Ein Kind zieht zum ...
 
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Ein Kind zieht zum Vater

 
(@wallther)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an Alle,
hab wohl erst das falsche forum benutzt. Also meine Situation: Zahle bisher 1200.- Euro Unterhalt an meine Ex mit unseren 2 Kinder (11 und 14). Nun zieht meine Ex in das Haus ihres neuen Partners. Meine 14 jährige Tochter zieht zu mir (zum Glück!). Muß ich jetzt noch Unterhalt zahlen, eigentlich müsste ich auch unterhaltberechtigt für meine Große sein (arbeite Vollzeit, meine Ex Teilzeit)
Dnke für eure Einschätzung!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2006 21:45
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

KU darf man nicht verrechnen.

Du musst weiterhin für deine Jüngere KU zahlen und musst KU für die ältere von der Ex fordern.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 21:52
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

zahlst Du nur KU oder auch EU? Bei der hohen Summe..

Wie lange besteht die Partnerschaft denn schon nachgewiesenermaßen?

LG
Merrow

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 21:54
(@wallther)
Schon was gesagt Registriert

Zahle KU und EU, Partnerschaft  Ex besteht seit gut 2 Jahren (Nachweis natürlich schwierig). Übrigens finde ich euer Forum super, ich hoffe ich kann auch positives beitragen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2006 22:14
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wallter,

ist der KU/EU tituliert? Und wenn ja, wie hoch?

An welchen Eckdaten siehst Du diese zweijährige Partnerschaft Deiner Ex?
Vielleicht hilft es Dir, wenn Du diese Eckdaten einmal aufschreibst, denn genau das kann die Argumentation für den Nachweise dieser sein.

Und dann würde ich anfangen mit dem spitzen Bleistift zu rechnen ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2006 22:39
(@wallther)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper,
gefällt mir, das mit dem spitzen Bleistift. Also für meine große zahle ich 437.- Euro (ab jsofort ja nicht mehr), für meine Kleine zahle ich 371.- Euro (wohl weiterhin). Abhängig vom Verdienst meiner Ex bekomme ich Unterhalt für die Große. Für die Ex will ich nicht mehr zahlen  (bisher 371.- Euro) wg. neuer Partnerschaft seit über 2 Jahren. Eckdaten sind Informationen der Kinder, haben ja bisher mitbekommen, dass der neu Partner bei EX wohnt. Manchmal hat man auch Glück. Bei mir ist es das gute, gleichwertige (zur Mutter)Verhältnis, das ich mit meinen Kindern habe.

Übrigens: an alle Väter die von den Müttern ausgebeutet werden und mit schlechtem Gewissen überhäuft werden: Lasst euch doch mal die Gelben Vorsorgehefte eurer Kinder zeigen (wenn sie bei der Mutter wohnen) oder die Impfausweise! Drehn wir doch mal den Spieß um: Sind die Kinder denn adequat versorgt??? Berate gerne!

Grüße!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2006 22:54
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

und besteht ein Titel?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2006 23:04
(@wallther)
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Titel besteht keiner, ist das von Bedeutung?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2006 23:25
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Walther,

herzlich Willkommen bei vs, u.a. der EU - geplagten, arbeitenden AE-Väter  😡
wenn du keinen Titel über den EU hast, dann höre sofort -erstmal- auf zu den EU zu zahlen.
Lege die Knete zurück. Vielleicht klagt EX den EU nicht ein  😉
Wenn doch, dann bist du in der Beweispflicht  :puzz:
...und das ist schwer, wie du sicher schon gelesen hast.

Ach so, bestände ein Titel, so könnte die EX dich pfänden lassen.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2006 23:33
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Na ja ....

wenn kein Titel besteht, kannst Du theoretisch den EU sofort einstellen und es auch eine Klage ankommen lassen. Gleichzeitig Deine Ex zum KU für die Große auffordern.

Wer hat den KU für die Kinder ausgerechnet?

Denn KU für die Kleine aber trotzdem weiterbezahlen, bzw. neu berechnen lassen, da sich einiges ändert.

Gruß
Kasper

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AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2006 23:34




(@wallther)
Schon was gesagt Registriert

Bezüglich Unterhalt haben sich dei Anwälte geeinigt:

Werde jetzt so vorgehen: Beauftrage meinen Anwalt Unterhalt für meine Große einzufordern, stelle gleichzeitig nach Rücksprache mit meinem Anwalt Unterhaltsszahlungen an die Ex ein, bezahle Unterhalt für die Kleine weiter, beantrage Kindergeld für die Große (nach Ummeldung) und spende 100.- Euro am Amnesty international.

Guter Plan?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2006 23:52
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das mit dem Spenden lass sein, bis Du das Urteil in Händen hälst.

Ansonsten hört sich das nicht so verkehrt an.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2006 23:59
(@wallther)
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Ich liebe euer Forum!!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2006 00:04
(@elternteil_m)
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Ich würde nicht so hart und sofort vorgehen,
die Ex könnte noch wach werden und dann hast Du Theater.

Ich würde erstmal dafür sorgen, das die Grosse einzieht und nix, aber auch rein garnix und mit niemanden über Kohle sprechen. Auch keinen Anwalt konsultieren, denn es kommt nicht auf die Publikation Deines inneren Reichsparteitages an.

Die Zahlungen werden eh ab so und so gelten. . .

und das kannst Du ihr auch 4 Wochen später in einem freundlichen, bestimmten Brief mitteilen.

Anwälte kosten nur Geld.

Wenn Sie Deine (Auf)Rechnung nicht akzeptiert, wird sie eh hinlaufen, aber Du hast eine komfortable Situation, aus der heraus Du die KM nicht noch runtermachen brauchst. Sonst kommt auch nur der Geschmack auf, es ginge Dir darum ihr etwas heimzuzahlen, oder gar: Nun läuft die Geschichte mal andersrum. Also:

Werde nicht zur Unterhaltsreiterin.

E.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2006 12:02
(@wallther)
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Möglicherweise die richtige Strategie, leuchtet mir ein. Aber die Zahlungen kann ich nach Einzug meiner großen sofort reduzieren, oder? Es besteht ja kein Titel, wie ich schon gelernt habe...

Grüße!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2006 13:15
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ob das taggenaue Verrechnen von Unterhalt überhaupt geht, kann ich jetzt gar nicht sagen. Daher würde ich raten, für den Monat in dem die Große zu Dir zieht noch den vollen Unterhalt zu zahlen.
Ich habe das so verstanden , das es schon Fakt ist, dass die Große zu Dir kommt. Auch sehe ich bei Problemen es nicht als Problem an, das die Große zu Dir kommt, wenn sie es denn will. Mit 14 hat sie bereits ein Mitspracherecht.

Mich würde interessieren, wie denn die Rahmenbedingungen bei Dir aussehen?
Du schreibst, das die Große "zum Glück" zu Dir kommt. An meisten interessierst Du Dich für den finanziellen Bereich? Warum. Ich würde mich freuen, wenn wir unter "Deine Geschichte" etwas mehr über die Begleitumstände erfahren würden.

Rechtlich sieht es aber wohl so aus, dass Du ohne vorhandenen Titel sofort alle Zahlungen einstellen kannst. Dennoch solltest Du bedenken, dass dann eine entsprechende Forderung kommen wird. Auch solltest Du bedenken, dass Du dort noch ein zweites Kind hast, das versorgt werden muss.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2006 13:56
(@elternteil_m)
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ber die Zahlungen kann ich nach Einzug meiner großen sofort reduzieren, oder? Es besteht ja kein Titel, wie ich schon gelernt habe...

Achte darauf, das sie Dein Handeln nicht als Rache empfinden kann und Du wirst noch mehr gewinnen. . .

natürlich keine Überzahlugnen leisten, weil die bekommt man nie zurück, aber VORHER mitteilen das nciht mehr gezahlt wird. . . das ist etwas schwierig, da ja Kindesunterhalt im VORAUS gezahlt wird, und wenn die Lütte zum 1.9. beispielsweise kommt, wird es eng, ihr das VORHER freundlichst mitzuteilen. . .

Glückliche Hand!

E.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2006 16:54
(@wallther)
Schon was gesagt Registriert

Lieber Kasper,
danke für Dein Interesse: Also Rahmenbedingungen: Kinder sind 2 -3 Tage (Mo-Mi) in der Woche bei mir und meiner neuen Partnerin (die mir sehr bei der Beteuung hilft). Den Rest der Woche bei meiner Ex (wir wohnen im gleichen Ort). Habe jetzt den Vorteil, dass meine Große bei mir bleibt und nicht mit Ihrer Mutter wegzieht. So bleibt der Kontakt gut, auch zur kleinen, da die ja ach den Kontakt zu Ihrer großen Schwester aufrechterhalten möchte und umgekehrt.Bisher war die Situation ganz o.k. obwohl ich immer das Gefühl hatte, dass ich trotz nahezu gleichwertiger Betreuung zahlen muss. Aber das ist wohl so. Jetzt wird die Lage zwar komplizierter, aber finanziell hoffentlich etwas leichter.
Gruß!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2006 18:06
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Habe jetzt den Vorteil, dass meine Große bei mir bleibt und nicht mit Ihrer Mutter wegzieht.


Wie darf dieser Teil denn verstanden werden? Will die Mutter wegziehen?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2006 22:02
(@wallther)
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Stimmt, habe ich nicht klar ausgedrückt: Mutter Zieht weg, Kleine zieht mit, Große bleibt hier: Gleiche Schule, Freunde, nicht zuletzt natürlich Papa. Rechnung zahlt die Kleine: Trennung von Papa, Schwester!

Gruß!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2006 13:06