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eine Frage zum Unterhalt

 
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, ich hab jetzt doch ein paarFragen. Der Anwalt meiner Ex hat Auskunft über mein Einkommen verlangt, das ist auch okay. Ich habe 850€ Nettoverdienst, zahle 135€ Kindsunterhalt. Es gibt auch einen Titel beim JA.

Hier nun meine Frage: Kann ich gezwungen werden, mir Arbeit in der Fremde zu suchen?

Gruß Willi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2011 14:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, so etwas ist schon vorgekommen.

Das hängt ganz alleine an der richterlichen Laune.

Ich halte die Gefahr bei dir aber für relativ gering.

1. Weil du in deinem Beruf auch woanders nicht gleich ein Gehalt bekommen kannst, dass dir volle Unterhaltszahlung ermöglicht.

2. Weil du mittlerweile auch damit argumentieren kannst und solltest, dass die Umgangskosten ein evtl. Mehreinkommen aufzehren würden.

3. Würde das einen sofortigen Gang zum OLG rechtfertigen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2011 14:50
(@jeanswilli)
Registriert

Danke Beppo!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2011 14:57
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, ich hab gerade angefangen die Unterlagen für den Anwalt zu kopieren. Ich schreibe mal was er genau von mir verlangt:

Auskunft über Ihr Erwerbseinkommen im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 durch Vorlage eines spezifischen und nach Monaten systematisch geordneten Verzeichnisses. In dem Verzeichnis sind das gesamte lohnsteuerpflichtige und nicht lohnsteuerpflichtige, laufende oder einmalige Arbeitsentgeld einschließlich aller Zulagen, Zuschläge, Sonderleistungen, geldwerte Vorteile (auch Privatnutzung eines Dienstwagens) sowie Auslösen und Spesen auf der Ausgabenseite je als gesonderte Posten die einzelnen steuerlichen Abzugsbeträge (Arbeitnehmeranteile) für die gesetzliche Sozialversicherung anzugeben.

Bin ich dazu verpflichtet, eine solche Liste anzufertigen?

Im Dezember bin ich durch Nacht- und Feiertagszuschläge auf einen Nettolohn von 1050€ gekommen, sonst habe ich 850€. Wie wirkt sich das auf den Unterhalt aus?

Rein gesetzlich müsste ich doch bei dem Lohn von 850€ keinen Unterhalt zahlen, oder?

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2011 11:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ja.
Dazu bist du verpflichtet. Auch Form und Umfang hat er richtig angegeben.

Nur wenn du innerhalb der letzten 2 Jahre schon mal Auskunft gegeben hast, brauchst du das nicht.

Deine Sonderzahlungen werden auf die 12 Monate verteilt.
Bei 200,-€ pro Jahr macht das ja aber auch nur 17,-€ pro Monat aus.

Und damit bleibst du weit unter den 950,- € SB.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2011 12:23