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Einmaliges sehr hohes Einkommen

 
(@murielspapa)
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Hallo,

ich bin getrennt lebend. die Scheidung wurde im April 2004 beantragt. Im vergangenen Kalenderjahr habe ich ein sehr hohes Einkonnen erzeielt, dass ungefähr 3 x so hoch wie das übliche Einkommen während der Ehezeit war. Grund hierfür waren einmalige Sondergeschäfte der Firma an der ich mit 25% beteiligt bin.

Inwiefern ist dieses Einkommen unterhaltsrelevant?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2007 11:20
 dari
(@dari)
Rege dabei Registriert

Hallo murielspapa,

also, wenn die Scheidung schon seit 2004 läuft und dieses Einkommen in 2006 erzielt wurde, dürfte es, zumindest für den EU nicht herangezogen werden.
Bei dem KU sieht es etwas anders aus.....soweit meine Kenntnis.

Der EU soll ja der EX ermöglichen, annähernd an der finanziellen Siuation während der Ehezeit anzuknüpfen und diesen Status zu halten.

Nimm als Beispiel Erbschaften oder Lottogewinne nach Einleitung der Trennung....daran sind Exen auch nicht beteiligt. Oder ein Angestellter macht sich selbstständig....und verdient plötzlich 6stellig per Anno.....kommt seinen Kindern, aber nicht der Ex zugute.

Aber der beste Rat, den ich habe....besprich es mit deinem Anwalt....hoffentlich einem Fachanwalt für Familienrecht.

Denn da gibt es gewaltige Unterschiede....eigene Erfahrung.

LG Dari

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2007 13:34
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin murielspapa...

wenn die Scheidung kommt und es um den nachehelichen Unterhalt geht,ist es wohl unterhaltsrelevant.Ich würde mal in die Unterhaltsrichtlinien Deines OLG`s nachschauen.

LG balduin

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2007 13:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Balduin: nöööö wieso, relevant ist doch nur das Einkommen bis zum Scheidungsantrag, dachte ich immer?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2007 14:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn klar bewiesen ist, dass es sich um einen einmaligen Einkommensbestandteil handelt, es klar ist, dass sowas nicht wieder passiert, dann zählt es nicht zum regelmäßigen Einkommen und ist für künftige Betrachtungen außen vor zu lassen. Gleiches gilt, wenn diese Sondergeschichte bisher noch nicht passiert ist und somit nur schwer als eheprägend gewertet werden könnte.

Hingegen könntest du, wenn die Ex ihre Finger nach dem Geld ausstreckt, auf eine einmalige Abfindung aus diesem Sachverhalt drängen. Wichtig hierbei, dass dieses auch vom Gericht so protokolliert wird.

Auf der anderen Seite: Weiß die Ex davon? Sind die Belege, auf denen was steht, der Ex bekannt? Ich meine, Papier ist geduldig und nicht immer arbeiten die Personaler völlig fehlerfrei.  😉

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2007 15:32
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin .....

wenn klar bewiesen ist, dass es sich um einen einmaligen Einkommensbestandteil handelt, es klar ist, dass sowas nicht wieder passiert, dann zählt es nicht zum regelmäßigen Einkommen und ist für künftige Betrachtungen außen vor zu lassen.

Ich hatte nach 18 (!) Jahren das erstemal kräftig Überstunden geschoben und mir (ok,war mein Fehler..) diese auszahlen lassen.Diese Überstunden sind "untypisch" für meinen Beruf.Trotzdem wurden sie bei der Unterhaltsberechnung mit einbezogen,obwohl es nicht mehr vorkommen wird.

Deswegen denke ich,das die "Bonuszahlung" von murielspapa mit eingerechnet wird.Auch weil er zu 25% an einmalige Sondergeschäfte beteiligt ist,die in Zukunft ja wieder vorkommen können.

LG balduin

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2007 19:50
(@murielspapa)
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Hallo Deep Thought,

ich war in Urlaub und kann mich leider erst jetzt melden.
Exe hat konkret angefragt, ob es Sonderzahlungen gegeben hat.  Ich denke, dass werde ich ja wohl beantworten müssen.

Es ist nachweislich die erste Sonderzahlung, die ich erhalte. Ob es nie wieder vorkommen wird, kann man mit letztlicher Sicherheit nicht voraussagen, mit gesundem Menschenverstand würde man aber zum Ergebnis "Einmaligkeit" kommen.

Um meine Frage nochmal zu präzisieren: Mir geht es weniger um den Unterhalt der Zukunft,
sondern um die Frage, ob  Exe einen einmaligen 2/5 Anspruch an der erfolgten Zahlung hat.

Liebe Grüße
murielspapa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2007 15:18
(@apeka)
Schon was gesagt Registriert

hallo murielspapa,
ich hatte eine Beistandsschaft beim Jugendamt.Ein Titel über 135% für 3 Kinder.
mein Ex hatte eine Sonderzahlung von 10000 euro für einen Verbesserungsvorschlag
beim Arbeitgeber.
Ich habe keinen Cent gesehen für meine Kinder.
Die Sonderzahlung wurde auf mehrere Jahre(glaub 4Jahre,müsste nachlesen) umgelegt.
Das macht dann ab einer gewissen Stufe in der DD-Tabelle dann keine Erhöhung des Kindesunterhaltes aus.
So wurde es mir damals erklärt und ausgerechnet.

Auch den Hinweis das mein Ex noch mehr Verbesserungsvorschläge abgegeben hat(noch während des zusammenlebens)
veränderte nichts an dieser Situation.

Hoffe du kannst etwas damit anfangen.
lg
Apeka

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 18:28
(@murielspapa)
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Danke Apeka,

bei mir geht es um einen zig-fachen Betrag.
Deswegen hilft mir die Verteilung auf vier Jahre nicht wirklich weiter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2007 18:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zigfach von 10.000,- €?
Nicht schlecht!
Jetzt verstehe ich warum deine Ex 1.960,- € Ku / Monat von dir haben will.

Bin mal gespannt ob das als Bedarfsgerecht für dein Kind angesehen wird. :rofl2:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 23:49




(@murielspapa)
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Ich werde dich auf dem Laufenden halten!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2007 00:58
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Murielspapa,
also entweder biste schlecht organisiert, unklug oder martialisch.

Ein Gespräch mit dem AG hätte die Sache deutlich vereinfachen können.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 01:04
(@murielspapa)
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Hallo weisnicht,
Wie meinst du denn das und was ist AG?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2007 13:31
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

AG = Arbeitgeber

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2007 15:07