@Platt,
ist das nicht ein wenig Äpfel mit Birnen vergleichen?
Wenn Du aus diesen Gründen entlassen wurdes, dann denke ich mal, das die Argumentation falsch aufgelegt wurde bzw. Dein Arbeitgeber kein offenes Ohr für Deine Probleme hatte. Ich sehe es nicht als gegeben an, das aus solchen offentsichtlichen Gründen jemand gefeuert wird.
Ich kann mich auch täuschen, aber das hätte man anders klären können.
Weiterhin geht es hier um einen minimal-Unterhalt der anscheinend sehr selten gezahlt wurde. Also ich denke das irgendwann das Maß einfach voll sein muss.
... nur mal son ein Gedankengang ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@platt,
ich glaube das kannst du nicht vergleichen. Und wenn er erst am 30. eines Monats gezahlt hätte, wäre mir auch recht gewesen. deswegen schick ich keine Pfändung los. Wenn du richtig gelesen hättest, hat er aber gar nichts oder mal kurzzeitig sehr wenig bezahlt. Und das obwohl er Arbeit hatte und gut verdient hat.
Vor ein paar Jahren lief schon mal eine Lohnpfändung. Man war das ne feine Sache. Ich bekam regelmäßig den KU von seinem AG (Übrigens immer nur den Mindestunterhalt) und brauchte nicht ständig betteln. Hat ihm aber nach ner Weile nicht mehr gepasst. Er hat selbst gekündigt und ist untergetaucht. (neue Adresse neue Arbeit) Hat ne Weile gedauert bis man ihn aufstöbern konnte. Natürlich wurde er auch sogleich wieder arbeitslos (ich hatte keine Pfändung losgeschickt) und machte dann erst mal schnell ne neue Ausbildung. Da braucht man dann ja auch nicht zu zahlen.
Ach was soll das ganze eigentlich, ich muss mich doch nicht ständig rechtfertigen. Mit meiner eigentlichen Frage hat diese Diskusion doch schon lange nichts mehr zu tun.
Was das jetzt mit meinem anderen Tread zu tun haben soll, kann ich aber nicht nachvollziehen. Das sind doch wohl zwei völlig verschiedene paar Schuhe.
verwirrte Grüße
Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hi,
@chummer
na prima. Ich kann mich über Gott und die Welt aufregen. Wenn ein AG der Lohnpfändung nicht nachkommt, dann muss er schon wirklich Gründe haben. Vielleicht setzt Du Dich mit dem Thema Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse mal auseinander.
Keine Bank muss einem Kunden unbegrenzt Kredit geben. Wenn das Konto leer ist, dann ist es leer. Vielleicht hilft da ein Studium der AGBs. Ironie off
Was eine EV oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung nach § 170 für eine Jobsuchenden zur Folge hat, brauch ich auch nicht weiter ausführen.
Wenn ich genau weiss, dass bei dem anderen nichts zu holen ist, dann bleibt mir nur die Möglickeit abzuwarten. Somit hätte ich zumindest eine kleine Chance irgendwann einmal Unterhalt/Geld zu bekommen.
Warum hat der Gestezgeber wohl die Möglichkeit einer Privatinsolvenz eingeführt? Weil es nicht sehr motivierent ist, sein Lebenlang, egal wieviel ich arbeite, außer den Pfändungsfreibetrag nichts zu haben. Irgendwann nützt nämlich das appellieren an die Ehre auch nichts mehr. Dann folgt nur noch Resignation und die Grauzonen werden ausgeleuchtet.
Der Volkswirtschaftliche Schaden ist mittlerweile groß.
Manchmal ist es besser, die Faust in der Tasche zu ballen und abzuwarten.
Ich bin davon überzeugt, dass nur ganz wenige ihre Exiztenz aufs Spiel setzen wollen.
Den Thread habe ich sehr genau gelesen.
Umschulung und Arbeitslosigkeit. Wovon soll da bitte schön jemand den normalen Unterhalt bezahlen?
Da kann ich wirklich jede Karte ziehen, die mir der Gesetzgeber zur Verfügung stellt. Auf gut deutsch: Wenn ich schon keine Kohle sehe, dann würg ich dem anderen einen rein.!!!!!!
Und zu guter letzt lieber Chummer: Wenn alles so schön wäre, gäbe es wahrscheinlich die Seite Vatersein.de nicht.
Ich habe nicht gesagt, dass ich gefeuert wurde. In diesen Positionen wird das anders geregelt, es gibt auch keine Kuscheleinheiten mehr. Außerdem hat das auch einwenig mit Konzernpolitik zu tun. Bei einem leitenden nach §5 HGB(Nix Betriebsrat, Kündigung jederzeit möglich) kommt es überhaupt nicht gut, wenn man Millionen verwaltet, Diziplinarvorgesetzter ist und dann anscheinend selbst nicht klar kommt. Außerdem hat meine Ex für einen kurzen Zeitraum beim gleichen Unternehmen gearbeitet. Den Rest kann man sich dann vorstellen.
Gruß
Platt
Gruß
Platt
hi zusammen,
ich denke auch, dass es irgendwann mal reicht. allerdings hat platt recht mit der argumentation, dass du dir als leitungsebene in grosskonzernen heute nix mehr leisten kannstes sei denn, du bist im vorstand (siehe VW). mein AG hat schon das gerücht gelangt, ich hätte was mit meiner HR-managerin um mich abzusägen. geht ganz schnell und es warten schon 20 andere auf den job.auch wenn nichts dran ist.
gruss
bengel
Hi @Daisy,
vielleicht sehe ich alles falsch mag sein. Ich bin aber betroffen, wenn ich sehe, was angeblich an Geld beim Unterhalts-
pflichtigen übrig bleibt. Ich fasse mal die beiden Threads zusammen. Schulden, Arbeitslosigkeit, Umschulung usw.
Klar gibt es Männer und Frauen, die sich mit allen möglichen Tricks vor jedlicher Art Unterhalt drücken. Die machen das aber so clever und sind dabei so entspannt, dass denen mit nix beizukommen ist.
Eine zeitlang versucht man alles mögliche um seiner Verpflichtung nach zu kommen. Aber irgendwann geht es nicht mehr oder nur begrenzt. Da sind mitlerweile soviel Mahnungen aufgelaufen und man weiß manchmal nicht weiter. Irgendwann komm auch ich sicherlich an den Punkt, wo ich sage, ich will nicht mehr. Die Alternativen sind doch wirklich verlockend. Eine EV bedeutet in der Regel 3 Jahre keinen Stress, aber oftmals auch keinen Job. Mit einer auch kleinen bezahlten Wohnung und ein wenig Geld von unserem Peterle kommt man auch ganz gut über die Runden, aber Stressfrei.
Ich möchte eigentlich nur um Verständnis werben. Nämlich in die Richtung, dass auch dem anderen geglaubt wird, wenn er nicht mehr kann. Wenn dann im anderen Thread geschrieben wird, dass die Tochter bis zu einem gewissen Zeitpunkt die kleine Prinzessin war verstehe ich die folgende Aussage nicht.
Hat ihm aber nach ner Weile nicht mehr gepasst. Er hat selbst gekündigt und ist untergetaucht. (neue Adresse neue Arbeit) Hat ne Weile gedauert bis man ihn aufstöbern konnte. Natürlich wurde er auch sogleich wieder arbeitslos (ich hatte keine Pfändung losgeschickt) und machte dann erst mal schnell ne neue Ausbildung. Da braucht man dann ja auch nicht zu zahlen.
In dieser Zeit hatte die Tochter dann keinen Kontakt zum Vater? Naja egal. Wahrscheinlich gehört Dein Ex zu den Obera........ern.
Gruß
Platt
Genau das dachte ich mir, du hast es völlig falsch verstanden. Dieser Tread geht um meinen Sohn und dessen Vater, der andere um meine Tochter und deren Vater.
Ja ich böse habe 2 Kinder von 2 verschiedenen Vätern. Bin ich deshalb schlecht und habe es nicht verdient KU zu bekommen?
Wie bereits mehrfach erwähnt hat der Vater meines Sohnes eine gut bezahlte Stelle gehabt, war aber nicht gewillt den KU zu bezahlen. Er wäre trotz KU-Zahlung noch ein gutes Ende weg vom SB da ich immer nur den Mindestunterhalt gefordert habe, ihn also auch nicht ausnehmen oder "vernichten" wollte, wie einige mir hier unterstellen wollen.
Er zieht sich halt immer geschickt aus der Affäre. Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit (Eigenkündigung) ruft nicht unbedingt mein Mitgefühl hervor. Umziehen ohne neue Adresse anzugeben, auf keinerlei Anschreiben vom JA reagieren, zum Gerichtstermin nicht erscheinen und trotz neuer Arbeit keinen Cent überweisen zeugt auch nicht gerade von zahlungswilligkeit, oder willst du mir da widersprechen? Wer sich mit Händen und Füßen wehrt und trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlen will, muss sich über eine Pfändung nicht wundern.
So nun ist aber endgültig genug, wer immernoch glaubt ich bin die Männerfressende böse Exe, der soll es halt glauben.
Gruß Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hi,
Ja ich böse habe 2 Kinder von 2 verschiedenen Vätern. Bin ich deshalb schlecht und habe es nicht verdient KU zu bekommen?
Hat das einer gesagt?
Ende
Platt
Moin Platt,
irgendwas passt da nicht:
Bei einem leitenden nach §5 HGB(Nix Betriebsrat, Kündigung jederzeit möglich) kommt es überhaupt nicht gut, wenn man Millionen verwaltet, Diziplinarvorgesetzter ist und
Das Disziplinarrecht ist ein öffentliches Recht und kommt aus dem Beamtenrecht, der von Dir zitierte §5 HGB ist Gesellschaftsrecht. Ich kenn da nur diese Verbind bei der Post und bei der Telekom.
Ich bin auch leitender Angestellter, allerdings nicht in einem Konzern, in sofern kann ich leider nicht wirklich sagen, wie es hier zugeht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
@Kasper,
auch das normale Arbeitsrecht kennt die Begriffe Diziplinar- und Fachvorgesetzter.
Wobei die "Diziplinargewalt" höher anzusiedeln ist als die Fachgewalt.
Bedeutet, ich kann Angestellte einstellen, befördern, abmahnen und last but not least entlassen. Natürlich unter Berücksichtigung der allgemeinen Spielregel.
Fachvorgesetzte können Anweisungen geben und die sollten befolgt werden. Ein Weisungsrecht so zusagen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen kann er nicht aussprechen. Muß also beim Diziplinarvorgesetzten "petzen" 😉
Im §5 HGB ist geregelt, welche Kompetenzen ein leitender Angestellter hat. Dieser § ist oft ein Streitpunkt bei Arbeitsgerichtsprozessen. Weil kein Kündigungsschutz gemäß § 9 und 10 Kündigungsschutz gesetz.
Beispiel aus der jüngsten Rechtssprechung. Ein Leiter einer MC Donald Filiale ist kein leitender Angestellter. Er hat keine Entscheidungsfreiheit und ist an den Anweisungen der Unternehmensführung gebunden.
Auf den Punkt gebracht 90% der sogenannten ltd. Angestellten sind gar keine.
Gruß
Platt
hi,
stimmt!!! weil du irgendwo dazwischen stehst und immer der dumme bist, im zwiefelsfall.
gruss
bengel
Hi,
nicht hgb sondern betrvg
sorry
Platt
Leitende Angestellte sind Angestellte, die wesentliche Arbeitgeberbefugnisse besitzen. Dazu gehört zum Beispiel Einstellungs- und Entlassungsbefugnis oder eine umfassende Prokura. Leitende Angestellte unterliegen nicht dem Betriebsverfassungsgesetz (vgl. § 5 Abs. 3 BetrVG). Leitender Angestellter kann man auch sein, wenn man keine der vorgenannten Befugnisse hat, aber aufgrund der Betriebsstruktur oder des Gehaltes eine vergleichbare Stellung einnimmt.
Ich meine mich erinnern zu können, das viele gar nicht wissen, dass sie schon als leitende Angestellte gelten.
Aber das nur nebenbei!
Sorry, ich kannte den Begriff nicht in diesem Zusammenhang.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Sorry,
wir sind gerade voll am Urspungsthema vorbei. Möge Cheffe nachsicht walten lassen,
Das Thema leitender Angestellter muß im Arbeitsvertrag enthalten sein.
Gruß
Platt
Hallo mal wieder an alle,
nun ist nach seinem Einspruch, deren Begründung später folgen sollte und welche ich bis heute noch nicht zu sehen bekam, ein neuer Gerichtstermin festgelegt worden. Und siehe da, der RA der Gegenseite läßt mitteilen, dass sich sein Mandant trotz mehrfacher Aufforderung nicht bei ihm gemeldet hat geschweige denn die geforderten Unterlagen beigebracht hat. Es wurde nun die Abrechnung gemacht und keine weiteren Schritte mehr diesbezüglich unternommen.
Super, das heißt dann wohl, dass ich wieder einmal umsonst zum Gericht muss. Und was passiert dann? Wieder Versäumnisurteil? Und was ist mit den Kosten?
Natürlich könnt ihr euch ja denken, dass auch bis heute kein Cent KU geflossen ist.
Ich könnte den würgen !
Frech kommt weiter, ich hätte ja nie gedacht, dass sich Gerichte ungestraft so verscheißern lassen, aber mann lernt ja nie aus.
Liebe Grüße
Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
<Vor ein paar Jahren lief schon mal eine Lohnpfändung. Man war das ne feine Sache. Ich bekam regelmäßig den KU von seinem AG (Übrigens immer nur den Mindestunterhalt) und brauchte nicht ständig betteln. Hat ihm aber nach ner Weile nicht mehr gepasst. Er hat selbst gekündigt und ist untergetaucht.>
Er wird bei der Kündigung schon geahnt haben was da wieder auf ihn zukommt.
<Ja ich böse habe 2 Kinder von 2 verschiedenen Vätern. Bin ich deshalb schlecht und habe es nicht verdient KU zu bekommen?>
nein bestimmt nicht - 2 melkbare Kühe sind immer besser als eine!
<Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit (Eigenkündigung) ruft nicht unbedingt mein Mitgefühl hervor. Umziehen ohne neue Adresse anzugeben, auf keinerlei Anschreiben vom JA reagieren, zum Gerichtstermin nicht erscheinen und trotz neuer Arbeit keinen Cent überweisen zeugt auch nicht gerade von zahlungswilligkeit,>
Wenn jemand soviele Probleme hat, wie dein Ex ausgefallene Gerichtstermine, EV`s, Schulden, Gehalts und Kontopfändungen, fällt es schwer zu glauben, daß das der relaxte Zahlungsverweigerer ist.
Der relaxte Zahlungsverweiger würde jedenfalls keine Gerichtstermine ausfallen lassen, weil das auch ihm Kosten verursacht und den Richter böse macht. Er würde auch den Kontakt zu seinem Anwalt nicht abreißen lassen, weil ihm das ja selber schadet.Traurig, daß ihn die eigene Familie wegen angeblicher Schwarzarbeit hinhängt.Also hängt er auch in dieser Hinsicht total in der Luft.
Ich befürchte du gibst hier einem kleinen hilflosen Menschen den Rest, der jetzt schon seiner Situation nicht gewachsen ist.
<Ich könnte den würgen !>
Der würde vermutlich lieber von dir gewürgt werden, als das was du mit ihm veranstaltest.
Hi,
jetzt hat er sein Versäumnisurteil. Du hast den Titel und kannst vollstrecken. Die Kosten werden voraussichtlich bei Dir hängen bleiben. Zumindest Deine Anwalts und die Gerichtskosten, es sei Du bekommst PKH.
Ich kann Dich verstehen. Natürlich hat das Kind Anspruch auf KU. So regelt es das Gesetz. Das ist aber nichts als graue Theorie. Urteile und Gesetze müssen aber auch durchgesetzt werden können. In der Praxis sieht das dann aber anders
aus.
Klar kann man wenn der andere nicht will, Konten dichtmachen, Gehaltspfändungen veranlassen usw. Vielleicht bekommt man über einen gewissen Zeitraum Geld. Irgendwann kommt dann der Punkt an dem der Gepfändete nichts mehr zu verlieren hat. Kein Geld und nur Stress. Besitztümer hat man auch nicht mehr. Als **tsts - ID 6** wird man sowieso hingestellt.
Dann will noch jemand mit einem reden. Okay ist in der Regel ja nicht negativ. Aber was soll da dann besprochen werden? Du bist verpflichtet KU zu zahlen. Kann man aber nicht. Die Argumente, warum KU wichtig ist, was Kinder kosten und alle anderen richtigen Argumente werden dann auch genannt. Da wären wir wieder beim Thema recht haben und recht bekommen. Warum soll sich Dein Ex in eine Diskussion begeben, deren Ergebnis im vorn herein klar ist. Er böse, weil zahlt keinen Untehalt. Ich habe auch keine Lust, solche Gespräche zu führen. Wozu auch.
Ganz ehrlich, ich reagiere in einer solchen Situation genauso. Das lass ich mal ganz entspannt auf mich zu kommen. Irgendwann geht jeder einmal über die Bücher. Dann kommt die peinliche Frage welche Möglichkeiten man denn so hat.
Da gibt es zwei Zahlen die wirklich wichtig sind. 770€ SB bei nicht berufstätigen und 890€ bei berufstätigen. Wenn dann eventuell andere Schulden dazu kommen und ich mir genau ausrechnen kann, dass ich die nächsten 100J keine Verbesserung meiner finanziellen Situation habe, dann wird man die Reißleine ziehen. E.V und Inso. Den SB habe ich auf jedem Fall. Es dürfte doch wohl klar sein, dass man nach Wegen sucht, die einem das Leben noch leichter machen.
Was wir in unserer Gesellschaft nicht begreifen, ist die Tatsache, dass wir nicht nach wirklichen Lösungen suchen. Der Glaube, dass man einen Menschen bis auf 890€ runter schrauben kann, ohne dass dieses Konsequenzen hat, ist in meinen Augen realitätsfremd. Jede Führungskraft in der Wirtschaft weiss, bin ich nicht in der Lage eine win win Situation herzustellen, hat man schon verloren.
Da gibt es dann noch das schöne Sprichwort: Ich der Ruf erst ruiniert, lebt es sich völlig ungeniert.
Da kann man sich jetzt als Betroffene richtig drüber aufregen, aber das war es. Konsequenzen hat das für Deinen Ex keine mehr. Er hat doch schon alles durch. Du hast kurzfristig gewonnen (Lohnpfändung) aber letzt endlich hast Du verloren.
Ich möchte es betonen. Dein Kind hat Anspruch auf KU.
Platt
moin
was mich an dieser kiste so ein bisserl stört:
- der kv zahlt 15!!!! jahre lang nicht, wird aber in schutz genommen, weil er ja schliesslich 4j. umschulung gemacht hat.
was hatter die restlichen 11 gemacht? gearbeitet? dann hätter ja auch zahlen können, imho. ich hab auch keine kohle
und zahl!
- ich hab in meinem leben mit sicherheit um die 10.000 lohnpfändungen geschrieben, und das 10fache an bankpfändungen, bei "privatpersonen" und später bei gmbh´s.
von den lohnpfändungen haben sich nur wenige gemeldet die daraufhin ihren job verloren haben, aber das
waren i.d.r. leute die ohnehin schon auf der abschussliste standen (hatten net nur meine pfändung, sondern da lagen meist schon 10 andere rum!).
das des bei einem ltd. angestellten etwas anders ist, räume ich durchaus ein. ich würd auch keinen auf meine millionen aufpassen lassen, der mit 300€ pro monat schon probleme hat 😉
- letztendlich habe ich den eindruck, würde daisy dieter heissen, die km keinen unterhalt zahlen, und ein foto mit schnauzer als avatar haben, wären wohl einige antworten anders ausgefallen.
in diesem sinne...
mfg
lordi
Hi,
- der kv zahlt 15!!!! jahre lang nicht, wird aber in schutz genommen, weil er ja schliesslich 4j. umschulung gemacht hat. was hatter die restlichen 11 gemacht? gearbeitet? dann hätter ja auch zahlen können, imho. ich hab auch keine kohle und zahl!
Das verstehe ich jetzt nicht?
von den lohnpfändungen haben sich nur wenige gemeldet die daraufhin ihren job verloren haben, aber das
Na klar jeder der einen Pfüb bekommt, teilt Dir mit wenn er seinen Job verloren hat. Ich unterstelle einmal Du bist Beamter. Natürlich wird man nicht wegen des Pfüb gekündigt, da finden sich sicherlich andere Dinger. Rationalisierung Verlagerung ins Ausland usw. Da wird schon der kleinste Fehler bei der Spesenabrechnung als Untergang des Abendlandes betrachtet. Nur wenn Du draussen bist und brauchst einen neuen Job, dann kommt immer die Frage des AG: lagen oder liegen Pfübs vor. Wahrheitsgemäss antwortet man mit ja. Daraufhin bekommt eine Absage, die wie folgt lautet. Wir haben uns für einen Bewerber entschieden, der den von uns geforderten Qualifikationen mehr entspricht. Dann das übliche blabla.
In der heutigen Arbeitsmarktsituation Lohnpfändung zu beantragen, ist voll übel.
- letztendlich habe ich den eindruck, würde daisy dieter heissen, die km keinen unterhalt zahlen, und ein foto mit schnauzer als
Das verstehe ich auch nicht.
Platt
Hi,
Das verstehe ich jetzt nicht?
Na klar jeder der einen Pfüb bekommt, teilt Dir mit wenn er seinen Job verloren hat. Ich unterstelle einmal Du bist Beamter.
mis. ertappt 😉
also, irgendwo in dem text wurde der kv in schutz genommen, da er aufgrund seiner umschulung etc. ja nicht hätte zahlen können.
und ich bin halt der ansicht das der gute ja wohl nicht 15j. lang umgeschult hat.
und daisy hat ja, wenn ich mich recht erinnere geschrieben, das er wohl die ganzen jahre lang nicht gezahlt hat.
daher mein unverständnis für diese "verteidigung" des kv.
Natürlich wird man nicht wegen des Pfüb gekündigt, da finden sich sicherlich andere Dinger. Rationalisierung Verlagerung ins Ausland usw. Da wird schon der kleinste Fehler bei der Spesenabrechnung als Untergang des Abendlandes betrachtet. Nur wenn Du draussen bist und brauchst einen neuen Job, dann kommt immer die Frage des AG: lagen oder liegen Pfübs vor. Wahrheitsgemäss antwortet man mit ja. Daraufhin bekommt eine Absage, die wie folgt lautet. Wir haben uns für einen Bewerber entschieden, der den von uns geforderten Qualifikationen mehr entspricht. Dann das übliche blabla.
In der heutigen Arbeitsmarktsituation Lohnpfändung zu beantragen, ist voll übel.
ich finds wesentlich übler es bei der heutigen situation soweit kommen zu lassen.
an deinem beispiel sieht man das sowas durchaus als waffe eingesetzt werden kann, und das den beschluss überhaupt ein richter unterschrieben hat, ist mit rätselhaft!
ich lass doch net pfänden wenn der "schuldner" eh brav zahlt, und durch die pfändung das geld keinen tag eher eingeht.
ich weis net wo der lebt, und welche ausbildung der unterzeichnende hat, aber ich tipp mal auf kartoffelbauer aufm mars.
anders kann ich mir sowas nicht erklären. wenn ich so eine pfändung meinen vorgesetzten damals vorgelegt hätte, hätten die die jungs mit den weissen turnschuhen kommen lassen!
Zitat
- letztendlich habe ich den eindruck, würde daisy dieter heissen, die km keinen unterhalt zahlen, und ein foto mit schnauzer als.....
Das verstehe ich auch nicht.
hätte diesen beitrag ein kv geschrieben, der von 2 km´s 2 kinder hat, wäre sicherlich kein satz wie (hmpf...find ihn grad net, also sinngemäss) "aha...gleich 2 einnahmequellen"......
daher meine vermutung, das viele äusserungen bei einem männlichen fragesteller vielleicht anders ausgefallen wären 😉
hätte diesen beitrag ein kv geschrieben, der von 2 km´s 2 kinder hat, wäre sicherlich kein satz wie (hmpf...find ihn grad net, also sinngemäss) "aha...gleich 2 einnahmequellen"......
daher meine vermutung, das viele äusserungen bei einem männlichen fragesteller vielleicht anders ausgefallen wären 😉
@ lordi
Da muß ich aber jetzt mal einhaken. Erstens wäre das rein spekulativ, zweitens: sicher waren einige Beiträge zu dem Thema nicht wirklich sachlich bzw. objektiv genug, aber meinem Eindruck nach, wird hier auf der Seite, Vätern die sich vor Zahlungen drücken wollen oder dieses andeuten, genauso Feuer unterm Hintern gemacht.
Eine sachliche Nachfrage, warum sie 11 Jahre nicht viel (ausser Beistandschaft JA) unternommen hat und erst jetzt den Rundumschlag übt, wäre hier angebrachter gewesen, wohl wahr.
Der Großteil der hier vertretenden Väter gehören ja zum Glück zu denen, die Ihre Pflichten als Vater ernst nehmen, wenn´s auch mit den Rechten hapert.
Da sich der meiste Teil davon jahrelang mit geldgierigen Exen und boykottierenden KM rumschlagen muss, so sei auch diesen vielleicht nachgesehen, dass die bei Äusserungen von Daisy reflexartig eine gewisse "Kriegsstellung" einnehmen. 😉
Somit gilt aber auch andererseits hier: Wer sich in Höhle des Löwen traut, muss ggf. damit rechnen, dass er mal angebrüllt wird.
Dass das Kind den Anspruch hat, steht wohl ausser Frage?
In diesem Sinne
Grüsse aus dem windigen Münsterland
[red]Selig sind die geistig Armen[red] 
