'n Abend
Mit grossem Interesse lese ich die neunen URL des OLG FFM. Und da taucht wirklich mal was potentiell Positives auf (läuft im Ticker oder >>hier<<):
Bei unzureichenden Bemühungen um einen Arbeitsplatz können bei einer objektiv
feststellbaren realen Beschäftigungschance fiktive Einkünfte nach den Umständen des
Einzelfalls unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt,
insbesondere auch Lohnstruktur und Mindestlöhne, und der persönlichen Eigenschaften
des Arbeitssuchenden, insbesondere Alter, Ausbildung, Berufserfahrung,
Gesundheitszustand, Geschlecht u. ä., zugrunde gelegt werden; die Feststellung der realen
Beschäftigungschance ist auch bei Inanspruchnahme auf den Mindestunterhalt eines
minderjährigen Kindes nicht entbehrlich (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 793).
Das bedeutet Beweislastumkehr und weg von purer Phantasie. Wenn ich mich nicht irre ging es in diesem Urteil des BVerfG darum, dass fiktive Einkünfte sich an der realen Arbeitsmarktlage vor Ort und im (nahen) Umfeld zu orientieren haben. Eine bundesweite Bewerbungspflicht wurde negiert. Mutig vom OLG FFM, dem OLG Hamm mal tüchtig in den Allerwertesten zu treten. OK, OLG Brandenburg ist mir genauso verhasst.
Gruss oldie
Edit: URL korrigiert
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ja, mutig mal nicht nur Mutter Hahne jeden Wunsch von den knitterigen Lippen abzulesen, sondern auch mal auf das BVerfG zu hören.
Ansonsten treibt aber auch FFM die Preisspirale mal wieder nach oben.
Hier übrigens eine recht gute Analyse von "P" bei den Nachbarn.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.