Hallo zusammen
Meine Tochter wird im Januar 18,
Leider hab ich Probleme beim verstehen meines Gehaltszettels und damit beim bereinigen meines Einkommens.
kann mir da jemand weiterhelfen. Es geht um Abzüge und Hinzurechnungen für Betriebsrente, Jobrad und Gutscheinkarte.
Mfg Roselladady
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hallo,
ich will es einmal versuchen. Wenn es jemand besser weiss, dann bitte sofort schreiben.
Die Geldeinnahmen, die relevant für den Unterhalt sind, ergeben sich als die "Summe aller Bruttoeinkünfte".
Das ist dann erst einmal Dein Bruttoeinkommen. Das darf bereinigt werden um die Sozialbeiträge und umfasst nicht die Rentenbeiträge.
Die Betriebsrentenbeiträge könnten als Altersvorsorge geltend gemacht werden, wenn es nicht mehr als 4% vom Brutto sind.
Jobrad und Gutscheinkarte sind aus meiner Sicht geldwerte Vorteile, die ebenfalls mit anzurechnen sind.
Zwar ist das Jobrad steuerfrei, ich weiss aber nicht ob das auch im Unterhaltsrecht gilt, zumindest habe ich nichts gefunden.
Das Jobrad wäre also wie ein Dienstwagen mit zu berücksichtigen. <a href="https://www.jobrad.org/aktuelles/dienstrad-versteuerung.html>Hier</a>" steht etwas zur Versteuerung eines Jobrads. Wie das im Unterhaltsrecht geht kann ich nicht sagen.
VG Susi
Hallo Susi
Ich denke mal das mit dem Jobrad wird mit der 1 % Regelung gerechnet. Die Gutscheinkarte ist meiner Meinung nach wie die Steuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen zu behandel, das heißt das ca. 1 drittel davon angerechnet werden dürfen und zwei drittel unerheblich sind als Einkommen. Beim Jobrad darf man nicht vergessen, das trotzdem die KM Pauschale zur Bereinigung des Einkommen herangezogen werden darf.
LG der Frosch
Hallo
Wenn ich das richtig verstehe, erhöhe ich durch die Gehaltsumwandlung in eine Betriebsrente mein Netto und damit mein Unterhaltsrechtliches Einkommen und kann den Beitrag dafür aber nicht komplett abziehen.
Gleichzeitig senke ich aber durch die Umwandlung meine zukünftige Rente und evtl Arbeitslosengeld oder Krankengeld.
Für Unterhaltspflichtige ist das dann Ja ein Beschiss mit der Betriebsrente.
Grüsse Roseladady
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Steuervorteile, die auf nicht abziehbaren Aufwendungen beruhen, müssen herausgerechnet werden. Also wenn Du jetzt 20% in die Betriebsrente einzahlst und dafür ganz wenig Steuern zahlst, dann müsste eine fiktive Rechnung mit einer Einzahlung von 4% aufgemacht werden (zzgl. 18,6% vom Anteil über BBG!).
Das rechnet aber niemand gerne, insbesondere kein Richter wird sich das antun und ggf. kostet das Rechnen am Ende mehr als die Ersparnis wert ist.
Beim Jobrad ist die Besteuerung des geldwerten Vorteils schon nicht einfach, 1%, 0,25% oder gar nichts, je nach Konstellation. Da gilt oben gesagtes erst recht. Theoretisch könnte man mit einer gut begründeten Zahl ins Feld ziehen, was die Nutzung dieses Fahrrads für Dich tatsächlich wert ist. Wenn auf dem Gehaltszettel ein steuerlicher geldwerter Vorteil erscheint, kopiere ihn, das spart Diskussionen.
Gruss von der Insel