Hallo,
ich habe mal gelesen, dass der Bezug der Eigenheimzulage in der Trennungsphase nicht das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen erhöht, sondern erst nach erfolgter Scheidung.
Leider fehlen mir entsprechende Belege/Textstellen.
Wer kann aushelfen?
Gruß
Moin,
die unterhaltsrechtlichen Leitlinien besagen:
5. Wohnwert
...Neben dem Wohnwert sind auch Zahlungen nach dem Eigenheimzulagengesetz anzusetzen....
Dies allerdings nur, wenn die Eigenheimzulagen nicht in die Tilgung einfließt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
beim olg hamm fehlt dieser passus ... version vom 1.1.09