Eine ganz einseitig...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Eine ganz einseitige Verhandlung mit einem sehr schlechten Ausgang

 
(@olli515)

Seit Anfang des Jahres habe ich die Kanzlei ( XXX) aufgefordert ein Amtsarztgutachen bei dem Fam. Gericht  über meine EX Frau einzufordern, da sie nicht mehr als 40 Std im Monat arbeiten will mit der Begründung das sie 80% Schwerbehindert ist ( befristet auf 5 Jahre durch Krebserkrankung Mitte 2007) Sie ist nach der Reha Maßnahme wieder Arbeitsfähig geschrieben worden ohne irgendwelche Einschränkungen. Es ist seitens meines eingesetzten Anwalts xxx nichts unternommen worden!
Mittlerweile ist in der Kanzlei auch die Frau xxx tätig, die sich dann meiner Sache angenommen hat. Auch sie ist nicht tätig geworden! Ich bin im letzten halben Jahr 2 mal  zum persönlichen Gespräch gewesen um mit der Frau xxx alles für meine Scheidung zu besprechen, wie das Vorgehen ist ob es zu einem Vergleich kommt, was ich in Abzug bringen kann, wie sieht es mit dem Vermögensausgleich aus usw. Mit ihr habe ich besprochen, dass es nicht zu einem Vergleich kommen soll sodass wir die Möglichkeit einer Beschwerde haben. Mein letztes Telefonat fand ein Tag vor der Verhandlung mit ihr statt, wo wir nochmal alles für den Termin  am Amtsgericht  durch gegangen sind und sie sich mit den Worten „ Bis Morgen“ verabschiedet hat.
AmVerhandlungstag erschien Frau xxx nicht, es erschien der Herr xxx (ganz junger Anwalt), auf meine Frage hin wo sie denn sei antwortete der Herr xxx, dass er alle auswärtigen Termin macht und das weder der Herr xxx noch die Frau xxx das Umfeld der Kanzlei verlassen.
Herr XX fing dann an sich in meinen Akten einzulesen weil er keinen Kenntnisstand hatte!! Während der Verhandlung wurde ich dann regelrecht erpresst, entweder Scheidung oder erst Amtsarztgutachten. Die Gegenseite diktierte der Richterin alles, meine Anwaltliche Vertretung machte nichts, alles was ich mit Frau xxx besprochen hatte fand nicht statt.

Das Resultat der Verhandlung ich darf noch mehr zahlen, sie muss nicht zum Arzt und ich darf mich dann Ende des nächsten Jahres darum kümmern, ob sie jetzt arbeiten kann oder nicht! Der Ehegattenunterhalt und der Altersvorsorgeunterhalt wurden befristet bis Juli 2012.  Dieses wurde alles von der Gegenseite der Richterin diktiert. Und es wurde gegen meinen Willen ein Vergleich geschlossen weil man mich nur noch in die Enge getrieben hat.

Das war die Sache mit dem Anwalt, jetzt komme ich zur Richterin

Am 07.12.2010  fand meine Verhandlung beim Familiengericht  unter der Leitung von Frau Richterin xxx statt.
Frau xxx hat die Berechnung des Unterhaltes auf Diktat der Gegenseite erstellt und die Hammerleitlinien im erheblichen Maße nicht berücksichtigt.
Seit dem 30.11.2010 ist bekannt das sich die Düsseldorfer Tabelle ändert und andere Selbstbehalte kommen.
Sie erklärte mir, dass ich nach Abzug aller Unterhalte noch 1140 € habe.
Nach Zustellung des Mehrvergleiches und Überprüfung habe ich nur 906 €, diese bewirkt auch, dass der Kindesunterhalt nicht bei 110% liegt sondern bei 100% da der Bedarfskontrollbetrag nicht gewahrt wird. Aufgrund dieser Tatsache kann ich auch noch 440€ an meine EX nachzahlen, ich stelle mir die Frage nur wovon! 
Sie hat das Verfahren durch Vortäuschung falscher Zahlen beschleunigt.
Um mich in einen Vergleichzu treiben
Aus meiner Sicht ist die Richterin xxx nicht unabhängig, sonst hätte sie selbst gerechnet und nicht von der Gegenseite das Diktat entgegengenommen. Sie hat alles was die Gegenseite an Zahlen gesagt hat genommen ohne zu prüfen.
Der Wohnwert für das Haus was meine Ex bewohnt wurde von meiner Seite mit 650 € beziffert, die Gegenseite sagt 500 € und Frau Richter übernimmt den Wert.
Ohne das jemals dieser Betrag durch einen Sachenverständigen ermittelt wurde.
Das Verfahren hätte auch ohne meine Anwesenheit durchgeführt werden können, es wurde mir außer den Fahrtkosten und KV nichts anerkannt, Ich lebe seit 27 Monaten am Existenzminimum, musste mir einen neuen Hausstand gründen, nichts wurde anerkannt. Es war sehr sehr einseitig!
Des Weiteren wurde von meinem Anwalt seit Anfang des Jahres 2010 eine Einholung eines Amtsärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand meiner EX Frau gefordert. Auch mein Vorbringen, das meine EX Frau zur Reha und Kur war und arbeitsfähig ohne Einschränkung geschrieben wurde, hat nicht interessiert.
Millionen an Krebs erkrankte haben einen Behindertenschein  von 80 %für 5 Jahre und gehen Vollzeit arbeiten. In keinem Sozialgesetz ist eine Arbeitszeit verankert die besagt, dass sie nur 40 Stunden im Monat arbeiten brauch.
Während der Verhandlung wurde ich dann von der Richterin genötigt auf das Gutachten zu verzichten da ich sonst an dem Tag nicht geschieden werde.

Resultat der Verhandlung:
Ich bin geschieden und darf so wie es jetzt aussieht wohl in den nächsten Monaten Privatinsolvenz beantragen und das obwohl ich Vollzeit Arbeite!

Zitat
Geschrieben : 11.01.2011 17:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

und was genau wolltest Du jetzt wissen?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 18:17
(@olli515)

Was kann ich dagegen nur unternehmen?

Das Beste ist, sie hat letzte Woche ein Gewerbe angemeldet und geht die 40 Std im Monat arbeiten, da der Vergleich ja fest steht und scheinbar nichts dagegen zu machen ist! Ich bin einfach nur noch platt, ist das das Recht was wir in Deutschland haben, soll ich unter der Brücke schlafen? 😡

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 18:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Was kann ich dagegen nur unternehmen?

vermutlich wenig bis nichts; offenbar hast Du selbst einen Vergleich unterschrieben, um an diesem Tag geschieden zu werden. Und gegen Vergleiche gibt es keine Rechtsmittel.

In Deinem Verfahren ist vermutlich eine ganze Menge schiefgegangen. Ich denke nicht, dass es klug war, vorab ein Gutachten über die Arbeitsfähigkeit Deiner Ex zu beantragen. Meines Wissens ist niemand verpflichtet, sich auf Antrag einer Privatperson begutachten zu lassen, ein solches Gutachten kann nur ein Gericht anordnen. Dabei wiegt eine 80-prozentige Behinderung allerdings schwer: Warum sollte ein Richter hierüber noch ein Gutachten anordnen? Weil der unterhaltspflichtige Ehepartner sagt "die kann trotzdem arbeiten!"?

Wenn dann noch ein unfähiger oder unwilliger Anwalt ins Spiel kommt, wird's nun einmal schnell unangenehm. Aber das kann man niemand anderem anlasten als sich selbst. Andererseits: Deine UH-Pflicht dauert gerade mal 1,5 Jahre; das ist nichts gegenüber anderen Fällen, wo der EU unbefristet läuft. Insofern ist "Zähne zusammenbeissen und durch" vermutlich der beste Rat, den man Dir geben kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 18:52
(@olli515)

Hallo Martin,

auf deine Antwort, ich hätte den Vergleich unterschrieben, das muss ich verneinen, was dort in der Verhandlung abgegangen ist war der Albtraum schlecht hin.

wie du schreibst nur 1,5 Jahre, ich lebe seit Oktober 2008 am Existensminimum! Es darf nicht kaputt gehen ( Auto)  Rücklagen zu schaffen ist einfach unmöglich!

Gruß

Olli515

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2011 08:58
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Olli,

und trotzdem ist es offiziell so, dass Du am Ende dafür verantwortlich bist, diesem Vergleich zugestimmt zu haben. Da kommst Du auch nicht raus.

Wir alle kennen die Situation, wenn man vor Gericht sitzt und mit aller Macht in Richtung Vergleich geschoben wird. Ebenso kennen viele die Situation, wenn der eigene RA als Rohrkrepierer erscheint.

Da hilft nur eins: Ein klares Nein! Und keinesfalls eine Zustimmung zu einem ungewollten Vergleich.

Allerdings glaube ich nicht, dass Du irgendwas gegen die 80% GdB für 5 Jahre ausrichten könntest. Insofern sage auch ich "Augen zu und durch".

Ich bin im Oktober 2006 ausgezogen und wurde 2007 geschieden. Und ich freue mich, wenn ich am Monatsende nicht in den roten Zahlen bin. Und ich kenne viele hier im Forum, die gerne mit mir tauschen würden, wenn es um das Finanzielle geht.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2011 09:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Olli,

auf deine Antwort, ich hätte den Vergleich unterschrieben, das muss ich verneinen, was dort in der Verhandlung abgegangen ist war der Albtraum schlecht hin.

wie Du selbst als Laie das empfindet oder beschreibst ("Albtraum") spielt keine Rolle; juristisch war es offenbar ein Vergleich, dem Du zugestimmt hast, um (endlich) geschieden zu werden.

Dabei mögen ein paar weitere negative Faktoren (unmotivierter Anwalt, feierabendbewusste Richterin) hinzugekommen sein, aber auch ein fauler Deal ist rechtens (und rechtskräftig), wenn Du ihm zustimmst. Welpenschutz ist vor Gericht nun einmal nicht vorgesehen. Wenn Du Dich mit einem Immobilien- oder Autokauf finanziell verhoben hast, kannst Du auch nicht Dein Existenzminimum, Deine Unwissenheit oder mögliche Autoreparaturen bemühen, um da wieder rauszukommen. Insofern ist der Rat "eineinhalb Jahre lang die Zähne zusammenbeissen und dann neu durchstarten" der beste, den man Dir in dieser Situation geben kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2011 15:23