Ach noch eins.
apropos ausgefuchster Anwalt. kennt irgendjemand einen der auf diesem gebiet ein wirklicher Superstar ist?
apropos ausgefuchster Anwalt. kennt irgendjemand einen der auf diesem gebiet ein wirklicher Superstar ist?
Weisst Du Pik, auch ein Superstar- Anwalt kann nur mit den Brocken arbeiten, die Du ihm hinwirfst, und gegen eine/n ignorante/n Richter/in kann auch ein Superstar nur wenig ausrichten.
Du wirst Deinen Anwalt als Übermittler zwischen Dir und dem Anwalt Deiner Ex/ des Gerichtes sehen müssen und selber aus dem Quark kommen. Lies Dich hier durchs Forum, da kommen einem Ideen, studier das BGB, da kommen einem auch manchmal Ideen, und dann schneidest Du diese Ideen auf Dich zu und wirfst sie Deinem Anwalt vor die Füße.
Glaub nicht, dass ein Superstar- Anwalt nur weil er ein Honorar i.H.v. einem Kleinwagen pro Stunde nimmt, Dir ein massgeschneidertes All- Inclusive- Paket zu Füßen legt, mit dem Du dann nur noch zu Gericht musst und alles wird gut...
FamR ist komplizierter als §§- Lesen und - Anwenden. Das hat viel mit Auslegung und Einzelfallentscheidungen zu tun. Am Besten suchst Du Dir einfach einen Anwalt für Familienrecht in Deiner Nähe, Du wirst Dich wundern, was der alleine schon kostet bei Euren Zahlen und Einkommensverhältnissen. Das geht nämlich nach Streitwert und nicht nach Aufwand.
Mit Superstar meinte ich nicht unbedingt einen glamour Anwalt mit hohen Stundensätzen.
Sondern einfach jemanden der sich auf dem gebiet top auskennt, willens ist die zeit zu investieren und gute ideen hat.
Einen wirklich guten anwalt halt. da gibt es ja sicherlich wie in jeder branche deutliche unterschiede.
Das ist wohl richtig, aber ich halte es für ebenso wichtig, dass dieser mind. aus Deinem OLG- Bezirk kommt, denn auch da gibt es deutliche Unterschiede.
ja wir leben in der Schweiz und sind beide Deutsche. Sie lebt bereits seit 5 jahren hier, Ich habe meinen Job damals wegen der Beziehung aufgeben und mir einen neuen in Zürich besorgt.
In unserem Ehevertrag ist deutsches recht vereinbart.
Hi,
ich kenne mich zwar nicht so aus, aber da ihr auf dem Schweizer Hoheitsgebiet mit Hauptwohnsitz lebt (nehme ich an) gelten für euch auch die Schweizer Gesetze!
Ich glaube auch nicht, dass einen Schweizer Richter sich dafür interessiert, nach welchem Recht ihr beurteilt werden wollt.
Ob das ein Vorteil ist, sei dahingestellt - ich glaube das Schweizer Familienrecht ist auch nicht das Gelbe vom Ei.
Entweder du suchst dir einen Schweizer Anwalt,
oder
du meldest dich und Sohn mit Hauptwohnsitz in Deutschland an. Dann wird es einen Zuständigkeitswirrwarr erster Güte, sowie jahrelange internationale Rechtsstreits geben , was noch dadurch verschärft wird, dass die Schweiz kein EU Mitglied ist. Ob das dem Kindeswohl entspricht wage ich mal dahinzustellen.
Das beste wird sein, ihr macht euch kundig - unabhängig was in dem vertrag steht, und besprecht dann gemeinsam, wie es weitergehen soll.
Ich habe den Eindruck, dass in der jetzigen Situation ihr alle beide nur verlieren könnt.
Gruß
Haddock
Neuigkeiten aus der Schweiz:
Der Anwalt meiner Frau droht mir jetzt mit einstweiligen Verfügungen um mich aus der gemeinsman Wohnung zu bekommen.
nachdem ich Euren und den Rat meiner Ra befolgen wollte und meiner Frau gesagt hatte, dass ich unter diesen Umständen nicht ausziehen könne, eskalierte die Situation erneut. Ihr Anwalt, wie gesagt , drohte mir mit diversen EWVs.
Ein Anruf beim Jugendamt in der Schweiz ergab zwar, dass ich rechtlich gesehen genau die gleichen Umgansrechte und Betreungsrechte habe wie meine Frau (also gleiche Gesetzeslage auch in der Schweiz) mein schweizer Anwalt macht mir jedoch wenig Hoffnung. er meinte bei dem "Täterprofil" meiner Frau wird sie Mittel und Wege finden - und wenn es Verleumdungen sind. Sie wird von Ihrem Anwalt schon darüber aufgeklärt worden sein, dass wenn sie mir einen Teil der Betreuung überlässt sich das auch sehr negativ auf Ihren Unterhaltanspruch auswirken wird.
Beim vilen nachdenken bin ich auf eine generelle Fragen gekommen die mir hier vielleicht jemand beantowrten kann:
In einer "intakten" Ehe, darf der allein Verdiener entscheiden wie das verdiente Geld eingesetzt wird. Die Frage ziehlt auf folgendes:
- Einer der vielen Gründe warum wir ständig streit hatten und der somit letzendlich auch zu der fatalen Situation geführt hat in der wir uns befinden ist der folgende: Meine Frau hat einfach immense Ansprüche die ich finazieren soll:
1. Sie will in der teueren Wohnung in Zürich Stadt in der nähe des Sees wohnen. / ich würde lieber in eine grösseren aber günstigeren Wohnung mit Garten für den Kleinen, etwas ausserhalb wohnen.
2. Sie hat das Kind zwei Tage ganztags in der kinderkrippe (1200 CHF = 750 € im Monat) / Ich finde das im prinzip zwar nicht schlecht (wegen der sozialen Kontakte für meinen Sohn) möchte aber, dass sie die Zeit sinnvoll nutzt heisst z.B. arbeiten geht, oder sie aber als das ansieht was sie im anderen fall ist nämlich erkaufte Freizeit von der ich dann auch gerne etwas abhätte,was natürlcih auch nicht der fall ist.
3. Sie tätigt sämtliche Lebensmitteleinkäufe nur im internet und lässt liefern / Ich finde die Extrakosten könnten wir uns sparen
4. Sie lässt meien Hemden etc bei sich an der Haustüre zum Bügeln abholen und wieder bringen / ich denke auch dieses Geld könnten wir uns sparen weil ja nun wirklich Zeit genug vorhanden ist.
5. Sie braucht eine Putzhilfe die Ihr hilft unsere Wohnung in Stand zu halten / ich denke, dass mit all den bereits existierenden Vereinfachungen, dies nun wirklich nicht nötig ist.
Nun sind dies Fakten die sie schafft und eben auch Gründe die mich ungerecht behandelt fühlen lassen (weil schlecht gelaunt und "fertig" ist sie ja obendrein noch wenn ich nach hause komme). Gleichzeitig wird mir das jetzt warscheinlich so ausgelegt, dass sie an diese Lebensumständen gewöhnt ist und ich das warscheinlich auch in Zukunft finanzieren soll. DAS IST DOCH PERVERS !!!!!!
Wie ist es denn in der Ehe könnte ich rechtlich einfach sagen: " Nee ich bin nur bereit soundso viel Geld in den HH zu geben und der rest bleibt auf meinem Konto" ? Darf ich in der Ehe über mein verdientes Geld entscheiden,?
Darf ich in der Ehe über mein verdientes Geld entscheiden,?
Jein. Du mußt ihr ein angemessenes Haushaltsgeld geben und Taschengeld für sie. Zumindest früher war das so. Z.B: du zahslt von deinem Konto Miete, Nebenkosten Versicherung etc. und dann wird halt überelgt was an Haushaltsgeld für Lebensmittel etc. notwenig ist. Ein bestimmter Prozentsatz deine Gehaltes steht dir als "Taschengeld" ein anderer ihr zur freien Verfügung. So gesehen könntest du das so machen, aber ob es heutzutage noch praktikabel ist :puzz:
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nur mal so:
Haben sich diese Fragen nicht sowieso erledigt, da ihr jetzt getrennt seid? Ich würd als erstes -insbesondere unter dem Aspekt, dass Exe wohl gern über ihre Verhältnisse lebt bzw. Geld ausgibt, das andere verdient haben- ihr sämtliche Vollmachten entziehen und zusehen, dass sie gar keinen Zugriff mehr auf mein Geld hat.
So wie ich Deine Exe anhand Deiner Beschreibung einschätze, kannst Du sowieso tun und lassen was Du willst, kannst ihr soviel Geld in den Hintern stecken, dass es aus den Ohren wieder rausguckt, und ihr Anwalt wird trotzdem noch versuchen, mehr rauszuholen. Zuerwartende Taktik dabei: Dein Gewissen zu manipulieren.
Nimm ihr doch einfach das Geld weg, solange die Betreuung nicht geklärt ist, würd ich auch keinen KU zahlen, notfalls kaufst Du eben für Dich und den Kurzen ein und kochst. Wenn sie Geld für sich will - und davon kannst Du ausgehen, kannste eine Seite weiter vorne nachlesen...- soll sie das ihren Anwalt machen lassen- wird sie eh tun wie gesagt.
"Friedliche" und "faire" Lösungen haben bei Exen wie Deiner meines Wissens (ich habe auch so eine) noch nie funktioniert. Und wenn waren sie einseitig "friedlich" (weil Mann gehorcht) und einseitig "fair" (für die Exe).
BTW: Schon mal drüber nachgedacht, ob man die Kinderbetreuungskosten senken kann? Essen die in der Kita von goldenen Tellern, oder wieso kostet das 750€ für 2 Tage pro Woche???????????? Auf diesen wirst Du nämlich aller Wahrscheinlichkeit nach sitzenbleiben...
Hallo,
ich habe mir gerade den kompletten Thread durchgelesen und mit hat es die Sprache verschlagen.
Ich persönlich hätte da vor zwei Jahren schon das weite gesucht aber das ist müssig.
Da meine Ex ein identisches Verhalten an den Tag legt (natürlich andere Einkommensklasse ) kann ich dir nur
raten, sovor den Geldhahn zu drehen. Sie hat doch wohl ein eigenes Vermögen was allemal ausreicht um sich selbst
zu versorgen.
Mal unabhängig von der Gesetzlichen Lage muß ich sagen das mir die Magengeschwühre platzen wenn ich das lese.
Ich wünsche dir alles gute mit auf den Weg und das du möglichst schnell deinen inneren Frieden findest.
Beim nächsten mal, Augen auf, vorher.
Gruß
Detlev
Leckomio,
wenn es nicht so traurig wäre... Hase, von nem ROI haste noch nix gehört, oder? Der ist bei Eheschließungen übrigens fast immer negativ, wenn du da unten... du weißt schon...
Aber mal ernsthaft. Also ich habe 3 Klassen unter Dir verdient und meine Ex hatte ähnliche Ideen. Ich habe aber zügig meinen TU-Hahn zugedreht (KU habe ich immer durchgezahlt). Das brachte Mausi in Bedrängnis, weil Scheidungen und TU-Klärungen so verdammich lang dauern.
Wir waren jetzt ein paar Mal vor Gericht und nach 3 Jahren war auch endlich klar, was sie kriegen würde: etwa 10% dessen, was sie wollte inclusive zeitlicher Begrenzung auf die nächsten 3 Monate. Ja und sie geht mittlerweile auch arbeiten und selbst ihr Lebensgefährte versteckt sich nicht mehr vor mir.
Einen guten Anwalt suchen und hart sein ist angesagt. Und bei der Verhandlung, die dann in einigen Monaten ansteht, kannst Du vielleicht fragen, wovon sie lebt. Sind es nämlich Hauseinnahmen, dann müssten die ja auch bei der TU/EU-Ermittlung Berücksichtigung finden können.
Und eines noch: Viiiieeeel Spass! (Wat bin ich froh, das Tal der Tränen hinter mir zu haben) Das Mäusken wird sich nicht nur hinter dem Kind verstecken, sondern auch noch in den Kellern ihrer Non-Profit-Häuser. Das wird eine lecker Nummer. Ziehe dich warm an, Alter!
Aber wir lassen Dich nicht allein, wenn Du willst. Mir haben sie hier auch meinen **piep** gerettet.
Gruß,
MIchael