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Einfache Unterhaltsberechnung (Beispielfall)

 
(@nico101)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend liebes Forum,

ich zahle derzeit als Student einen geringen Unterhalt < Mindestunterhalt. Alles soweit in Ordnung für KM und mich auch.
Bald werde ich jedoch arbeiten, vmtl. ab dem 01.04.15.

Laut Arbeitsvertrag werde ich 1.550 € Netto verdienen, dazu kommt noch ein Bonus von circa 5.000 €.
Dieser wird allerdings erst nach einem Arbeitsjahr gezahlt, heißt die ersten 12 Monate werde ich definitiv nichts davon haben.

Mein Sohn ist 4.

Meine Berechnung lautet wie folgt:

Netto: 1.550 €
abzgl.    77 € berufsbedingt...
------
Netto: 1473 € bereinigt

--> KU lt. Düsseldorfer Tabelle: 225 €

Stimmt soweit? Werde eventuell betrieblich sparen o.Ä. und da für die Rente noch ein paar € ausgeben. Es könnte also sein, dass sich das Netto (bereinigt) weiter verringert.

Eine weitere Frage:

Ich habe vor Monaten von einem MA des Amtes die Aufforderung bekommen, den Unterhalt zu zahlen, den ich jetzt zahle (nachdem ich meine Unterlagen eingereicht hatte etc.).Nun muss ich und möchte ich meinen neuen Job natürlich melden und würde das dann kurz vorher (man weiß ja nie was kommt und habe noch nicht unterschrieben) machen. Anschließend würde der Unterhalt dann auf welcher Basis berechnet? Auf Basis des Arbeitsvertrages? Wie wäre dann das Prozedere?

Und sollte ich vorsorglich im ersten Monat den Mindestunterhalt zahlen, falls das lahme Amt nicht hinterherkommt mit der Unterhaltsfeststellung?

Wird der Bonus außer Acht gelassen? Und muss ich das Amt überhaupt in meinen Arbeitsvertrag schauen lassen?

LG und besten Dank euch allen 😉 🙂 :thumbup: :puzz:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2014 23:17
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nico,

Stimmt soweit? Werde eventuell betrieblich sparen o.Ä. und da für die Rente noch ein paar € ausgeben. Es könnte also sein, dass sich das Netto (bereinigt) weiter verringert.

Bei einem Unterhaltsberechtigten wird in der Regel eine Stufe höher eingestuft.

Welches Amt ? Wird Unterhaltsvorschuß geleistet ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2014 19:57
(@nico101)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

ah ok, das wusste ich nicht mit der höheren Einstufung. Naja, was soll man machen. Ärgern hilft nicht viel, ist ja auch für mein Kind die Kohle.

Und ja, es wurde bis vor 9 Monaten Unterhaltsvorschuss geleistet. Dieses ist dann geändet und daraufhin ist die JA-Stelle, die dafür verantwortlich ist, auf mich zugekommen für die KM.

Dabei haben sie meine Unterlagen angefordert (bin noch Student) und einen geringen Betrag festgelegt, den ich monatlich zahlen soll.

VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2014 13:49
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nico101,

ich zahle derzeit als Student einen geringen Unterhalt < Mindestunterhalt. Alles soweit in Ordnung für KM und mich auch.
Bald werde ich jedoch arbeiten, vmtl. ab dem 01.04.15.

Eventuell wäre die frohe Botschaft, dass du demnächst mehr Unterhalt zahlen kannst, eine passende Gelegenheit für Direktverhandlungen mit der KM (sprich: tschüss, Jugendamt - hallo, freiwillige Vereinbarung zwischen dir und der KM).

Die Sache mit der Hochstufung hast du bereits erfahren - Grundlage dafür ist Anmerkung 1 zur Düsseldorfer Tabelle, und das bedeutet: Es ist eine Kann-Regelung (die aber relativ häufig angewendet wird, wenn es im Streitfall vor Gericht geht). Die Sache mit der Hochstufung um genau eine Zeile, wenn's nur ein Unterhaltsberechtigter ist, steht zwar so nicht direkt in der Düsseldorfer Tabelle drin, ist aber gewissermaßen juristische Folklore, d.h. diese Regel wenden die Gerichte in den allermeisten Fällen an, wenn sie eine Hochstufung beschließen.

Somit wäre Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle, d.h. 241 Euro, meines Erachtens der derzeit angemessene Betrag - das kann man nämlich entweder lesen als "Gehalt derzeit noch ohne Bonus, aber Hochstufung da nur ein Unterhaltsberechtigter", oder als "Gehalt einschließlich Bonus, aber ohne Hochstufung". Diese 241 Euro sind somit der Betrag, zu dem du vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin verdonnert werden würdest, während die KM ein nennenswertes Risiko des Scheiterns haben würde, wenn sie bei bereits gezahlten 241 Euro trotzdem noch mehr fordern würde (ausschließen kann man es allerdings nicht, dass ein Gericht den Bonus bereits jetzt berücksichtigt und zusätzlich eine Hochstufung vornimmt; das wäre dann Zeile 3 und somit 257 Euro - damit sollte das Ende der Fahnenstange dann aber tatsächlich erreicht sein, d.h. bis zum 6. Geburtstag des Kindes, wo die nächste Altersgruppe beginnt und sowieso ein höherer Unterhalt fällig wird).

Wenn du pokern willst, dann kannst du der KM natürlich zunächst einmal auch "nur" die 225 Euro Mindestunterhalt anbieten, und dann anhand ihrer Reaktion entscheiden, ob du auf 241 Euro erhöhst.

Werde eventuell betrieblich sparen o.Ä. und da für die Rente noch ein paar € ausgeben. Es könnte also sein, dass sich das Netto (bereinigt) weiter verringert.

Im Prinzip korrekt, in deinem Fall aber vermutlich unerheblich. Bereits mit den pauschalen berufsbedingten Kosten bist du unterhalb von 1.500 Euro und somit in der ersten, d.h. niedrigsten Zeile der Düsseldorfer Tabelle - weiter runter geht es auch mit einer zusätzlichen Altersvorsorge nicht. Und umgekehrt: Sobald der Bonus berücksichtigt wird, bist du so deutlich oberhalb von 1.500 Euro, dass du trotz zusätzlicher Altersvorsorge in Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle landest (unterhaltsrechtlich werden für zusätzliche Altersvorsorge maximal 4% vom Brutto anerkannt). In deiner Situation ist die zusätzliche Altersvorsorge, soweit es die Höhe des zu zahlenden Unterhalts betrifft, also erst mal für die Füße.

Womit ich dir nicht unbedingt von einer zusätzlichen Altersvorsorge abraten möchte - ich möchte dir nur davon abraten, die Sache im Hinblick auf die Unterhaltszahlungen zu überstürzen, denn im Moment bringt es dir hier eh' nichts. Suche dir also lieber in aller Ruhe eine Altersvorsorge aus, die zu dir und deinen Lebenszielen passt - das ist in deinem Fall wesentlich wichtiger als zu versuchen, einen unterhaltsrechtlichen Effekt zu erzielen.

Netto: 1.550 €
abzgl.    77 € berufsbedingt...

Nur zur Sicherheit: Du wendest hier für die berufsbedingten Kosten anscheinend die Pauschalregelung "5% vom Netto" an. Diese ist zwar bei den meisten Oberlandesgerichten gängige Praxis, aber eben nicht bei allen. Falls du's nicht schon getan hast, dann schaue bitte in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien jenes Oberlandesgerichtes nach, das am Wohnort des Kindes zuständig ist. Nicht, dass du dich auf die Pauschale verlässt, und dann eines Tages kalt erwischt wirst. Außerdem, rechne ggf. auch mal nach, was du statt der Pauschale an tatsächlichen berufsbedingten Kosten geltend machen kannst. Insbesondere die Regelungen für Fahrten zur Arbeit mit dem eigenen Auto sind vergleichsweise günstig: Rechne überschlägig mit 10 Euro pro Entfernungskilometer, d.h. bei dir wäre das bereits bei 8 Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wahrscheinlich günstiger als die Pauschale.

Wie bei der zusätzlichen Altersvorsorge gilt: Im Moment ist's wahrscheinlich noch unerheblich, aber es ist besser, du hast solche Dinge von Anfang an auf dem Radar.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2015 01:21
(@nico101)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit und United,

Entschuldige bitte dass ich erst jetzt antworte. Ich habe deine Antwort zwar gelesen, dann hat sich meine Reaktion aber im Sand verlaufen. Leider eine Eigenschaft von mir, kritische Themen schon mal bei Seite zu schieben und dann lieber nicht ins Forum zu schauen.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2015 10:36
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Nico101,

gibt es denn was Neues?

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2015 11:40
(@nico101)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

der Unterhalt wurde genauso wie besprochen (Einordnung + eine Stufe höher, Bonus vorerst nicht berücksichtigt) festgesetzt. Ich soll mich melden, sobald der Bonus anfällt. Schon ein bisschen dämlich... Es würde kein Titel festgesetzt oder ähnliches, ich habe nur das schreiben von dem Beistand erhalten. Muss ich denn jede Änderung mitteilen oder kann ich die zwei Jahre abwarten. Bitte nicht falsch verstehen, zahle gerne für mein Kind. Will nur ein bisschen Gerechtigkeit.

VG
Nico

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2015 17:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du musst nichts von selber melden.
Erst nach Aufforderung und frühestens wieder 2 Jahre danach.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2015 18:35
(@nico101)
Schon was gesagt Registriert

Hi Beppo,

mach ich mich denn nicht "strafbar" (nicht im Sinne des Gesetzes...). Schließlich hat sie mich dazu aufgefordert... Wenn die jetzt aber auf mich zukommen würden nächstes Jahr (in dem von mir abgegebenem Arbeitsvertrag stand das Datum einer etwaigen Bonuszahlung, ich weiß, war blöd den abzugeben...), könnte ich verweigern meine aktuellen Daten zu liefern? Dann hätte ich Angst dass die Beistandsschaft klagt und der Unterhalt vor Gericht neu berechnet und festgesetzt würde...

LG
Nico

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2015 19:08
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nico,

[...] könnte ich verweigern meine aktuellen Daten zu liefern? Dann hätte ich Angst dass die Beistandsschaft klagt und der Unterhalt vor Gericht neu berechnet und festgesetzt würde...

Eine geforderte Auskunft zu verweigern ist etwas anderes als unaufgefordert keine Auskunft zu leisten.

Letzeres ist ok, ersteres (in diesem Fall) eher nicht.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2015 09:46




(@nico101)
Schon was gesagt Registriert

Alles klar, danke euch. Ich halte mich dann einfach mal zurück 😉 lieber ein paar € für den Führerschein weglegen wenn ich was über habe 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2015 18:52