Hallo ihr alle,
zunächst einmal ein frohes neues Jahr. Ich habe vor der Trennung schon einige Hilfe hier erfahren dürfen (Trennung war vor etwas mehr als einem Jahr).
Bisher läuft alles wirklich gut, meine Nochfrau und ich kommen super miteinander aus, ich habe die Kinder zu festgelegten Zeiten auch einmal unter der Woche bei mir, Weihnachten dieses Jahr alle zusammen verbracht, die Kinder - und das ist schließlich das Wichtigste - kommen sehr gut mit allem klar.
Soweit also alles gut. Für den Kleinen ist ab August diesen Jahres ein KiGa-Platz gefunden (wird im April 2), mit bißchen Glück ändert sich dadurch, sofern Mutti Arbeit findet, auch das eine oder andere finanziell.
Jetzt denken wir entsprechend an die nächsten, langfristigen Schritte. Die eine oder andere Frage werde ich in diesem Zusammenhang noch stellen müssen. Momentan wichtig ist das Folgende:
- Ich habe eine geringe Steuerrückerstattung bekommen. Wie gehe ich damit um? Wird das nun 50:50 geteilt? Oder ändert dies lediglich die Unterhaltsberechnung für nächstes Jahr? Muss ich diese Mehreinnahme jetzt bereits dem Jobcenter (Unterhaltsanspruch übergegangen) mitteilen?
- Mein Chef möchte mir als Dankeschön diesen Monat einen Bonus für das vergangene Jahr zu zahlen (hängt auch damit zusammen, dass er nun aussteigt). Diese Zahlung wird sich definitiv nicht wiederholen (auch nicht nächstes Jahresende / Anfang). Es handelt sich um eine Zahlung von ca. 2.000 Euro. Diese Zahlung erhöht also den Unterhalt für nächstes Jahr, obohl ich nächstes Jahr nicht mehr verdienen werde. Kann ich dies irgendwie vermeiden, z.B. in dem ich hiervon bereits jetzt meine Frau / das Amt beteilige? Muss ich das sowieso? Und wieder: Wem muss ich Bescheid sagen?
Dann am Rande: Soweit ich weiß müsste ich dieses Jahr meine StK wechseln. Offizielle Trennung war im März 2012. Mir wurde letztens erzählt das dies nicht mehr der Fall wäre, da wir nicht geschieden wären. Im Internet habe ich nichts gefunden, dass diese Behauptung bestätigen würden, trotzdem hier nochmal zur Sicherheit: Nachdem die Trennung (Umzug in getrennte Wohnung) im März 212 erfolgte muss ab Januar 2013 die StK gewechselt werden. Richtig?
Ich danke euch vielmals für eure Antworten!
Grüße,
Dan
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Hi Dan
wieso 50:50 bei der Steuererstattung? War es für dich+Frau? Wäre getrennte Veranlagung nicht besser?
Ganz ehrlich: Wenn der Boss dir was gutes tun will gibt es keine andere Lösung? z.b Altersvorsorge oder ein Jobticket etc.?
Ansonsten wüßte ich nicht wieso du das groß kundtun sollst? Die Gegenseite kann doch aller 2 Jahre deine finazielle Situation prüfen oder? Na wenn du so nett bist dann ruf an.
Lg
Hi Dan,
- Ich habe eine geringe Steuerrückerstattung bekommen. Wie gehe ich damit um? Wird das nun 50:50 geteilt?
Grob:
Wenn ihr bei gleicher Steuerklasse etwa gleich verdient haben solltet, dann passt 50:50 ganz gut.
Wenn Du Steuerklasse III hattest und nicht deutlich mehr verdient hast als Ex, dann fährst Du mit 50:50 bestens.
Ansonsten wäre folgende Rechnung aufzumachen:
-> berechnen wie viele Steuern Dan bei getrennter Veranlagung zu zahlen gehabt hätte (a)
-> berechnen wie viele Steuern Ex bei getrennter Veranlagung zu zahlen gehabt hätte (b)
-> aus dem Verhältnis von (a) und (b) den jeweiligen Anteil von Dan (c) und Ex (d) an der gemeinsamen Steuerlast (gem. Einkommensteuerbescheid) berechnen
-> von Deinem Anteil (c) ziehst Du die von Dir konkret geleisteten Vorauszahlungen (siehe Einkommensteuerbescheid, "Abzug vom Lohn des Ehemanns") ab
-> das was (negativ) herauskommt, ist Dein Erstattungsanteil
-> letzte beide Schritte analog für Ex als Kontrollrechnung wiederholen
Soweit ich weiß müsste ich dieses Jahr meine StK wechseln. Offizielle Trennung war im März 2012.
Du hättest die Steuerklasse nicht erst "dieses Jahr" oder "im Januar" sondern bereits zum 01.01. wechseln müssen. Also jetzt flott zum Finanzamt, die Erklärung über dauerhaftes Getrenntleben abgeben und Steuerklasse ändern lassen.
Wäre getrennte Veranlagung nicht besser?
Wenn Dan Geld zu verschenken hätte, dann ja.
Gruss von der Insel
Hallo,
Danke erst einmal für eure Antworten.
Ich bin und war Alleinverdiener. Der Bescheid ist auf die Namen von mir und meiner Frau ausgestellt, wird auch nur mein Lohn benannt. Es handelt sich um Erstattung von knappen € 300, meine Frau ist jetzt nicht diejenige, die mir deswegen in die Füße harkt, wird eh für die Kinder ausgegeben, wer es im Geldbeutel hat ist letztendlich wurst.
Wenn ich jetzt deine Berechnung nachvollziehe, Inselreif lande ich mit:
a) Steuern ich: alles
b) Steuern Frau: 0,00 €
c) Verhältnis a) zu b), Steuerlast trage ich zu 100 %
d) Vorauszahlungen entsprechen eben den knapp 300 €
e) die knapp 300 € wären demnach zu 100% meins.
Was eine gute Nachricht wäre, so käme es nämlich voll bei den Kids an statt zur Hälfte beim Amt zu verschwinden. Stimmt das so?
Danke für den Hinweis mit dem FA, Nummer bereits eingepackt, wird morgen früh direkt angerufen, außerdem schaue ich gleich einmal ob ich nicht dieses Formular im Netz finde, geht dann auch schneller.
Zum Jahr-2012-Bonus. Nein, gibt leider keine Möglichkeit, wie dieser anders angewendet werden könnte, zumindest keiner, der uns eingefallen wäre, bzw. der den Firmenbuchalter auch überzeugt hätte. Wenn hier jemand eine goldene Idee hat, höre ich es gerne. Job-Ticket bringt bei mir leider nichts da Fahrrad zur Arbeit, Schenkungen o.ä. sind auch geldwerter Vorteil (sonst würde ich uns ein altes Autochen sponsern lassen :)) . Entsprechend eben die Wahl zwischen wenig herausbekommen oder gar nichts.
Mir sitzt der ganze Alg2-Kram meiner Frau halt auch noch im Kopf, sie muss ja quasi alles und noch was abtreten, ich denke ich habe da einfach etwas durcheinander gebracht. Der Bonus geht also an mich, in ca. zwei Jahren gibt es eh eine Überprüfung, hier ist der Bonus quasi "mit drin", weil in der Jahresendabrechnung 2012 enthalten - fertig. Richtig?
Könnte hier vielleicht jemand noch ein oder zwei Worte zu sagen bitte?
Im Voraus Danke!
Grüße
Dan
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Was eine gute Nachricht wäre, so käme es nämlich voll bei den Kids an statt zur Hälfte beim Amt zu verschwinden. Stimmt das so?
schaut plausibel aus. Soweit die gute Nachricht. Nun die schlechte: die 300,- werden unterhaltsrechtlich im Kalenderjahr des Zuflusses als Einkommen gewertet und fliessen dadurch vielleicht auch wieder zu 3/7 ab - wenn sie zu beauskunften sind (s.u.)
außerdem schaue ich gleich einmal ob ich nicht dieses Formular im Netz finde
guckst Du HIER
in ca. zwei Jahren gibt es eh eine Überprüfung
da legst Du dann die vergangenen 12 Monate offen und was davor war interessiert niemand. Weder Bonus noch Steuer.
Gruss von der Insel