hat jemand erfahrung bzw. kenntnisse in der anrechnung von negativen einkünften aus einem gewerbebetrieb zur ermittlung des unterhaltrelevanten nettoeinkommens?
Lt. Einkommensteuerbescheid habe ich neben den einkünften aus unselbständiger arbeit 300€/mon. Negative einkünfte. Der RA meiner frau berücksichtigt diese nun gar nicht und auch meine RAin macht mir kaum hoffnung, dass diese neg. einkünfte mein unterhaltrelevantes einkommen mindern (da steuerliche und unterhalt basierend unterschiedlich betrachtet wird). Hat von Euch jmd. Argumentationsunterstützung?
Hallo Weinbeere,
zunächst mal ein herzliches "Willkommen" auf vatersein.de (ich übernehme diese Begrüssung jetzt mal kommissarisch).
Zu Deiner Frage: Man kann solche Fragen juristisch zu "lösen" versuchen; dann ist es ziemlich sicher, dass wochen- und monatelang Anwaltsbriefe hin- und hergehen, ohne dass man zu einer wirklichen Lösung kommt.
Ich an Deiner Stelle würde der Gegenseite einen stattdessen "taktischen Deal" vorschlagen: Du erklärst Dich damit einverstanden, dass die negativen Einkünfte Deiner beginnenden Selbständigkeit nicht berücksichtigt werden - wenn die Gegenseite gleichzeitig schriftlich einwilligt, dass Deine Selbständigkeit bei der Einkommensermittlung auch weiterhin überhaupt nicht berücksichtigt wird. Will heissen: Auch dann nicht, wenn sie einmal positive Einkünfte abwirft. Das ist natürlich ein wenig Gepoker; sollte Deiner Gattin aber zu denken geben. Zumindest verunsichert es sie; schliesslich könnte sich Deine Selbständigkeit ja durchaus positiv und lukrativ entwickeln.
Ich hatte einmal eine ähnliche Diskussion mit dem Finanzamt, das mir die Kosten für eine Auslandsreise nicht anerkennen wollte, weil es mir eine Urlaubsreise unterstellte. Tatsächlich ging es um Recherchen und Fotos für ein Buch; ich habe das Finanzamt daraufhin um eine schriftliche Bestätigung gebeten, dass auch die Erlöse aus dieser Autorenschaft nicht der Einkommensteuer unterlägen, wenn schon die Kosten nicht anerkannt würden. Das hat die Damen und Herren dann doch ziemlich verunsichert...;-)
Wichtig dabei ist allerdings: Das ganze funktioniert nur bei Fragen des Trennungs- oder nachehelichen Unterhalts; um Kindesunterhalt kann man nicht zocken (und das ist auch gut so).
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Herrlich... auch wenn es hier grundsätzlich um ein ernstes Thema geht,
hat mich Dein Beitrag echt erheitert und das am frühen Morgen.
Ich hab mir versucht die Diskussion der Finanzbeamten vorzustellen.
Sollen wir den guten Martin XY. die Reisespesen bezahlen oder nicht ?
Der lag bestimmt in der Sonne und die Allgemeinheit soll dem jetzt den
Urlaub nachträglich finanzieren... so 'ne Frechheit und na der wird sich
wundern.
Und dann die Zweifel. Was wenn das doch stimmt und der noch das
dicke Geld macht mit dem Buch, das es bestimmt eh nicht gibt. Aber
was, wenn doch ? Der Schaden für den Herrn ***** (wie hieß der noch
schnell mit den dicken Augenbrauen) und uns alle, wär dann noch viel
größer.
Zahl ma jetz' oder zahl ma ned ?
Fröhliche Grüße von
Marina
(die heut' ihr neues Auto abholt und deshalb glänzender Laune ist)
Hi Martin,
danke für die begrüßung+Deine antwort.
Deinen vorschlag werde ich leider nicht umsetzen können (auch wenn er etwas hat...).
ich habe das gewerbe 2003 angemeldet und werde es mit ende diesen jahres -wegen fehlender gewinne und auch der vom FA unterstellenten fehlenden gewinnabsicht- wieder aufgeben.
mir geht es also an erster stelle darum, referenzen und argumente zu finden, die die berücksichtigung der neg. einkünfte, hauptsächlich abschreibung, zulassen.
gruss
weinbeere
Hallo Henning,
ich habe das gewerbe 2003 angemeldet und werde es mit ende diesen jahres -wegen fehlender gewinne und auch der vom FA unterstellenten fehlenden gewinnabsicht- wieder aufgeben.
Du denkst zu juristisch und zu wenig taktisch. Anwälte lieben diese Denke - aber nur bei der Gegenseite. Soll heissen: Dass Du Dein Gewerbe wieder aufgeben willst, weisst Du - aber die Gegenseite doch noch nicht, oder?
Was das Finanzamt angeht, hatte ich Dir ja bereits einen Tipp gegeben: Wenn man Dir dort "Liebhaberei" ohne Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, verlange eine schriftliche Bescheinigung, darüber, dass das FA auch nicht an Gewinnen Deines Gewerbes beteiligt werden möchte, wenn diese mal eintrudeln (wovon Du natürlich überzeugt bist). Und im Ernst: Kann man das nach 2 Jahren schon wissen? Manche Geschäfte brauchen 5 und mehr Jahre, bis sie aus dem Quark kommen...
mir geht es also an erster stelle darum, referenzen und argumente zu finden, die die berücksichtigung der neg. einkünfte, hauptsächlich abschreibung, zulassen.
Mit dieser "Argumentation" begibst Du Dich nur auf die Finanzamtsschiene - wenn ich der Anwalt Deiner Frau wäre, würde ich das auch als reine Liebhaberei zerpflücken und mich nicht mit irgendwelchen "Referenzen" abgeben.
Merke: Wenn Du angeln willst, musst Du denken wie ein Fisch und nicht wie ein Wurm. Der wird nur gefressen.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ja, ich sehe es schon von der juristischen Seite. Denn nur so wird der gegnerische Anwalt diskutieren. Und dagegen suche ich päventiv die Argumente. Denn (noch) wollen wir uns außergerichlich einigen.
Eigentlich erwartete ich auch von meiner RAin entsprechende Unterstützung. Doch sie machte mir wenig Hoffnung. Und ich weiß nun nicht, ob sie den Weitblick hat und mir gleich klaren Wein einschenkt, oder vielleicht doch ein wenig zu wenig Erfahrung hat..
(Deine Gedankengänge -als Fisch- liegen mir gar nicht so fern...)
gruss
henning
Hallo Henning,
ja, ich sehe es schon von der juristischen Seite. Denn nur so wird der gegnerische Anwalt diskutieren. Und dagegen suche ich päventiv die Argumente. Denn (noch) wollen wir uns außergerichlich einigen.
das heisst ja nicht, dass Du deshalb den Fehler machen musst, Dir die Diskussion vom gegnerischen Anwalt diktieren zu lassen. Wenn er in diesem gebiet ein wenig bewanderter ist als Deine Anwältin, wird er alle juristischen "Argumente" sowieso abschmettern, und Du bist keinen Schritt weiter.
In meinem Fall wollte der Gegenanwalt per Gutachter den Wert meines 1-Mann-Unternehmens bewerten lassen, weil seine Mandantin Anspruch auf die Hälfte davon hätte. Er hat diesen Anspruch auch seitenlang juristisch begründet und 6-stellige Beträge in den Raum gestellt. Ich hätte die Möglichkeit gehabt, genauso umfänglich "juristisch" zu argumentieren oder die Forderung mit Hilfe eines Gegengutachters irgendwie kleinzurechnen (das wäre dann immer noch satt 5-stellig gewesen). Stattdessen habe ich meinen Anwalt beauftragt, der Gegenseite ein Angebot zu machen: Wenn diese Firma angeblich so viel wert ist, schenken wir sie ihr einfach - nicht die Hälfte, sondern die ganze "Firma". Sie darf damit machen, was sie möchte.
Ende vom Lied: Es ist kein einziger Euro geflossen - und ich habe die "Firma" immer noch. Die ganze wohlgemerkt, nicht die halbe. Arbeit geschenkt kriegen wollte Madame offensichtlich nicht.
Deshalb nochmals mein Rat: Führe DEINE Gespräche, nicht die des Gegenanwalts! Meine Argumentation wäre: Ohne Investment keine Gewinne. Und wer sich nicht am Heu für die Kuh beteiligen möchte, unterschreibt mir, dass er später auch keinen Anspruch auf die Milch erhebt.
In diesem Sinne herzlichst
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
danke für die Vermittlung Deiner Denkweise. Sie wird mich sicher ein Stück weiter bringen.
Doch scheinbar sind wir mit dieser Problematik in der community allein...
ciao
henning
Moin Henning,
Doch scheinbar sind wir mit dieser Problematik in der community allein...
naja, sagen wir: Sie ist auch nicht alltäglich; der Normalfall ist eher der Arbeitnehmer mit einem festen Gehalt. Doch was vorher knapp bis zum Monatsende gereicht hat, wird nach einer Trennung schnell zum Problemfall - zwei Haushalte kosten nun mal mehr als einer.
Unabhängig davon sind die hier diskutierten Probleme insofern besonders, als sie die Betroffenen oft "hinterrücks überfallen". Will heissen: Wir haben für unterschiedlichste Probleme durchaus Lösungsmechanismen. Selbst mit Katastrophen wie dem Tod eines nahen Angehörigen kann man umgehen, einfach, weil es im persönlichen Umfeld genügend Hilfsangebote gibt.
Der Problemkreis "Trennung und Scheidung" erwischt die meisten jedoch kalt und unverhofft; ebenso alle damit verbundenen Fragen in Sachen "Fortsetzung der Vaterrolle" und natürlich alle wirtschaftlichen Folgen - dafür haben die meisten Menschen keinen Lösungsansatz. Deshalb haben es findige Anwälte in unserem System ja so leicht, Väter zu entsorgen und ihnen zudem wirtschaftlich das Fell über die Ohren zu ziehen: Diese sind oft erst einmal derart paralysiert, dass sie sich nicht wehren - mit den bekannten Folgen, irgendwann zum Besuchs- und Zahlpapa gemacht zu werden, der knapp oberhalb des Selbstbehalts herumlaboriert und sich eigentlich fragen müsste, warum er überhaupt noch arbeiten geht.
Deshalb halte ich den sofortigen Einsatz von Anwälten für unfair und den Verweis auf "geltendes Recht" ebenfalls. (Hint: Auch die Nürnberger Rassegesetze waren in diesem Land einmal "geltendes Recht"; es ist gerade mal 60 Jahre her). Hätte ich den Forderungen des Anwaltes meiner Ex nachgegeben bzw. mir die Themen von ihm diktieren lassen, wäre ich heute auch so ein armer Hund, der mit ein bisschen Glück seine Kids alle 14 Tage sehen und den grössten Teil seines Einkommens an deren Mutter abliefern darf. Dass das nicht der Fall ist, hat damit zu tun, dass meine LG und ich uns gewehrt haben - auf durchaus kreative Weise.
Aber wie gesagt: Dazu muss man argumentieren und handeln wie ein Fisch und nicht wie ein Wurm 😉
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.