Einkommensnachweise
 
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Einkommensnachweise

 
(@chainzor)
Schon was gesagt Registriert

Muß ich der Mutter meines Kindes meine Einkommensnachweise aushändigen, oder nur bei dem zuständigen Jugendamt vorlegen?
Sie droht mir nähmlich mit einem Rechtsanwalt wenn ich ihr persönlich diese nicht aushändige! Kann mir da bitte einer mal ne Antwort darauf geben?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2009 19:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Chainzor,

das JA ist nur dann zuständig, wenn eine sog. Beistandschaft besteht. Besteht diese nicht, kann und darf die KM deine Einkommensnachweise selbst anfordern und ausrechenen, was an KU drin wäre.

Eine Pflicht dies über JA oder Anwalt zu machen besteht für sie nicht. Wohl aber für dich die Pflicht dem gesetzlichen Vertreter Auskunft zu erteilen. Übringes, auch wenn es über JA oder Anwalt geht kannst du nicht verhindern ,das sie deine Gehaltsnachweise zu sehen bekommt.

Tina

P.S.: Das benutzen üblicher Grußformel erhöht die Bereitschaft dir Antworen zu geben enorm  😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2009 20:15
(@chainzor)
Schon was gesagt Registriert

Es geht nicht darum zu verhindern das Sie meine Einkommensnachweise einsieht, sondern eher darum zu wissen ob ich verpflichtet bin ihr persönlich diese auszuhändigen! Ob die KM beim Jugendamt Einsicht nimmt ist mir völlig egal, aber da Sie schon seit der Geburt meines Sohnes vor 3 1/2 Jahren versucht ein Umgang mit unseren Sohn zu verhindern bin Ich natürlich auch nicht sonderlich begeistert  Ihr das persönlich zukommen zu lassen wenn ich nicht dazu verpflichtet bin! Es ist doch sowieso so das das JA den Betrag der meinem Sohn zusteht ausrechnet, aus diesem Grund versteh ich nicht warum Sie mir mit einem Rechtsanwalt droht da ich ja sowieso seit Jahren das gleiche verdiene und auch an Sie zahle!

Ich danke euch für eine Antwort!

P.S. midnightwish was meinst du denn mit "üblichen Grußformeln"?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2009 23:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Chainzor,

damit meint Midnightwish Dinge wie "Hallo/Hi/Guten Tag" und "Ciao/Tschüss/auf Wiedersehen". 😀

Wann wurde denn das letzte Mal Auskunft verlangt? Du musst alle 2 Jahre erneut über Deine Einkunftssituation Auskunft erteilen. Dass sich nichts geändert hat, kann sie ja erst beurteilen, wenn sie sie gesehen hat. Kann auch sein, dass sie keine Beistandschaft beim JA mehr hat und deshalb einen Anwalt rechnen lassen will.
Hast Du einen Titel?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2009 23:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich meine sowas wie Hallo und Gruß oder Tschüss.... hat dir sicher deine mama auch beigebracht  😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2009 23:08