Hallo liebe Forum Freunde,
erstmal vorab tut es mir leid, wenn ich das gleiche das hunderte Mal frage:
-Ich bin Vater eines 8 Monate alten Superbabys
-bin von der KM schon während der Schwangerschaft getrennt
-sind nicht verheiratet, waren es nie, haben nie zusammengelebt
-bin U verpflichtet, logisch für beide
-muss wissen wie ich das Kind in meiner Steuererklärung berücksichtige
-das Finanzamt hat gesagt ich muss keine Anlage U ausfüllen,
nur im Feld 106-111 der normalen Anlage den Unterhalt für bedürftige Personen angeben
-habe einen 1/2 Kinderfreibetrag in der Lstkarte
-muss ich Anlage Kind ausfüllen oder wie ich hier gelesen und vermutet habe,
das KG angeben bzw. anrechnen lassen (aber wie bekannt wird es gleich gg. den KU
gg.gerechnet)
-was muss ich jetzt alles konkret für die Erklärung berücksichtigen
bzw. was stellt im am Besten?
hoffe hab nix vergessen
Danke im voraus und einen guten Rutsch
gruss leon
Moin,
erstmal vorab tut es mir leid, wenn ich das gleiche das hunderte Mal frage:
Naja, ein bisserl lesen erspart es uns, hundert Mal das selbe zu schreiben 😉
-muss wissen wie ich das Kind in meiner Steuererklärung berücksichtige
Anlage "Kinder". Beim KG nur das eintragen, was duim Rahmen der KG-Anrechnung gem. DT bzw. Anlage A zur DT auch tatsächlich erhalten hast. Guckst du auch >hier<
-das Finanzamt hat gesagt ich muss keine Anlage U ausfüllen,
nur im Feld 106-111 der normalen Anlage den Unterhalt für bedürftige Personen angeben
Kommt auf die Höhe des Unterhalts und die Höhe der Einkünfte der unterstützten Person an.
was muss ich jetzt alles konkret für die Erklärung berücksichtigen
bzw. was stellt im am Besten?
Umgangskosten z.B. (>hier<).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
trägt man ein volljähriges Kind, für das es eine Abtretungserklärung für das Kindergeld gibt, eigentlich auch in die Steuererklärung ein oder lässt man das Kind ganz weg? In der Lohnsteuerkarte ist es nicht eingetragen.
eskima
edit: sorry, ich hätte wohl lieber einen eigenen thread aufmachen sollen....
[Editiert am 31/12/2005 von eskima]
Hallo DT,
danke für deine Antwort.
Sie ist noch Schülerin und hat keine Einkünfte.
Ich zahle 199 € KU, was glaube ich ja schon ums KG gekürzt ist
also sehe ich eh kein KG,
ist es dann trotzdem notwendig KG bzw. Anlage Kind auszufüllen
Danke für eine kurzfristige Antwort, da ich heute gerne meine Ekst.erklärung fertig stellen würde
VIELEN dank im voraus
gruss LeonW :yltype:
Moin,
Sie ist noch Schülerin und hat keine Einkünfte.
Meine Aussage bezog sich auf die Einkünfte der KM. KU ist nicht ESt-relevant.
also sehe ich eh kein KG
199 € ist der zu zahlende KU gem Anlage A zur DT (url= http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-823.html ]>hier<[/url]). Die Differenz zwischen KU gem DT (url= http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-822.html ]>hier<[/url]) und Anlage A zur DT ist der von dir einbehaltene KG-Anteil. Und nur den trägst du auch ein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!