Hallo liebe Commy
...tja so wie es aussieht hat es mich leider erwischt...bei meinem allerersten one night stand (bisher hab ich nie was davon gehalten, und das ist ab jetzt auch wieder so !!!!!! )
ist es passiert...
Es geht im folgenden weder um Umgangsrecht noch sonstige Rechte die ich als Vater ja im allgemeinen eh nicht hat wenn die Mutter nicht will (und die stellt sich vollkommen auf durchzug, reagiert auf nichts, telefon sms oder mails...) also ich hab mir mal die düsseldorfer tabelle runtergeladen, aber irgendwie bin ich grad mal zu bescheuert die zu lesen (ich weiss es erst seit heute morgen, also habt bitte etwas nachsehen)... vor allem weil ich nichts finde über unterhalt gegenüber der mutte, wenn vorher gar kein verhältniss bestanden hat (immer nur "geschiedene" etc.) ...
also...ich verdiene netto unterm strich 1080 € (bin ja quasi noch Berufsanfänger) und würde jetzt einfach nur gern zwei Zahlen wissen....wieviel bekommt das Kind ? wieviel bekommt die Mutter ?
Da standen zwar Beträge drin, aber weiter unten ein Existensminimum von irgendwas mit 890 € unter die ich ja schon weit drunter komme wenn ich das Kind bezahle...oder hab ich im wirren Kopf jetzt was falsch gelesen ?
Wieviel ist es letzendlich...bei 1080 € netto ?
Hallo,
wenn du 1080 € netto hast (incl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) kannst du davon noch 5 % berufsbedingte Aufwendungen abziehen = 1026,00 €
Die 1. Stufe der Düsseldorfer Tabelle sind 199 €. Damit kommst du unter deinen Selbstbehalt von 890 €. Entsprechend bist du ein Mangelfall.
1026 - 890 = 136 € Unterhalt fürs Kind
Betreuungsunterhatl für die Mutter kannst du nicht leisten. Die bekommt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
So, da das ein ONS war, lass einen Vaterschaftstest machen. Evtl. ist das Kind gar nicht von dir. Wenn die Mutter dich als Vater angegeben hat wird dich das Jugendamt anschreiben.Geh da hin und verlange einen Vaterschaftstest. Kostet, musst du bezahlen, spart aber evtl. viel Geld. Also keine Vaterschaftsanerkennung vorher unterschreiben. Geld bekommt sie für diese Zeit vom Jugendamt. Und den Rest zahlt der Staat.
Und du hast ein umgangsrecht mit dem Kind, wenn es deins ist. Falls dem so sein sollte gleich versuchen beim Jugendamt eine Vereinbarung zu erwirken, wie oft du dein Kind sehen kannst..je kleiner desto öfter für ein paar Stunden, später übers Wochenende.
Sophie
oh urlaubsgeld hab ich nicht eingerechnet, das sind noch mal 31,5 im monat umgerechnet...
DANKE !!!
wenn ich wie berechnet UNTER diesen mindestsatz falle, und das jugendamt übernimmt teilweise den unterhalt....holen die sich das nachher nicht bei mir wieder ? also entweder wenn ich mehr verdienen sollte (was ich mal hoffe ^^) oder wenn die 18 jahre unterhaltspflicht vorbei sind (wir gehen davon aus bis dahin ist die ausbildung fertig) ???
oder muss ich da nix nach bezahlen ?
Hi,
Die bekommt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
:question: :question: :question: :question: :question: :question: :question:
Platt
Hallo Michael82,
Ich mach's kurz und sage nur was zum Thema Umgang:
Es geht im folgenden weder um Umgangsrecht noch sonstige Rechte die ich als Vater ja im allgemeinen eh nicht hat wenn die Mutter nicht will (und die stellt sich vollkommen auf durchzug, reagiert auf nichts, telefon sms oder mails...)
Und du hast ein umgangsrecht mit dem Kind,
...und drücke mich krasser aus.
Nicht DU hast ein UmgangsRECHT, sondern eurer Kind...!
DU und auch die Mutter hat die PFLICHT den Umgang zu fördern!
Ich weiß aber auch, dass KM, gerade wie in eurem Falle, dass nicht wollen...und auch meist die Väter das nicht wollen, da weder zum Kind...noch zur Mutter noch eine emotionale Bindung besteht.
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
Die bekommt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Verwechselst du da nicht was Sophie. Unterhaltsvorschuß ist etwas was für das Kind gezahlt wird, wenn der Vater nicht zahlt.
Sie bekommt höchstwahrscheinlich das Erziehungsgeld und wenn sie nicht arbeitet ALG II. Er wird wohl nur den KU zahlen müssen ,da er ja Mangelfall ist.
Ma ha Michael: Dein Einkommen kann alle 2 jahre überprüft werden. Je nach Einkommen wird kann dann ne URkudne erstellt wreden. Den Betrag zahlst du dann. Wenn du trotz dieses Titels weniger zahlst kann das natürlich vollstreckt wreden bzw. wenn das erfolglos ist kann es auch später gepfändet werden ,wie bei jedem anderen Schuldner auch.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich WILL ja auch das zahlen was dem kind zusteht (zur mutter hab ich mittlerweile eine SEHR negative emotionale bindung wenn man so will )
also ich werde schon alles richtig angeben !!!
aber ich würde halt einfach nur gern de facto wissen ob ich mir noch die wohnung und das auto leisten kann um damit zur arbeit zu fahren und trotzdem noch ein bisschen geld übrig hab um einigermaßen über die runde zu kommen...also in meinem fall wären das (auch wenn man die 30 euro urlaubsgeld noch anrechnet ) 136 euro ???
...naja...das kind kommt auch auf die steuerkarte oder ? dann hab ich ja netto mehr...dann steigt ja im eneffekt auch der unterhalt oder ?
ich meine ich will ja das es dem kind gut geht, aber wenn das jugendamt oder sonst ein amt den "rest" dabei steckt...naja ich will halt auch gern noch n bissl was übrig haben...
also de facto 140 euro knapp ?
und das amt will nix wieder haben ?
Hallo Michael82,
Du bekommst einen halben Kinderfreibetrag. Und der nützt nicht viel, wirkt er sich doch lediglich auf die Zuschlagsteuern (Solidaritätszsuchlag, Kirchensteuer) aus.
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo,
dann bin ich falsch infomiert. Aber ich dachte wirklich, wenn der KV weniger als den Unterhaltsvorschus zahlen kann springt das Jugendamt ein.
ist doch auch nicht gerecht. Der KV der zahlt, wenig, aber er zahlt, sorgt dafür das dem Kind weniger zur Verfügung steht als wenn er nicht zahlt. Das muss ich nicht verstehen oder?
Sophie
Tut mir ja leid wenn ich nochmal so blöd fragen muss, aber ich bin einfach völlig durch den wind (ich werd papa....omg) aber die 140 euro stimmten !??!??
und was heisst KV ?
@ Michael82:
KV ... Kindsvater (DU!)
@ AnnaSophie:
Ja, das mit dem KU, BU und Unterhaltsvorschuß hast Du offenbar falsch verstanden!
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
hi,
>dann bin ich falsch infomiert.
nö.
>Aber ich dachte wirklich, wenn der KV weniger als den Unterhaltsvorschus zahlen kann springt das Jugendamt ein.
genauso iss datt, wenn die übrigen voraussetzungen für uvg erfüllt sind.
greetz,
nachtigall
"schafft schampus her,
lasst weiber tanzen,
der fürst hat gute laune"
1026 - 890 = 136 € Unterhalt fürs Kind
Betreuungsunterhatl für die Mutter kannst du nicht leisten. Die bekommt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.Sophie
Und genau dieser Zusammenhang ist falsch!
Richtig ist: Wenn kein BU geleistet werden kann, weil Selbstbehalt sonst unterschritten würde, dann gibt es nichts mehr vom Vater. Und auch keinen (Kindes-)Unterhaltsvorschuß vom JA, denn der hat mit BU nichts zu tun.
Ich glaube, hier hast Du zwei Sachen vermischt. (Frische Mische 😉 aus Hamburg?)
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
uvg ? oherre..jetzt muss ich wegen nem ons auch noch fremdsprachen und stennographie lernen 😉 ?
naja...140 euro gehen ja noch...ich hatte jetzt mit weiiiit mehr gerechnet, mir hat jemand vorher mal gesagt, der mindestsatz läge bei 350 euro für das Kind PLUS dem was die mutter in den ersten drei jahren bekommen würde....ich hatte schon mit 600 euro oder so gerechnet und wollte mir grad n strick kaufen....ui.... naja 140 ist ja noch zu verkraften irgendwie.... ich weiss noch nicht WIE aber irgendwie passt das schon...und wenn das amt den rest nicht wiederhaben will ..naja...muss ich halt mal beruflich weiterbilden oder so....
Besten DANK erst ma für die Antworten bis jetzt...140 euro...mh...ist zwar viel geld aber noch irgendwie machbar...
Hallo Michael,
also:
das Gesetz sagt, dass du Unterhalt fürs Kind (KU) und die ersten drei Jahre (weil ihr nicht verheiratet wart) an die Kindsmutter (=KM), das nennt sich dann Betreuungsunterhalt (BU) zahlen musst .
Wenn du so wenig verdienst (wir kennen ja nur deine Nettoangabe), dann fällst du in die Mangelfallberechnung, da ist sowieso alles anders. Genau kann dir das eigentlich auch das Jugendamt (=JA) ausrechnen (bitte nachrechnen, das sind auch nur Menschen 😉 ).
Berücksichtigen musst du auch, dass die Düsseldorfer Tabelle (=DT) so ausgerechnet ist, als würde ein Unterhaltsverpflichteter eine weitere Person unterhalten und ein weiteres Kind versorgen müssen. Ist dem nicht so, rutschtst du automatisch zwei Stufen (eine Stufe für "keinen Ehepartner" und eine Stufe für "kein Kind" höher).
Also mach dich noch ein bisschen schlau, du weisst ja erst sehr kurz, dass du Papa wirst (herzlichen Glückwunsch übrigens...).
Und dann möcht ich auch noch die Worte von BM RK zum Umgang unterstreichen:
Nicht DU hast ein UmgangsRECHT, sondern eurer Kind...!
DU und auch die Mutter hat die PFLICHT den Umgang wahrzunehmen und zu fördern!
So, das musste auch von mir noch mal gesagt werden...
Herzliche Grüße
Wolfsfrau
Hallo Frischling,
habe mich mal durchgelesen.
Wie Annasopie schon schrieb: einen Vaterschaftstest machen lassen.
Ihren Einwand hast Du völlig ausgeblendet! Erst testen, bist Du der Vater, dann zahlen.
Wenn nicht, muss sich die KM einen anderen Blöden suchen. :knockout:
Gruss Harpyie
PS: Kannst ja so viele ONS machen, wie Du willst, aber künftig - nicht nur wegen weiterer Kinder - nur mit
Kondom, gelle ! Rechne mal aus, wieviele Packungen Du dafür bekämst, was Du evtl. jetzt in 27 Jahren zahlen darfst...... :crash:
unterhaltsvorschuss.... öhm...aber DEN muss ich doch quasi nachher abbezahlen oder ?
sprich: falls mein gehalt so bleibt und in 18 jahren die normalen unterhaltszahlungen fällig wären, muss ich DANN anfangen den vorschuss zurück zu zahlen...was noch mal einige jahre dauern würde...
Hi,
wenn es bei den ca. 140€ Unterhalt bleibt, braucht das JA in den ersten 6 Lebensjahren des Kindes doch gar nicht einspringen, denn der Unterhaltsvorschuss beträgt 127€ (West) 111€ (Ost).
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Aber der Unterhalt für SIE und das KIND zusammen beträgt ja weit ÜBER die ca. 190 € drüber, die ich bis zum existensminimum von 890 € bezahlen würde... und den REST bezahlt ja (wie oben gesagt wurde) das jugendamt...aber in nem anderen thread stand, dass das nur n vorschuss ist (also der differenzbetrag zum tatsächlichen unterhalt den die beiden letztendlich bekommen) nachher halt von mir sobald ich kann (sprich entweder wenn mein gehalt so hoch ist, dass ich zwischen unterhaltszahlungen und existensminimum noch was übrig halt) oder halt die zahlungen in 18 jahren (oder halt noch länger, je nachdem) beendet werden zurückverlangt ... oder ist das kein vorschuss vom jugendamt und die springen da wirklich ein und wollen das nicht zurück haben ?
