Moin
Ich brauch mal wieder euren Rat.
Ich bin schon seit einem 3/4 Jahr geschieden und am streiten wegen des nachehelichen Unterhalts.
Ex Frau hat falsche angaben bei einer eidesstattliche Versicherung gemacht, spricht nicht korrekte Schulzeiten der drei Kinder angegeben.
Sie behauptet das Sie die Kids von der 7km entfernten Schule abholen muss, obwohl die Kinder 11,12 u. 14 Jahre bisher immer mit dem Bus gefahren sind.
Kann ich auch belegen mit Hand der Stundenpläne und Abfahrtzeiten der Busse.
Genauso mit den Sportaktivitäten der Kids, das stimmt auch nicht überein.
Diese eidesstattliche Versicherung dient dazu, um zu belegen das Sie nicht mehr als 20 Std. die Woche arbeiten kann.
Was haltet ihr davon.
Und vielen Dank im Voraus.
Hi.
Bin in einer ähnlichen Situation. Meine Ex hat in einem ABR Verfahren auch nachweislich eine falsche EV abgegeben. Überlege gerade, ob ich sie deswegen nicht anzeige und es der Staatsanwaltschaft melde.
Ich fürchte aber, dass die besseres zu tun haben.
Eine falsche EV abgeben ist nicht ohne, wobei die Höhe der Strafe davon abhängt, wie sehr die Falschangabe das Verfahren beeeinflusst.
Eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehaltes ist aber möglich.
Vielen dank für die schnelle Antwort. Ich zeigt das mal meinen Anwalt nächste Woche, momentan hat der natürlich Urlaub.
Bin ja mal gespannt. Schließlich stellt es ja die Glaubwürdigkeit meiner Ex in frage, gerade vor dem Richter/in.
Moin,
ich kann garnicht mehr zählen, mit wievielen Strafanzeigen und Geseiere die RAtte der KM um sich geworfen hat ... Das war nur gelabber, es erfolgte nicht eine Anzeige und gebracht hat es auch nichts. Psychisch krank ist sie immer noch ...
Ich denke ebenfalls, dass da nicht viel bei rumkommt ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Aber ist eine falsche EV nicht ein Fall für den Staatsanwalt?
Wenn sie doch nachweislich einen falschen Eid abgelegt hat, müssen sich die doch damit befassen?
Nö
Hallo,
die Sache ist doch komplex.
1) Wenn Sie die Kinder von der Schule abholt dann kann sie nicht arbeiten. Insoweit ist die EV natürlich nicht falsch.
Ob sie die Kinder abholen muss ist sicher eine andere Frage. Die könnte aber dadurch entstehen, dass die Kinder Freizeitaktivitäten haben, die mit Busfahren nicht vereinbar sind. Hier müsste also wieder einzeln alles für gestern, heute und morgen bewiesen werden.
Deshalb interessiert das letzlich auch keinen.
2) Anhand der Busfahrpläne kann bewiesen werden, dass die Kinder mit dem Bus fahren können und durch Zeugen könnte ggf. belegt werden, dass sie auch gefahren sind. Damit gibt es eine gute Grundlage dafür, dass die KM durchaus 20 Stunden arbeiten kann und die Kinder letzlich auch nicht jede Freizeitaktivität haben müssen.
VG Susi
Hey
Sie begründet mit der EV, das Sie die Kinder abholen muss und somit nicht länger arbeiten kann.
Obwohl die Kinder schon seit Monaten bzw. Jahre mit dem Bus fahren.
Schule ist um 13:15 aus und 13:20 fährt der Bus vom Busbahnhof der Schule und Kids sind spätestens um 14:00
Zu Hause
Es geht schon soweit, das unser großer, von ihr, bei einer Sportaktivität angemeldet wurde. An die er kein Interesse hat und Sie ihn hinbringen muss, weil es weiter weg ist.
Vielen Dank nochmal für die Diskussion