Bin immer noch nicht so ganz im Reinen mit der ganzen Sache 😉 ging in den letzten 1,5 Jahren Schlag auf Schlag. also, ich überweise tatsächlich nur noch KU

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2010 13:14