Es kann aber aller 2 Jahre eine Einkommensauskunft von Dir gefordert werden und dann kann auch neu gerechnet werden.
ich habe mal ne Fragen in eigener Sache, letztes jahr hat JA noch Auskunft angefordert, weil Ex Antrag eingereicht hatte, um die 3 Monate, bis meine jüngste 18 wurde. Genau am tage ihres Geburtstages kam letzter Brief vom JA, das sie jetzt nicht mehr zuständig wären, sich selber drum kümmern muß...
Meine Frage...kommt in den nächsten 2 Jahren wieder so eine Einkommensauskunft, oder ist das alles jetzt abgeschlossen ...?
Vielen Dank schonmal und sorry für das reinschreiben hier...
grüssle
tellerchen
Änderung durch Malachit: Zitierten Abschnitt mit Verweis auf den ursprünglichen Beitrag versehen, und diese Frage zu einem eigenständigen Thema gemacht (hat nämlich mit dem ursprünglichen Thema nur noch am Rande zu tun).
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."
Moin,
kommt jetzt drauf an, ob die Tochter noch einen Bedarf hat ...
Eigentlich ist es so, dass ab 18 das JA nur noch beratend den Jugendlichen helfen darf. Aber auch hier kann, wenn die Bedürftigkeit nachgewiesen wird, eine Auskunft verlangt werden.
Das hängt jetzt von der Tochter ab.
Ich finde es aber auch bezeichnend, wie Stichtagsgenau sich die Beistandschaft zurück zieht ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
solange die Tochter einen Unterhaltsanspruch hat (bis zum Ende der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung) kann sie aller 2 Jahre Auskunft verlangen. Sie kann es auch an einen Anwalt delegieren.
VG Susi