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Einmalzahlung durch den Arbeitgeber

 
(@teilzeitvater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Ich hoffe es hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation.
Seit knapp 7 Jahren lebe ich von meinen beiden Kindern getrennt und zahle immer pünktlich meinen Unterhalt. Nun sind zwei Jahre um und meine Ex möchte den Unterhalt neu berechnet haben (im Moment ohne Anwalt). Leider gibt es Streit und den möchte ich im Sinne der Kinder nicht. Die Situation sieht wie folgt aus: Ich habe im Februar und März eine Sonderzahlung meines Arbeitgebers erhalten, die sich nicht wiederholen wird (Nennen wir es mal "nachträgliche Gehaltserhöhung"). Mein Gehalt hat sich zu diesem Zeitpunkt auch erhöht. Die Grundsätzliche Gehaltserhöhung geht natürlich in die Unterhaltsberechnung hinein - das soll sie auch. Wie verhält es sich aber mit der Sonderzahlung? Wenn diese voll mit eingerechnet wird, rutsche ich für die nächsten 2 Jahre in der Düsseldorfer Tabelle 2 Stufen hoch, ohne das passende Einkommen zu haben.
Oder kann ich einfach von meiner Seite - aufgrund der neuen Situation - zum 01. April den Unterhalt neu berechnen lassen?

Vielen Dank
Ole


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2012 21:51
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Naja, wenn Ex auf die Berechnung nach Wortlaut von Gesetz und DDT verlangt, dann wird es mE tatsächlich darauf hinauslaufen, dass die Einmalzahlung(en) die Berechnungsgrundlage für den KU erhöht.
Aber vielleicht kannst  Du mit KM reden? Ggf KU-Berechnung ohne die Einmalzahlungen, dafür aber einen angemessenen Teil der Einmalzahlungen für besondere Zwecke für die Kids zurücklegen?

Alternativ kannst Du versuchen, die Neuberechnung zu verzögern. Wobei bis Apr schon recht lang ist.

Eine abermalige Neuberechnung im Apr ist mE nicht möglich.

Gruss, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2012 03:59