Einkommenssteuer Rü...
 
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Einkommenssteuer Rückerstattung

 
(@buf02)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

Wird eigentlich jegliche Rückerstattung automatisch in die Berechnung von KU und BU mit berücksichtigt?
Folgenden Fall, ich habe im vergangenen Jahr relativ hohe Investitionen in den Umbau einer Mietwohnung getätigt, somit erwarte ich eine Steuerrückerstattung. Die RA meiner Ex will den KU und BU nicht ohne meinen Einkommenssteuerbescheid bearbeiten.
Hat die Rückerstattung den gleichen Status wie alle sonstigen Einnahmen wie Gehalt etc.

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2009 19:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

grds. gehören Steuererstattungen zum unterhaltsrelevanten Einkommen. Bei Steuererstattungen wegen Geltendmachung besonderer und einmaliger Aufwendungen kann eine Verteilung erfolgen oder das Einkommen aufgrund der "normalen" Steuererstattungen berechnet werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 20:37
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

grds. gehören Steuererstattungen zum unterhaltsrelevanten Einkommen.

Einspruch.

Steuererstattungen gehören nur dann zum unterhaltsrelevanten Einkommen, wenn sie auf unterhaltsrechtlich berücksichtigten Aufwendungen beruhen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2009 01:35
(@buf02)
Schon was gesagt Registriert

Uff... :knockout:

Ok, ich vertsehe das so.
Erstattungen im Rahmen z.B. (§33a EStG) werden berücksichtigt, andere wie z.B. Umbau und Renovierungskosten von Eigentum oder auch Werbungskosten (Fahrkosten) nicht,.

Gruß
Uwe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2009 11:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nee: Wenn die Steuererstattung darauf beruht, dass Du eine Erstattung wegen gefahrenen km bekommst, die vorher bereits bei der Unterhaltsberechnung (berufsbedingte Aufwendungen) berücksichtigt wurden, DANN werden die mit eingerechnet. So verstehe ich Pappasorglos.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2009 19:36
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

So verstehe ich pappasorglos

Ich wusste, dass Du mich verstehst  🙂

Mietwohnung ist natürlich so ein Grenzfall, weil einerseits ist sowas über die Mieterträge ja Teil vom Unterhaltszirkus, andererseits wird zumindest die AfA (also die Abschreibung der Investition über einen längeren Zeitraum) gerade NICHT als Kosten anerkannt, und wenn die Investionskosten keine Kosten im Unterhaltsrecht sind, können auch Steuerermässigungen daraus kein Einkommen sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2009 23:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich wusste, dass Du mich verstehst  🙂

Ich bin doch hier die Männerversteherin  😉  :undwech2:

Ich denke, dass die Trennung bei der Mietgeschichte zwischen den "echten Kosten" und der AfA liegt. Bei der AfA werden ja die Anschaffungskosten für das Einnahmeerzielungsobjekt abgeschrieben, also der Besitz. Während die "Unterhaltung" des Besitzes ja wie berufliche Werbungskosten anerkannt werden. Also, das JA hat das bei meinem Ex damals mit Null angesetzt, weil de facto kein Ertrag erwirtschaftet wird. Daher würde ich auch denken, dass beim TO die Steuererstattung mit einberechnet werden müsste, wenn zuvor die EK aus Vermietung minimiert (also Einnahmen minus Werbungskosten exkl. AfA) berücksichtigt wurden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2009 01:41