Hallo, Leute, kann mir irgendeiner erklären, wie man sich bei einer einstweiligen Verfügung aus Österreich verhalten muss. Mein Sohn hat von seiner Ex per Anwalt diese jetzt bekommen, mit dem Hinweis, das er ja bereits eine Ausbildung hat und somit die jetzige Ausbildung nicht hätte machen müssen, somit verlangt sie jetzt per einstweiliger Verfügung 204€ Unterhalt für seinen Sohn. Ich finde es schon traurig, das man sich jetzt schon dafür rechtfertigen muss, wenn man sich für einen anderen Beruf entscheidet, aber ohne Rücksicht auf die derzeitige Lage Geld zu fordern finde ich schon sehr merkwürdig. Weiß jemand, welche rechtlichen Schritte der KV gehen kann um gegen diese Verfügung Einspruch zu erheben.
Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch dankbar, da er innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen muss.
Für Eure Hilfe danke ich Euch schon mal im voraus.
LG mona 🙁
Die Hoffnung stirbt zuletzt!!!!
Moin,
wurden denn keine Einkommensunterlagen angefordert? Soweit mir bekannt ist, ist KU hier ein bestimmter Prozentsatz des bereinigten Nettoeinkommens, und somit muß ja eine Berechnungsgrundlage vorhanden sein.
Gruß aus Wien, Xe
Nein, das ist ja das seltsame, die gehen von seinem Gehalt als Rohrleger aus, den Beruf übte er bis zum Zivildienst (2001 ) aus und danach wurde ihm im Krnakenhaus eine Ausbildung zum Krankenpfleger angeboten. Und nun soll er ohne anhörung zahlen egal was er verdient, da er ja laut KM die neuen Ausbildung nicht hätte machen müssen. Da wird auf die persönlichen Wünsche für die Zukunft eines Mannes keine Rücksicht genommen, hauptsache er kann zahlen...Kann mir einfach nicht vorstellen,dass das rechtens ist. :thumbdown:
Die Hoffnung stirbt zuletzt!!!!
Offen gesagt fehlt mir dafür die Sachkenntnis, da ich dem deutschen Familien"recht" folgen muß, auch wenn ich in Wien lebe. Allerdings ist auf der Seite von Dr. Tews (Rechtsanwalt aus Linz) einiges über das österreichische Familienrecht zu lesen. Eventuell würde ich mal auf http://www.tews.at nachfragen, sofern hier keine weiteren Antworten kommen sollten.
Gruß, Xe
Das habe ich auch schon gemacht, warte noch auf eine Antwort.
Aber ich kann es mir einfach nicht vorstellen, dass die Rechte des Vaters gleich null sein sollen. Ohne vorherige Anhörung über das Geld von ihm zu bestimmen, zumal er noch nicht mal in Östereich wohnt, auch noch nach deren Recht zu bestimmen, was er zahlen muss, dann kann nichts mehr mit Gerechtigkeit zutun haben. Er lebt hier in Deutschland und hat hier seine Kosten zutragen. Da kann man nicht nach den Regeln in Östereich berechnen. :knockout:
Die Hoffnung stirbt zuletzt!!!!
Hallo mona,
ich meinte doch, schon mal etwas zur Erwerbsobliegenheit und Berufswechsel im österreichischen Unterhaltsrecht gelesen zu haben. Und siehe da, es steht sogar auf der Seite von Dr. Tews >HIER< Ob diese Informationen auf dem aktuellen Stand sind, kann ich leider nicht sagen.
Demnach wird es in Österreich so gehandhabt wie in Deutschland. Der Kindesvater wird sich wohl nicht auf Leistungsunfähigkeit berufen können. Die einstweilige Andordnung regelt die Unterhaltszahlungen bis zur endgültigen Entscheidung durch das Gericht. Der Selbstbehalt des Kindesvaters richtet sich nach seinem Wohnort. Daran sind deutschen Gerichte alldings nicht gebunden. Wie österreichische Gerichte das handhaben ...
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Er macht eine Ausbildung, geht somit auch arbeiten. Ob er danach eine Job bekommt, weiß keiner, also kann man ihm doch nicht Mutwilligkeit nachsagen. Er bildet sich für seine Zukunft weiter, was ist daran verkehrt. Nach deutschem Recht muss er unter 890€ keine Unterhalt zahlen. Die Km hatte ja hier Unterhaltvorschuss erhalten.Wenn sie in ein anderes Land zieht und sie somit auf den Vorschuss verzichtet, dafür kann der KV nun wirklich nichts. Irgendwie muss ein Mann doch noch das Recht haben, sich seine Zukunft nach seinen, nicht nach den Wünschen seiner Ex einzurichten. Nur weil die umbedingt ein Kind wollte ist er nun der Idiot, der kein eigenes Leben mehr hat. In der heutigen Zeit muss man froh sein, wenn man überhaupt Arbeit hat. Und wenn man nicht soviel verdient wie vor 4 Jahren, dann kann man dafür keinen verantwortlich machen. Jeder kann mal ohne Job dastehen, dann kann man aber nicht nach dem Gehalt von vor 4 Jahren den Unterhalt berechnen, oder??
Die Hoffnung stirbt zuletzt!!!!
Hallo mona,
lies Dir doch den Link mal ganz in Ruhe durch.
Das Recht des Vaters (Unterhaltspflichtigen) auf freie Ausbildungs- und Berufswahl darf jedenfalls das Recht seines Kindes auf angemessenen Unterhalt nicht völlig in den Hintergrund drängen
Gestatten die Ausbildung und die persönlichen Fähigkeiten die Erzielung eines angemessenen Einkommens, dann muß ein mit einem unerzwungenen Berufswechsel verbundener Einkommensverlust zur Anspannung des betreffenden Elternteils führen; eine Schmälerung des Unterhaltsanspruches des Kindes kommt - anders als bei Schmälerung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen durch einen wegen besonderer Umstände erzwungenen Berufswechsel - nicht in Betracht. Das auf die Unterhaltsleistung angewiesene Kind kann regelmäßig auch nicht auf eine künftige, im Regelfall gar nicht absehbare Besserstellung des Unterhaltspflichtigen, welche erst nach einer Unterbrechung der bisher ausgeübten Tätigkeit und dem Abschluß einer neuen Berufsausbildung eintreten könnte, verwiesen werden
Da steht aber auch:
Es ist jedoch auch zu prüfen, ob damit voraussichtlich auch eine zukünftige Besserstellung des Unterhaltsberechtigten verbunden sein wird und es damit also auch in seinem Interesse liegt, sowie ob der Unterhaltspflichtige die Übergangszeit möglichst kurz gestaltet und solcherart im Sinne des Gesetzes alle seine Kräfte zur Erzielung eines entsprechenden Einkommens anspannt. Der erbrachte Nachweis eines eifrig und erfolgreich betriebenen Studiums läßt aber jedenfalls die Einschätzung begründet erscheinen, das weitere Studium des Unterhaltspflichtigen werde in Zukunft auch dem Unterhaltsberechtigten zum Vorteil gereichen
Ich kenne mich im österreichischen Recht aber wirklich nicht aus. Vielleicht solltest Du erstmal auf Antwort aus "Euren" Foren warten.
Gruss
sky
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Mein Sohn hat die Ausbildung vor der Geburt des Kindes begonnen. Also nicht in der Absicht, den Unterhalt zu schmälern, da er zu dem Zeitpunkt ja noch mit der KM zusammen war.
Er hat die KM erst nach 1 1/2 Jahren nach der Geburt verlassen. Die KM hatte sich alles schön ausgemalt, wie sie dann zusammen auf der gleichen Station arbeiten könnten.. naja und als das Geld dann zu wenig wurde, dann kam der nächste ins Spiel, der sie dieses Jahr dann geheiratet hat. Und nun wird alles umgedreht und er ist plötzlich der böse. Ich kann manchmal nicht mehr an das Wort Gerechtigkeit glauben. Erst nimmt sie ihm das Kind und nun wird auch noch gelogen um an sein Geld zu kommen.
[Editiert am 4/8/2005 von mona]
Die Hoffnung stirbt zuletzt!!!!