Tja, nun wurde es am 22.12.2005 im einstweiligen Anordnungsverfahren beschlossen: bei der Berechnung des TU wird mir fiktives Einkommen angerechnet.
Die Geschichte und der Hergang unserer Trennung sei hier mal ausser Acht gelassen (versuche ich als Filmrechte zu vermarkten), aber im Laufe unserer Trennung wurde in unserer kleinen Firma aufgrund der schlechten Auftragslage eine Mitarbeiterin entlassen, bei mir die Arbeitszeit verkürzt (wegen Familie und Ernährer).
Dagegen wehrt sich meine Ex und scheint bisher auch damit durchzukommen.
Ich bin seit 5 Jahren nicht mehr in meinem gelernten Beruf und in meiner jetzigen Tätigkeit habe ich keinerlei Ausbildung. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind aktuell mehr als schlecht, da werde ich mit meiner Qualifikation nicht weit kommen. Ausserdem bewege ich mich mit meinem reduzierten Gehalt immer noch im soliden Bereich (2.100,- brutto).
Nun, ich soll nun laut Beschluss 900,- TU + den bisherigen KU 199,- zahlen.
Und wie mein Geschichtslehrer schon sagte: einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche fassen.
Meine Frage an euch: was kommt auf mich zu?
Mir steht nun mal nicht mehr Geld zur Vefügung, die aktuell erkämpfte Umgangsregelung macht die Sache auch nicht gerade einfacher (ich habe meinen Sohn an 8 von 20 Arbeitstagen).
Mein Anwalt war über den Beschluss geschockt und ist sich ganz sicher, dass diese Festlegung keinen Bestand haben wird vor dem OLG. Ich kann mich da ganz auf ihn verlassen... aber bis dahin wird es noch ein weiter Weg sein.
Ich werde also erst einmal davon ausgehen, dass meine Ex mit einem Titel auf mich zukommen wird, Gehalts- / Kontopfändung. Was bedeuted das für mich und wie schnell wird das gehen. Hier wird es sicherlich Schufaeinträge oder ähnliches geben!?
Welche Massnahmen kann ich ergreifen? Nach Aussage meines Anwaltes ist ein Beschluss im einstweiligen Anordnungsverfahren kaum anzugreifen. Und wie lange darf ich jetzt auf ein Urteil warten?
Vorerst werden wir auf jeden Fall versuchen eine Reduzierung durch Änderung der Steuerklasse I zu erwirken... das ist aber natürlich nur kleiner Trost.
Müssen zahlende Väter in solchen Fällen schon daran denken Vermögensgegenstände (Fernseher, Auto) rechtzeitig zu verkaufen?
Welche Tipps könnt ihr mir geben? Bei Kontopfändung oder Sperrung auf Konten der Eltern ausweichen (Partnercard), etc. !?!?!?
Für Tipps, Hinweise und Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Moin,
eine EA in Unterhaltssachen ist so mit das widerlichste, was einem passieren kann.
Eine EA ist immer vollstreckbar. Sicherheitsleistung gibt es nicht. Wichtig im Hauptsacheverfahren ist es, die EA explizit aufheben zu lassen. Ansonsten wirkt die EA weiter, auch wenn das Hauptsacheverfahren anders entschieden wurde.
Gehe vor's OLG! Mache Bewerbungen um einen Zusatzjob glaubhaft (Zeitung austragen, Hermes-Bote, ...).
Ein nicht auf dich lautendes Konto ist grds. hilfreich. Hierzu musst du allerdings belegen können, dass dir deine Bank das Konto kündigte. Es bewahrt dich nicht vor einer Vollstreckung, da zuerst immer an der Quelle (Arbeitgeber) vollstreckt wird.
Dass dir fiktives Einkommen angerechnt wid ist mittlerweile normal. Der Staat ist eben pleite und will keine Ausfallleistungen erbringen. Also hält er sich an dich. Wie's dir dabei geht ist im sowas von egal.
Good luck!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Okay, dank dir für Deine Antwort.
Nein, ein alternatives Konto soll nur den bisherigen Lebensstandard erhalten: EC Karte und evtl. Reserven "parken". Vor einer Vollstreckung bei meinem Arbeitgeber hilft es nicht, ausser eine Lohnabtretung von vor 2 Jahren findet berücksichtigung (Darlehen).
Ich habe bisher noch keine Info finden können wie lange ich jetzt warten muss bis im Hauptsacheverfahren entschieden wird. Monate, Jahre !? Jemand Erfahrung ?
Was aber passiert?
Meine Ex will insgesamt 1.100,- / Monat, nach dem 31.12. und der neuen Steuerklasse I werde ich aber nur noch ca. 400,- pfändbares Einkommen haben. Summieren sich jetzt nur die Verbindlichkeiten (die ich ein Lebenlang vor mir herschiebe) oder darf ich diesen Rückstand jetzt irgendwann durch Haftantritt abstottern 😉
Hallo,
hier wurde das Thema Lohnabtretung bzw. Pfändung angesprochen.
Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag.
Wenn dort Abtretung bzw. Pfändung ausgeschlossen ist, geht diese Vertragsregelung ÜBER die Pfändung.
Du kannst, in Absprache mit Deinem AG diese Regelung auch nachträglich aufnehmen lassen.
Hat mir mein Anwalt empfohlen, das Hilft. 😛
Hey, dank dir für die Info.
Aber verstehe ich das richtig: Wenn die Pfändung des Gehaltes ausgeschlossen ist kann man mit einem Titel keine Gehaltspfändung im Unterhalt betreiben!?
Natürlich würde ich es so auch verstehen, aber das wäre doch ein bischen einfach dem ganzen zu entgehen. Alternativ dürfte dann eine Kontopfändung anstehen.
Wobei sich hier die Frage stellt auf welchem Konto das gehalt eingeht.
Wäre für Aufklärung dankbar !!!
Hey, dank dir für die Info.
Aber verstehe ich das richtig: Wenn die Pfändung des Gehaltes ausgeschlossen ist kann man mit einem Titel keine Gehaltspfändung im Unterhalt betreiben!?
Natürlich würde ich es so auch verstehen, aber das wäre doch ein bischen einfach dem ganzen zu entgehen. Alternativ dürfte dann eine Kontopfändung anstehen.
Wobei sich hier die Frage stellt auf welchem Konto das gehalt eingeht.
Wäre für Aufklärung dankbar !!!
Genau so isses.
wenn die Pfändung schriftlich ausgeschlossen ist, dann läuft diese, egal wieviel Du verdinst, ins leere.
Ja, die Kontopfändung dürfte dann anstehen.
Aber, nachdem diese durch die ZPO (Zivilprozeßordnung, da findeste irgendwo auch den Paragrafen, in dem das alles dann steht), den Freigrenzen, die Dir bleiben müssen, geschützt werden kann (Antrag beim Amtsgericht, einfach zum dortigen Rechtspfleger), und Dir, bei Unterhaltspflicht von 1 Kind ca. 1300€ Freibetrag zustehen (natürlich weiß ich nicht, ob nicht im Sinne der Düsseldorfer Tabelle, da sind die Sätze niedriger), wird da warscheinlich nix zu holen sein.
Sollteste noch Fragen haben, nur zu.
Na, das ist doch mal eine gute Nachricht.
Wenn ich jetzt noch klären könnte wo die Pfändungsgrenze liegt, wäre das klasse.
Nach ein bischen Recherche scheint die Pfändungstabelle nicht ganz zu greifen bei Unterhaltszahlungen. Da wird das Minimum, der Selbstbehalt von 890,- EUR in Hamburg sein, oder!?
Ich zahle Kindesunterhalt für unseren Sohn (199,- EUR), das steht auch überhaupt nicht zur Debatte. Wäre aber schön wenn dies den Pfändungsbetrag beeinflussen würde und meine EX nach dem Alptraum nicht noch mehr TU in den Rachen bekommt.
-BITTE NOCH DIESE INFO-
Nach ein bischen Recherche scheint die Pfändungstabelle nicht ganz zu greifen bei Unterhaltszahlungen. Da wird das Minimum, der Selbstbehalt von 890,- EUR in Hamburg sein, oder!?
Der Selbstbehalt laut Düsseldorfer Tabelle liegt beim arbeitenden Unterhaltspflichtigen für Kinder bei 890 €.
Der Selbstbehalt für Ehegaten ist höher, habe auf Anhieb keine genaue Zahl gefunden.
Okay, soweit so gut.
Letztendlich wird sich meine Ex das nicht gefallen lassen und irgendwann wird der GVZ vor der Tür stehen und irgendwann auch die EV wollen.
Aber was soll´s, ich kann mir 907,- nicht aus der Hüfte schnitzen.
Ich habe im übrigen meinen Arbeitsvertrag durchgelesen:
"Die Übertragung der Gehaltsansprüche sowie auch einmaliger Zahlungen und Entgelte - auch zur Sicherheit - ist ausgeschlossen. Die Ansprüche können auch nicht verpfändet werden. Empfangsermächtigungen und ähnliche Umgehungen werden nicht anerkannt."
Sollte doch genau das sein was ich brauche, oder?
Bingo.
Selbst die Darlehensabtretung, die Du oben genannt hast, wäre damit vom Tisch.
Und, EV ist heutzutage nicht mehr so schlimm.
Eng wird es, wenns an die Privatinsolvenz geht.
Dann sollteste aber diese ganzen Dinge Wissen. 😛
Hi
wenn die Pfändung schriftlich ausgeschlossen ist, dann läuft diese, egal wieviel Du verdinst, ins leere.
Das ist falsch. Eine Pfändung kann man nicht schriftlich ausschließen, denn es handelt sich um eine gerichtliche Anordnung, gegen die sich der Arbeitgeber überhaupt nicht wehren kann. Sobald sich ein pfändbarer Betrag ergibt, muss der Arbeitgeber diesen an den Gläubiger abführen.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi nochmal,
Aber, nachdem diese durch die ZPO (Zivilprozeßordnung, da findeste irgendwo auch den Paragrafen, in dem das alles dann steht), den Freigrenzen, die Dir bleiben müssen, geschützt werden kann (Antrag beim Amtsgericht, einfach zum dortigen Rechtspfleger), und Dir, bei Unterhaltspflicht von 1 Kind ca. 1300€ Freibetrag zustehen (natürlich weiß ich nicht, ob nicht im Sinne der Düsseldorfer Tabelle, da sind die Sätze niedriger), wird da warscheinlich nix zu holen sein.
den Freibetrag von 1300Euro wage ich zu bezweifeln. Es geht hier um eine Pfändung wegen Unterhalt und es kann nach § 850 d ZPO gepfändet werden. Dort sind die Pfändungsfreigrenzen wesentlich niedriger.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Oh bitte, jetzt noch mal langsam: soll heissen, dass das bisherige nicht stimmt !?
Also hat die Klausel in meinem Arbeitsvertrag überhaupt keine Auswirkung ?
Und ich kann mich auf Lohnpfändung gefasst machen und zwar bis ca. 890,- EUR?
Was ist mit älteren Lohnabtretungen wegen Darlehen?
Haben die denn wenigstens noch Vorrang?
@MIG72
Wieos hat dir Dein Anwalt denn das empfohlen?
Soweit ich weiß, hat Kindesunterhalt Vorrang - kann michaber auch irren!
Hi,
Ich werde also erst einmal davon ausgehen, dass meine Ex mit einem Titel auf mich zukommen wird, Gehalts- / Kontopfändung. Was bedeuted das für mich und wie schnell wird das gehen. Hier wird es sicherlich Schufaeinträge oder ähnliches geben!?
bis zum Erlass des Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses kann es einige Wochen dauern - je nach Be- und Überlastung des Gerichts. Meist wird aber vor den PfÜB ein vorläufiges Zahungsverbot geschaltet. Mit der Zustellung hat die Gläubigerin "die Hand auf dem Geld". Einen SCHUFA Eintrag gibt es wegen der Pfändung nicht. Der Eintrag kommt "erst" mit der eidestattlichen Versciherung.
Welche Massnahmen kann ich ergreifen? Nach Aussage meines Anwaltes ist ein Beschluss im einstweiligen Anordnungsverfahren kaum anzugreifen. Und wie lange darf ich jetzt auf ein Urteil warten?
Auch hier hängt es maßgeblich von der Schnelligkeit des Gerichtes ab. Das Problem ist: Wenn beim Urteil eine geringere Unterhaltssumme bei rauskommt, ist das bereits gezahlte Geld aus der einstweiligen Anordnung i.d.R. weg (Entreicherung).
Vorerst werden wir auf jeden Fall versuchen eine Reduzierung durch Änderung der Steuerklasse I zu erwirken... das ist aber natürlich nur kleiner Trost.
Falls das in Bezug auf die drohenden Pfändung gemeint ist: In welche Steuerklasse soll es denn gehen?
Müssen zahlende Väter in solchen Fällen schon daran denken Vermögensgegenstände (Fernseher, Auto) rechtzeitig zu verkaufen?
Nein, "normale" Gegenstände für eine bescheidene Lebenführung werden nicht gepfändet. Ein "normaler" Fernseher und ein "normales" Auto (wenn es zur Arbeit benötigt wird) werden ebenfalls nicht gepfändet.
Welche Tipps könnt ihr mir geben? Bei Kontopfändung oder Sperrung auf Konten der Eltern ausweichen (Partnercard), etc. !?!?!?
Auf dem Konto der Eltern wäre nicht mal der unpfändbare Betrag geschützt, also nein.
Wenn die Gläubigerin eine Pfändung nach § 850 d ZPO beantragt, setzt bei einer Lohn/Gehaltspfändung das Vollstreckungsgericht den unpfändbaren Betrag fest. Dieser sollte mal überprüft und ggf. Antrag auf Erhöhung gestellt werden. Unbedingt überprüfen, ob der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag richtig berechnet.
Bei einer Kontopfändung sollte sofort gehandelt werden, denn bei Eingang von Lohn/Gehalt wird zunächst alles auf dem Konto gepfändet. Erst nach Antrag wird der pfändungsfreie Betrag wieder freigegeben.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
@sky
also erst einmal vielen dank für die antworten. einiges klärt sich.
naja, ab 01.01.2006 geht es ja durch die trennung in die klasse I.
die einzige frage, die leider noch offen und interessant ist:
haben pfändungen die auf den trennungsunterhalt zurückgehen vorrang vor lohnabtretungen (kindesunterhalt ausgenommen, der wird gezahlt!) ?
grüsse und gute nacht 😉
haben pfändungen die auf den trennungsunterhalt zurückgehen vorrang vor lohnabtretungen (kindesunterhalt ausgenommen, der wird gezahlt!) ?
ich kopiere das mal hier rein, vielleicht wird es dann verständlicher:
Wegen des Grundsatzes des Zeitvorrangs bleiben "normale" Lohnpfändungen oder Lohnabtretungen wirksam, wenn sie zeitlich vor der Unterhaltspfändung erfolgt sind, d.h. sie sind vom Arbeitgeber weiterhin zu beachten. Da jedoch eine Pfändung wegen Unterhaltsforderungen regelmäßig weiter geht als die bei anderen Ansprüchen, können aus ihr auch dann Rechte hergeleitet werden, wenn bereits früher zugestellte Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse oder eine früher erteilte Lohnabtretung vorliegen. Die Rechte aus diesen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen oder aus offengelegten Abtretungen wurden durch spätere Unterhaltspfändungen nicht berührt; dennoch geht der Unterhaltsberechtigte nicht leer aus, weil sich der Schuldner ihm gegenüber mit geringeren Freibeträgen zufrieden geben muss.
Gruss
sky
[Editiert am 29/12/2005 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
guten morgen sky. danke für deinen späten post.
es ist deutlich geworden, wirft aber bei deinem text noch eine frage auf:
"dennoch geht der Unterhaltsberechtigte nicht leer aus, weil sich der Schuldner ihm gegenüber mit geringeren Freibeträgen zufrieden geben muss"
was heisst das? verstehe ich leider nicht 🙁
Hi,
bei einer "normalen" Pfändung/Abtretung geht es nach § 850 c ZPO PFÄNDUNGSTABELLE. Als Beispiel dürfen bei einem Schuldner mit 2 Unterhaltsberechtigten bei einem Einkommen von 1480 Euro lediglich 2 Euro gepfändet werden.
Ist die Abtretung nun vor der Unterhaltspfändung eingegangen, bekommt der "normale" Gläubiger 2 Euro. Die Differenz zwischen den dann 1478 Euro und dem vom Vollstreckungsgericht festgelegten Selbstbehalt, nehmen wir mal 800 Euro, geht an den Unterhaltsgläubiger. Wären also 678 Euro.
Gruss
sky
[Editiert am 16/1/2006 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse