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Einfach nur herrlich !

 
 SLAM
(@slam)
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Zitat:

Der Grundsatz der Kontinuität, wonach es auf die Frage ankommt, welcher Elternteil in der Vergangenheit die größeren Erziehungsanteile innegehabt hat, und der auf der Erfahrung beruht, dass die Fortdauer familiärer und sozialer Bindungen wichtig für eine stabile und gesunde psychosoziale Entwicklung eines heranwachsenden Menschen ist, spricht - entgegen der Annahme des Beschwerdeführers - keineswegs für ihn. Offenbar verkennt der Beschwerdeführer, dass der derzeit gerade mal zwei Jahre und zehn Monate alte Junge seine ersten 14 Lebensmonate noch im gemeinsamen Haushalt der Eltern verbringen konnte und in dieser Konstellation von beiden Elternteilen ihren berufsbedingt zeitlichen Möglichkeiten entsprechende Betreuungsanteile zu erwarten sind. Im ersten Jahr nach der Trennung der Eltern hatte S… unstreitig seinen Lebensmittelpunkt im mütterlichen Haushalt, mag er dort auch - ebenso unstreitig - während der berufsbedingten Abwesenheit der Mutter vom Vater betreut worden sein, wobei hierzu zum zeitlichen Umfang jegliche Angaben fehlen. Lediglich während der Dauer von rund vier Monaten unmittelbar nach dem Umzug nach C…/T… dürfte dem Kindesvater ein überwiegender Erziehungsanteil zuzurechnen sein, der jedoch darauf beruht, dass das Kind nach einer Übergangsphase entgegen einer auch nach Überzeugung des Beschwerdegerichts ursprünglich zwischen den Eltern getroffenen Abrede der Mutter nicht zur Aufnahme in ihren Haushalt herausgegeben wurde. Gerade dieser Umstand rechtfertigt es aber nicht, dass der die Herausgabe des Kindes verweigernde Elternteil sich nun für diesen Zeitraum auf den Kontinuitätsgrundsatz beruft. Im Übrigen befindet sich der Junge nun bereits gleichfalls seit vier Monaten wieder bei der Mutter. Diese Gesamtschau belegt, dass gerade nicht von überwiegenden Erziehungsanteilen des Beschwerdeführers über einen längeren Zeitraum hinaus ausgegangen werden kann.

Ich glaube mein Scheidungsverfahren wird eine Beleidigung für meine Intelligenz 🙂

Gute Nacht

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2020 02:25
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Was genau beleidigt da deine Intelligenz?
Wenn ich das richtig erfasse, ist das Gericht der Meinung dass der KV vor dem Umzug Betreuungszeiten nicht ausreichend nachgewiesen oder begründet hat und für die Zeit nach dem Umzug geht
das Gericht mehr oder weniger von Kindesentzug aus und rechnet diese Zeit deshalb nicht an.
Ist doch eigentlich ein Nobrainer so für mich als Außenstehender - ohne Dir zu Nahe zu treten, möglicherweise übersehe ich auch etwas, oder mir fehlt Kontext und Information.

Mich Persönlich, wenn es da um mich ginge, würde die Tatsache ärgern dass das Gericht die Betreuungszeiten als nicht nachgewiesen ansieht, weil ich Persönlich so etwas Haarklein mit Excellisten und Zeugenaussagen belegt hätte, damit ein Gericht das eben nicht so lapidar abtun kann.
Aber da weiß ich ja auch nicht, wie Du vorgegangen bist.
Habe es aber auch schon erlebt, dass das Gericht einfach mal eine Komplette Argumentation übergeht und im Beschluss so tut als wäre das Argument nie vorgetragen worden.
Wenn es bei Dir so ähnlich gelaufen ist, kann ich Dir nur mein Beileid aussprechen, sowas passiert halt bei Gericht leider.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2020 05:48
(@maxmustermann1234)
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Es ist mal wieder eine tolle Auffassung: wer mind. 51% betreut hat, bei dem lebt das Kind zusätzlich, weil es ja wichtig ist die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu erhalten. Das man die Bindung des anderen Elternsteils, der auch signifikant mitbetreut hat, damit zerstört, wird nicht mal erwähnt.

Ich bin mal gespannt was passieren würde, wenn ich mich heute von meiner Partnerin trennen würde. Ich betreue ihr Kind überwiegend, bin aber nicht der Vater. Mit diesem Urteil in der Hand müsste man mir das Kind ja eigentlich bei mir in Pflege geben. Wird aber nicht passieren, weil ich dazu kein Recht habe, also ist hier dann die Bindung egal.

Der Richter kann es am Ende immer so drehen wie er will. Und dann steht da ein Mann, der souverän wirkt und eine "arme schützenswürdige" Frau. Wunder dich also nicht, warum 96% der Verfahren zu Gunsten der Mutter ausgehen. Vielleicht wäre es klüger gewesen auf ein Wechselmodell zu hoffen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2020 11:39
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Zitat:

Der Ordnung halber: Das ist ein Zitat von dieser Seite: http://www.vaeternotruf.de/ und betrifft mich nicht.

Zur Sache.

Wenn man sich den ganzen Fall anschaut, dann stellt es sich für mich so dar, dass es weder Gründe dafür gibt, das Kind in die Obhut des Vaters zu geben, noch solche, es der Mutter zu überlassen. Offenkundig wirkte hier aber das Paradigma "Das Kind gehört zur Mutter", und es wurde so hingedreht, dass man den entsprechenden Beschluss fassen konnte. Und die haben nicht mal versucht, dieses Hindrehen zu kaschieren.

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2020 12:19