Hallo zusammen,
meine Tochter ist in die Schule gekommen und die KM erwartet, dass alle Kosten geteilt werden (Schulranzen, Erstbedarf Schulsachen, Pauschalbetrag von der Schule für zur Verfügung gestellte Hefte etc.).
Mein Anwalt ist der Auffassung, dass ich da auch die Hälfte zahlen muss. Also wenigstens was den Erstbedarf beziehungsweise die einmalige Erstanschaffung angeht (wurde wohl mal von ein paar Gerichten so entschieden).
Im Netz ist überall zu lesen, dass dies kein Sonderbedarf ist und vorhersehbar. Ich zahle schon mehr als genug und betreue meine Tochter auch überdurchschnittlich oft. Was für mich selbstverständlich ist. Auch den Unterhalt zahle ich von Anfang an.
Da in finanziellen Angelegenheiten keinerlei Entgegenkommen von der KM zu erwarten ist sehe ich nicht ein, dass ich hier zu ihrem alleinigen wohl noch mehr Geld investieren soll, welches mir dann wiederum für Unternehmung oder sonstigen Ausgaben für meine Tochter fehlt.
Bin für jeden Rat dankbar.
Gruß
Hallo,
ja, es gibt natürlich verschiedene Urteile zu vielen Dingen. Letzlich bestehen die Kosten aus
1) Erstausstattung: Schulranzen, Turnbeutel, Federmäppchen,
2) laufenden Kosten für die Unterrichtsmittel,
3) Schulanfangsfeier = Familienfeier
4) Festkleidung
Für alles gibt es Urteile, die besagen, dass es kein Sonderbedarf ist. Für laufende Kosten würde ich prinzipiell nichts zahlen, dazu gehören insbesondere auch der von der eingeforderte Pauschalbetrag, Schulhefte.
Inwieweit Du Dich am Schulranzen und der Feier beteiligen willst hängt auch davon ab inwieweit Du in die Planung einbezogen warst und inwieweit Du an der Feier teilgenommen hast.
Prinzipiell kannst Du Dich natürlich auch auf den Standpunkt stellen, dass alles kein Sonderbedarf ist und Du Dich daran nicht beteiligst. Letztlich weiss keiner wie ein konkretes Gericht den konkreten Fall sieht.
Ein Angebot könnte sein zu sagen, dass Du 1/4 trägst. Die Hälfte geht auch dem Unterhalt und die andere Hälfte teilt ihr euch.
VG Susi
Moin.
Ein Angebot könnte sein zu sagen, dass Du 1/4 trägst. Die Hälfte geht auch dem Unterhalt und die andere Hälfte teilt ihr euch.
Ich finde die Herleitung als Kompromiss gut! Allerdings glaube ich kaum, dass dies bei Eltern, die ja schon um den Cent miteinander ringen und Anwälte und Urteile zu Rate ziehen gelingt. Denn mindestens eine Seite wird ja aufmachen, wenn es denn im KU enthalten ist (oder nicht) dann gibt es ja keinen Grund für einen Kompromiss.
Als TO würde ich mich wie folgt verhalten:
- klarstellen, dass lfder Schulbedarf im KU enthalten ist (unstrittig)
- schon jetzt anklingen lassen, das für Sonderlocken, wie bspw Klassenfahrt aus dem KU „angespart“ werden muss (soweit ich weiß, ebenfalls unstrittig)
- (für Taschengeld oÄ auf einer solchen Klassenfahrt od Ausflügen kannst Du ja direkt was mit dem zunehmend älter werdenden Kind ausmachen)
- Beteiligung an einer „Einschulungsfeier“ (wenn denn überhaupt akut) davon abhängig machen, ob man als KV eingeladen war (inkl. der Verwandten/ Freunde)
- und am Ranzen und sonstigem Erstbedarf würde ich mich um den lieben Friedenswillen beteiligen. Vielleicht hast Du ja die Chance, zusammen mit dem Kind das eine od. andere gemeinsam einzukaufen)
toto
Hallo,
ich würde es auch so machen, aber zur Klarstellung: hat jemand ein Urteil das besagt, das der Schulranzen Sonderbedarf ist? Würde mich wundern, man weiß ja schon bei der Geburt, wann man den brauchen wird.
Hallo,
nein, ein Schulranzen ist kein Sonderbedarf, er fällt unter Lern- und Arbeitsmittel. Aber zum Schulanfang ist der Ranzen eben doch etwas besonderes und auch nicht billig, deshalb würde ich ihn als "Erstausstattung" ansehen und deshalb sollten die Eltern ihn auch gemeinsam bezahlen. Das ist aber alles Ermessensspielraum.
VG Susi
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Leider kann man da mit der KM nicht vernünftig reden. Ich bin der letzte, der seiner Tochter keinen guten Ranzen gönnt und würde auch sofort was dazugeben.
Es ist aber nun mal so, dass ich schon mehr wie genug finanzielle Einbußen habe. Und während die KM auf großen Fuß lebt muss ich schauen wie ich es schaffe. Da ist nun mal ein Fader Beigeschmack dabei und gefühlt keine Verhältnismäßigkeit mehr.
Aber wenn ich das so richtig herauslese, würden die meisten beim Ranzen was dazu bezahlen?
Vielleicht kann ich ja auch einen grob überschlagenen Betrag X nehmen, der von allem weniger wie die Hälfte und ein bisschen mehr wie 1/4 ist.
Ich habe nur Angst, dass sie gleich wieder zum RA rennt und das alles als Sonderbedarf einklagen will, und ich dann zusätzlich auch wieder mehr RA Kosten zahlen muss.
Gruß
Hallo,
Sonder-/Mehrbedarf muss von beiden Elternteilen anteilig nach Einkommen geqoutelt werden.
Deswegen kannst du die Mutter auffordern, dass sie ihre Einkünfte ebenfalls offen legen muss.
Und das mit dem Ranzen und der Feier:
Hattest du die Möglichkeit mit auszuwählen bzw. wurdest du gefragt, wen du gern dabei haben möchtest, bzw. warst du eingeladen?
Bei uns war es damals so, dass einmal die einen und einmal die anderen Großeltern gezahlt haben.
Und es war klar, dass nur die Großeltern und die Paten dazukommen, vor der Trennung - bei der Großen - und nach der Trennung - bei der Kleinen.
Und die allgemeinen Hefte/Bücherkosten würde ich ablehnen. Das ist normaler Bedarf. Und aus dem Kindesunterhalt zu zahlen.
Sophie
Ich habe nur Angst, dass sie gleich wieder zum RA rennt und das alles als Sonderbedarf einklagen will, und ich dann zusätzlich auch wieder mehr RA Kosten zahlen muss.
Naja, eine solche "Angst" müsste Dich aber immer umtreiben. Denn natürlich kann die KM wegen allem und jedem zu ihrem RA rennen. Aber Du musst ja nicht gleich mit einem RA kontern, wenn Du Dir selbst (ggf. mit Unterstützung, zB von einem fachkundigen Forum) eine eigene fundierte Meinung gebildet hast.
Und ganz ehrlich: Wenn Du schon zum Ranzen was (freiwillig) dazu gibst, dann sollte das Konfliktpotenzial für einen gerichtliche Auseinandersetzung eher gering sein. Dass KM vielleicht zetern wird, mehr haben will und deshalb mit Anwaltsschreiben kommt, kann Dir doch auch egal sein.
Vielleicht kann ich ja auch einen grob überschlagenen Betrag X nehmen, der von allem weniger wie die Hälfte und ein bisschen mehr wie 1/4 ist.
Dies finde ich jetzt etwas sehr kleinkariert (auch wenn ich weiß, dass das Geld durchaus knapp sein kann). Entweder Du übernimmst die Hälfte und lässt alles andere an Dir abprallen. Oder Du gibst nen runden Betrag, der Dir angemessen erscheint dazu und lässt alles Gezetere an Dir abprallen. Gezetere wird es immer geben. So what.
toto