Ehevertrag: was ist...
 
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Ehevertrag: was ist fair?

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 pik7
(@pik7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe vor dieses Jahr zu heiraten. Ich hatte bis dato nicht an einen Ehevertrag gedacht, doch vor kurzem wurde ich von meiner Zukünftigen mit einem überrascht. Ich setze mich nicht gerne mit diesen Dingen auseinander, aber jetzt da ich gezwungen werde bräuchte ich Eure Hilfe.
Zum Hintergrund:
Sie arbeitet derzeit halbtags für (1500 € Netto), möchte aber nach der Geburt unseres Sohnes aufhören zu arbeiten (wenn ich es mir aussuchen könnte, würde ich sagen sie soll weiter arbeiten, nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch weil ich glaube, dass es ihr gut tun würde, ist aber ein anderes Thema)
Es ist abzusehen, dass sie bald ein beträchtliches Vermögen erben wird.

Ich arbeite vollzeit bei einer Bank und habe ein gutes Einkommen dass zu einem beträchtlichen Teil aus Boni besteht.(ca. 4500 € Netto + Bonus),

Der Ehevertrag der mir vorgeschlagen wurde sieht folgendes vor:
1. Zugewinngemeinschaft
2. Erträge aus Vermögen (also insbesondere Ihres, da ich noch keines habe) schmälern den Unterhalt nicht
3. Kindesunterhalt ist 14 %
4. Ehegattenunterhalt is 55 %.

So erscheint mir das dann doch sehr unfair. Im Falle des Falles arbeitet sie nicht, bekommt 55 % von meinem Nettoeinkommen + 14 % Kindesunterahlt und bezieht noch einen beträchtlichen Teil an Einkünften aus Vermietung und Zinsen.

Ich glaube fest daran, dass sie es nicht böse meint. Ich möchte Euch fragen, was denn eine Fairer Gegenvorschlag wäre. Sie soll versorgt sein, allerdings möchte ich nicht arbeiten und von meinem Hart verdienten Geld 70 % abdrücken müssen, während sie noch Zinseinahmen hat und nur Zuhause sitzt.
Insbesonder Frage ich mich:
wie Bonuszahlungen im Unterhalt behandelt werden?
Ob es eine Kappungsgrenze für den Unterhalt gibt?

Kurz wenn ich schon einen Ehevertrag schliesse was ist denn dann nach Eurer Meinung Fair für beide betreffend Unterhaltsregelung (dauer und länge etc. )

Besten Dank vorab für alle Ratschläge

[Editiert am 22/2/2005 von pik7]

[Editiert am 22/2/2005 von pik7]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2005 16:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin pik7,

nur drei Worte: Finger weg davon!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 17:14
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Pik7,

ganz verstehe ich die drei Worte von Deepthougt nicht.

Finger weg vom Ehevertrag ? Finger weg von der Frau ??

So wie ich Deinen Beitrag gelesen habe weißt Du schon, dass Du Vater wirst, und zwar von einem Jungen. Ist das richtig ??

Gruß
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 18:35
 pik7
(@pik7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kleinegon,

ja das ist richtig. Geburtstermin ist im Juni. Davor wollen wir noch heiraten.
Das Problem ist das wir uns um den Ehevertrag reiben und ich langsam wirklich nicht mehr weiss was fair ist. Faktum ist wie gesagt, sie ist nicht wirklich eine Karrierefrau und arbeitete schon vor unserem Zusammensein halbtags, wird aber warscheinlich ein Vermögen mit in die Ehe einbringen. Auf der anderen Seite bin ich derzeit ohne Vermögen aber mit einem guten Job und Karriereperspektiven. In unserer Ehe werde ich aus meinem Einkommen unseren Lebensunterhalt bestreiten. Früchte aus Ihrem evtl. Vermögen wird sie mit einbringen.
Im Falle einer Scheidung aber möchte sie sich natürlich versorgt wissen und die Fürchte aus ihrem Vermögen nicht mit in die Unterhaltsberechung einbringen. Zudem möchte sie, wie schon gesagt, einen nach meinem Empfinden zu grossen anteil an meinem Nettoverdienst. Für mich stellt sich die Frage was ist fair? Wie regelt man den Unterhalt. Ich würde mich am liebsten der gesetzlichen Regelung unterwerfen, sie besteht auf einen Ehevertrag.

Danke für Eure Hilfe

[Editiert am 22/2/2005 von pik7]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2005 18:51
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi pik7!

Ohne über Zahlen und Euros nachzudenken, empfinde ich diese Regelung an der Grenze der Sittenwidrigkeit. Die Prozente, die sie von dir verlangt, sind schon hammermäßig. Also besser nicht unterschreiben!

Mache ihr doch einen Gegenvorschlag: Lasse dir die gesetzlichen Unterhaltszahlungen nach gegenwärtigen Zahlen mal durchrechnen und von mir aus stocke sie noch etwas auf (wg Inflation usw.) Dann hast du Gewißheit über die rechtliche Sicherheit und keiner von euch beiden kann etwas dagegen unternehmen. Das nenne ich fair.

Grüße
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 18:57
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Pik7,

die Frage an DeepThought muß ich wiederholen. Antwort steht aus...

Was hat Deine Ex gegen eine gesetzliche Vereinbarung ?

Danach ist der Standardfall die Zugewinngemeinschaft. Ererbtes Vermögen gehört generell nicht dazu.
Bei einer Trennung sollen zwar die eheprägenden Ausgaben herangezogen werden, aber nur, wenn es zum Vorteil der Frau ist (so war es bei mir). Also dürften die Zinsen dann auch wegfallen.

Aber einen Tip finde ich fair: bei einer Trennung sollten beide Partner zuerst eine Therapie und eine Mediation machen, um gegenseitige Verletzungen zu vermeiden und gleichermaßen die Verantwortung für die Kinder auch nach der Trennung wahrzunehmen.

Trotzdem, so scheint es mir, ist Deine Neue darauf aus, einen Versorger zu haben. Übrigens ist das, nach meinem Richter, ein ganz legitimes und weibliches Interesse. Auch ein guter, sicherer Beruf / karriere bei einem Mann ist attraktiv für eine Frau (wie ich vielleicht nur auf die Figur oder einzelne Teile davon blickte.....).

Beachte aber Pik7, dass viele Männer hier Geschädigte sind, also nicht mehr so schnell in eine Beziehung rein wollen.

Du mußt Dir klar werden, was Du willst.

Gruß
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 19:05
(@traeumerin)
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hallo pik7,

eheverträge sind ein ganz heißes eisen.......ich habe meinem ex-mann vorgeschlagen gemeinsam zu einem anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen, als die erste rechnung kam, wollte er nicht mehr ("zu teuer") und jetzt haben wir den salat und müssen gutachter einschalten (noch viel teurer!!!)
ich empfehle dir mit deiner zukünftigen zu einem anwalt zu gehen oder zu einem notar und euch umfassend und kompetent beraten zu lassen, kostet erst richtig geld, aber im zweifelsfall paßt das auch, da erbe wie oben schon erwähnt nicht zum anfangsvermögen deiner zukünftigen gerechnet wird, sieht es unterhaltsmäßig recht eng aus.
karrierechancen die absehbar sind, sind auch schlecht, weil dann gehaltssteigerungen automatisch im trennungsfall deiner zukünftigen zugute kommen.
um einen fairen ehevertrag zu finden wie gesagt zusammen zu jemanden, der sich auskennen sollte.
versuche viellleciht einen kompromissvorschlag zu finden, so nach dem motto, nur 5 jahre ehegattanunterhalt und dann würde der kindesunterhalt um 2 stufen steigen oder sowas, solche regelungen sind möglich, aber wenn ich das so lese, glaube ich nicht, dass sie da mit macht..
ich wünsche dir auf jeden fall alles gute und lass uns hören, wie es weitergeht!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 19:15
 pik7
(@pik7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Allerseits,

das mit dem durchrechnen des gesetzlichen Falls finde ich eine gute Idee.
Habe diesbezüglich aber nochmals ein paar Fragen:

1. Schmälern ihre Einkünfte aus Vermögen Ihren Unterhaltsanspruch gegen mich?
2. Wie sieht es mit den in Ihrer Höhe stark variierenden Bonuszahlungen meines Arbeitgebers aus, wie bezieht man die in die Berechnung mit ein?
3. Falls der Supergau eintritt und sie sich nach 5 jahren scheiden lässt, wie sieht es mit meinen Gehaltsteigerungen nach der Scheidung aus?
4. Wie lange muss ich Unterhalt zahlen ?
5. Empfindet Ihr die gesetzliche Regelungen (abgesehen von entgleisungen einiger Richter) fair. Oder muss sie, gerade in unserem Fall, durch einen Ehevertrag ergänzt werden.

Wie gesagt durch die vielen Diskussionen ist mein Fairnessempfinden etwas beeinträchtigt worden.

Liebe Grüsse

pik7

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2005 19:19
(@Melly)

Dieser Ehevertrag ist absolut sittenwidrig, also laß die Finger davon.
Sollte sie Dich dann nicht heiraten wollen auch gut.
Laß Dich nicht mit einem Ehevertrag erpressen.
Ich sprech da buchstäblich aus Erfahrung.

55% Ehegattenunterhalt, die Frau träumt wohl.
Und sie sitzt dann gemütlich auf ihren Erbe und lacht sich schlapp.

Also...wenn Ehevertrag, dann soll der für beide Seiten ausgeglichen sein.
In diesem Fall ist das nicht so, da hat nur sie den Vorteil und Du zahlst Dich Dein Leben lang zum Otto.

Also ich kann nur sagen:
entweder sie heiratet Dich ohne Ehevertrag, oder Du läßt die Finger von einer Eheschließung.
Da geht mir schlicht die Galle hoch, wenn ich sowas lese.

Der Kindesunterhalt wird nach DT berechnet, mehr aber auch nicht.
Der EU wird auch nach Bedarf berechnet, mehr aber auch nicht.
Sollte es zu einer Scheidung kommen, lacht sie sich kaputt, da Du nicht mal mehr nen Selbstbehalt hast und sie sonnt sich mit Deiner Kohle und ihrem Erbe im Reichtum.

Das Erbe gilt im Zugewinn eh als Vorab, lediglich die Zinseinkünfte fallen in den Zugewinn.
Da sie jetzt schon sagt, sie legt sich nach ner Geburt eines Kindes faul auf die Haut, würde ich so nen Wisch (besser kann man es nicht beschreiben ) nicht unterschreiben.

Ich kann Dir nur klar sagen: dieser Vertrag bricht Dir das Genick!!!!!
Willst Du das?
Fraglich ist auch, ob ein Notar sowas überhaupt zuläßt.

Gruß
Melly
*die der Frau mal was husten würde*

[Editiert am 22/2/2005 von Melly]

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 19:20
(@traeumerin)
Schon was gesagt Registriert

@ melly

:thumbup: ich huste mit

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 19:25




 pik7
(@pik7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits,

erstmal vielen Dank für die vielen hilfreichen Beiträge. Habe heute abend nochmal einen "Termin" mit Ihr um das durchzusprechen. Vielleicht noch eins, nicht das ein falsche Bild von Ihr entsteht. Sie ist sicherlich keine Ausbeuterin. Eher ist sie furchtbar liebenswert aber eben leider etwas verwöhnt und Realitätsfern. Vielleicht bekomme ich ja von Euch auf die schnelle noch eine Daumengrösse die ich mit in die Diskussion bringen kann:
Angenommen sie hat einkünfte von 1000 € aus Vermögen und ich Einkünfte von 5000 € aus unselbständiger Arbeit, lassen wir mal die Bonusproblematik und den Kindesunterhalt aussen vor. Was wäre nach Eurer Meinung, losgelöst von bestehenden Gesetzen, eine faire aufteilung im Scheidungsfall.
sie bekommt 2000 € (40 %) heisst beide enden bei 3000 € (nur das ich Arbeiten muss und sie nicht)
oder sind es eher 1500 (30 %) heisst sie hat 2500 € und ich 3500 €

Versteht ihr warauf ich hinaus will. Was ist Fair ? (verzweifel)

Ich lass Euch so oder so wissen wie es heute abend gegangen ist.

Liebe Grüsse

pik7

[Editiert am 22/2/2005 von pik7]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2005 19:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo, Pik7,

auch ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen: Du legst Dir mit einem solchen Vertrag (der Dich noch mehr benachteiligt als die gesetzliche Regelung bei einer Zugewinngemeinschaft, und schon die kann hart genug sein) selbst die Schlinge um den Hals. Bei der lieferst Du etwa 40 Prozent Deines Nettoverdienstes an die Ehefrau ab. Warum solltest Du Dich freiwillig zu mehr verpflichten, zumal der jungen Dame im Fall einer Trennung/Scheidung aufgrund ihres Erbes ja nicht gerade der Hungertod droht? Wenn sie nicht (mehr) arbeiten möchte (offensichtlich auch dann nicht, wenn Euer Zwerg mal im Kindergarten oder in der Schule ist), ist ihre alleinige Entscheidung; warum willst Du die Folgen tragen?

Grundsätzlich sind solche Verträge eine feine Sache: Man regelt schon zu einer Zeit, in der man gut miteinander reden kann, die möglichen Folgen einer Trennung und muss dann im Zweifelsfall gar nicht mehr darüber verhandeln. Aber das Ziel sollte sein, dass beide (!) sauber aus einer solchen Trennung herauskommen. In Eurem Fall würde dagegen schon jetzt der Gewinner (sie) und der Verlierer (Du) festgelegt. Das kannst Du nicht wirklich wollen.

Natürlich hat ihr Drängen auf einen solchen Vertrag einen verständlichen Grund: Sie möchte Dich von der Nutznießung an ihrem Vermögen ausschliessen. Warum sollst Du sie im Gegenzug also derart massiv an Deiner Arbeitskraft beteiligen? Oder anders herum: Würde sie - mit oder ohe Erbe - jetzt einen Unterhaltsverzicht unterschreiben? Wohl kaum! (Abgesehen davon bräuchte es wegen des Erbes allein sowieso keinen Ehevertrag, da es in der Zugewinn-Berechnung nicht berücksichtigt würde.)

Unterhalt ist keine "Entschädigung" für eine Ehe, sondern dient lediglich dazu, jemandem, der dazu nicht selbst in der Lage ist, den Lebensunterhalt (wir reden nicht von Champagner und Kaviar!) zu sichern in einer Form, dass er nicht die Allgemeinheit (Sozialhilfe) dafür in Anspruch nehmen muss. Ihren Unterhalt kann Deine Zukünftige jedoch grundsätzlich selbst sichern durch die Erträge aus ihrem Vermögen, das ja nicht zinslos unterm Kopfkissen herumliegt. Sie kann damit beispielsweise Immobilien erwerben und diese gut vermieten; dann hat sie eigene Einkünfte. Betrachten wir das auch mal als "Beruf", auch wenn sie dafür nicht allmorgendlich aus dem Haus muss. Und es steht ja nirgends, dass man diese Einkünfte nicht zur Sicherung des EIGENEN Unterhalts oder für gemeinsame Kinder einsetzen dürfte.

Ich kenne die Höhe des zu erwartenden "beträchtlichen" Erbes nicht, aber machen wir mal eine ganz grobe Beispielrechnung für den Fall, dass sie eine Mio. EUR erbt und dieses Erbe in Immobilien anlegt. Dafür erwirtschaftet sie derzeit eine Mietrendite von (mindestens) 7 Prozent pro Jahr, das sind 70.000 EUR - oder knapp 6.000 EUR im Monat. Davon kann eine alleinstehende Frau ganz gut leben - sage ich mal zynischerweise in einem Forum, in dem viele Poster am Selbstbehalt herumkrebsen, und das sind derzeit gerade einmal um die 800 EUR monatlich.

Für andere Beträge funktioniert die Berechnung natürlich analog. In Eurem Fall würde ich die richtigen Beträge und eine realistische Mietrendite ansetzen; verhandelbar wäre für mich bestenfalls eine Differenzzahlung zwischen ihrem Kapita- und Deinem Arbeitseinkommen, falls das Erbe deutlich kleiner sein sollte. Also twa so, dass Euch beiden gleich viel zum Leben bleibt. Sie setzt dafür ihr Erbe als Kapital ein; Du Deine Arbeitskraft (wobei eine Immobilie nicht an Wert verliert, während Du keine Jobgarantie hast, bitte nicht vergessen!)

Ein wenig stört mich übrigens auch, dass bereits vor (!) der Geburt Eures Sohnes beschlossen werden soll, dass sie ihn für den Fall einer Trennung "behält" und dass er genau (!) 14 Prozent Deines Nettoeinkommens "wert" sein soll. Deshalb könntet Ihr in einem solchen Vertrag festlegen, wie Ihr den Umgang und die Finanzen mit dem/den Kindern regeln wollt. Kinder sind nämlich kein persönlicher Besitz ihrer Mütter (auch wenn sie nach Trennungen gerne dazu erklärt werden). Wenn das Thema Familienplanung für mich nicht bereits abgeschlossen wäre, würde ich heute jedenfalls auch die "gemeinsame gelebte Elternschaft" vertraglich vereinbaren; ebenso, dass kein Elternteil ohne Zustimmung des anderen weiter als 50 km wegzieht; vielleicht zusätzlich, dass per Sorgerechtsmediation (und nicht per Klage) die zum Zeitpunkt der Trennung beste Lösung für alle Beteiligten gesucht werden muss (falls man sowas vertraglich festhalten kann).

Für den Kindesunterhalt gibt es übrigens glasklare gesetzliche Regelungen (Stichwort: Düsseldorfer Tabelle), so dass hier gar keine Prozentbeträge festgelegt werden müssen.

Du hast gefragt, was fair ist: So eine Lösung wäre es. Sorry, dass ich es so deutlich sagen muss, aber der Vorschlag Deiner Zukünftigen würde Dich mehr als unangemessen benachteiligen. Und wenn sie ihre Zustimmung zur Heirat davon abhängig machen würde, dass dieser Vertrag so zustandekommt wie sie es vorgeschlagen hat, dann solltest Du drei Kreuze machen und von einer Heirat generell Abstand nehmen - dann hätte Deine Zukünftige Dir nämlich einen (sehr kleinen) Vorgeschmack auf das gegeben, was Du im Fall einer Trennung zu erwarten hättest.

Eine Freundin von mir sollte vor Jahren vor der Eheschliessung (ihr Freund war einige Jahre älter als sie) einen Ehevertrag des Inhalts unterschreiben, dass für den Fall, dass er vor ihr stirbt, der Erbfall ausgeschlossen ist und stattdessen sein gesamtes Vermögen an seine Familie zurückfällt. Sie hat keineswegs auf diesen Fall spekuliert; ich habe ihr trotzdem (erfolgreich) von dieser Eheschliessung abgeraten: Eine Partnerschaft, die schon so beginnt, verdient diesen Namen nämlich nicht.

Ich glaube, die Freundin ist mir noch heute dankbar 😉

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 20:13
(@Melly)

Hallo Pik,

Du mußt doch nicht grübeln, was in diesem Ehevertrag drinne steht.
Seh ich keine Veranlassung dazu.
Sag klar, Du willst sie gerne heiraten, aber doch bitte nicht mit solch einem abartigen Vertrag.
Wenn sie dann meint, sie heiratet ohne Vertrag nicht, auch gut.
Dann sieht sie mal, daß nach 3 Jahren die gesetzliche Unterhaltspflicht für die Mutter weg bricht.
Wäre sie mit Dir verheiratet gewesen, würde sie EU erhalten bis das Kind mindestens 12 Jahre alt ist.
Dieser Ehevertrag geiselt Dich Dein ganzes Leben lang an eine Verpflichtung, die Du auch so schnell nicht mehr los bekommst.
Die gute FRau würde wohl auch nie wieder heiraten, da sie ja 55 % Deines Einkommens erhält.
Was ist, wenn Du berufsunfähig wirst?
Dann wäre die FRau mit ihren Zinseinkünften Dir gegenüber Unterhaltspflichtig.
Was ist, wenn wirklich eine Scheidung durch ist und Du eine Frau findest um wieder den Weg einer Partnerschaft zu gehen?
Mit Deinem Mini-Einkommen, wäre der Weg einer neuen Familie komplett verbaut.

Für mich ist das Ausbeuterei..auch wenn Du es nicht so siehst.
Gruß
Melly

[Editiert am 22/2/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 20:34
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo pik7,

wenn deine zukünftige Frau so liebenswert ist wie du schreibst, dann wird sie sicher damit einverstanden sein, dass (wenn schon Ehevertrag) auch DU versorgt sein wirst. Für den Fall, dass dir etwas zustösst, du beispielsweise erwerbsunfähig wirst, deinen Job verlierst o.ä.

An deiner Stelle würde ich das ansprechen - und sehr gespannt auf die Reaktion sein 😎

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 21:24
(@RAMSCH)

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 21:40
(@Melly)

@RAMSCH: im neuen Urteil des BGH steht klar geschrieben, daß man den Versorgungsausgleich nicht einfach mal per Ehevertrag rausnehmen darf.
Genau dieser Punkt macht soviele Eheverträge unwirksam.
Wäre mir schlicht zu heiß.

Unser Notar mit dem wir mal über sowas gesprochen haben, will das nicht mehr rein nehmen, da er meint, daß kein Ehevertrag mehr sicher ist.
Da die Frau ja eh plant, sich auf die faule Haut zu setzen, wird sie genau den Posten nicht unterschreiben.
Somit wäre ja evtl der ganze Ehevertrag zu knacken und sie guckt dann am Ende auch etwas doof.

Sicherlich mag ein Ehevertrag sinnvoll sein, aber mal klar gesagt, wer weiß schon, was in 10 Jahren ist?
Man verzichtet auf soviele wichtige Dinge, die einem danach das Kreuz brechen.
Ich bin durch so ne Säge gelaufen.
Als ich den Wisch unterschrieben habe, wußte ich damals nicht, daß ich mal so krank werde, daß für mich mein Beruf nicht mehr in FRage kommt und ich auch nicht mehr arbeitsfähig werde.
Glück für meinen Ex, der lacht sich wohl heute noch kaputt 😡

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 21:56
 sky
(@sky)
Registriert

@Melly

Weißt Du, den Vätern, die hier oftmals um ihre nackte Existenz kämpfen, hätte ich so manches mal einen Ehevertrag gewünscht. Es hat eben immer zwei Seiten.

Ich hoffe, es geht Dir trotz allem einigermaßen gut. Dein Avatar lässt das jedenfalls hoffen :)!

@RAMSCH
Ich empfehle lieber den Gang zum Notar. Die Gebühren des Notars sind wesentlich geringer als die eines Rechtsanwaltes. Außerdem ist der Notar zur Neutralität verpflichtet.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 22:49
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Pik7,

noch weitere Bemerkungen:

1.
Mein Sachverständiger hat gesagt, dass Umgangsregeln nach der Scheidung nicht in den Ehevertrag aufgenommen werden können. Sie sind ungültig. Bei Streitigkeiten wird jeweils zum aktuellen Wohl des Kindes entschieden.
2. @ Ramsch
Bitte dringend das Testament nicht (!) in den Ehevertrag mit hineinnehmen. Nach einer Scheidung ist dieser Teil nach meinem Wissen noch gültig und Du kannst z.B. nicht alles Deinem Kind (oder kranken Tante....) vererben. Ich habe in meinem Ehevertrag lt. Empfehlung des Notars aufgenommen, dass jeder sein Testament frei und getrennt machen kann. #somit kannst Du selbst entscheiden, ob während der Ehe oder nach einer Trennung, deines Erachtens deine erarbeitete Lebensleistung erhalten soll. Übrigens: weißt Du (bzw. m a n ), ob die Kinder das halten, was Du Dir davon versprichst ?
3. @Ramsch
Ich befürworte die Beratung beim Notar, und zwar für Dich alleine. Hier bekommst Du auf jeden Fall eine qualifizierte Antwort auf Deine sehr ernst gemeinte Frage: was ist fair ?
Zweitens sind die Kosten günstiger und drittens habe ich in Bayern und in Rheinland-Pfalz jeweils Broschüren in den Wartezimmern gesehen, was alles in einen Ehevertrag rein kommen soll und kann. Dies wir auch bestimmt in Deinem Bundesland so sein.
4.
Ich finde einen Ehevertrag sehr sinnvoll. Die Thematik zu begreifen, dazu gehört Arbeit und Zeit. Als Anti-Jurist fiel es mir schwer. Übrigens hat mir mein Notar beim geänderten Testament (nach der Trennung) wörtlich gesagt, dass ich in den Text keine Begründungen reinbringen soll. Auch im Ehevertrag las der Richter eine Begründung vor, warum oder weshalb trotzdem (bei mir) ein Verzicht vereinbart wird und dies war für ihn der Anlass, den Vertrag als sittenwidrig gelten zu lassen. Wäre nur der Verzicht, ohne die äußeren Umstände drin gestanden, dann hätte dieser (!) Richter den Vertrag gelten lassen. Lass Dich hier beraten.

Viel Glück bei der Arbeit ---- und beobachte Deine neue / künftige Frau auf ihre Kooperationsfähigkeit und der Art, wie ihr mit Streitpunkten umgeht. (Stichwort: Streitkultur). Denn unterschiedliche Interessen müssen noch sehr viele in einer Ehe ausgetragen werden.

Gruß
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 01:13
(@RAMSCH)

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 02:10
 pik7
(@pik7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

@ Alle

Zunächst noch einmal vielen Dank für die rege Beteiligung. Mir ist bewusst, dass es hier viele harte Schicksale gibt, bei denen es um die Existenz geht während wir in der glücklichen Situation sind darüber streiten zu können wer im Fall der Fälle ein bisschen mehr vom Kuchen bekommt. Nichtsdestotrotz, muss ich gestehen, belastet mich das Thema emotional dann doch sehr. Für mich ist das wie gesagt eine Fairnessfrage und die Person die ich heirate sollte eben eine ähnliche Fairnessvorstellung haben.

Daher verzeiht mir, dass ich mich in diesem Forum dann doch ein bisschen bei Euch ausheule, in der Familie will ich das nicht tun, schliesslich möchte ich natürlich, dass meine Nähesten nur das beste von meiner Zukünftigen denken und deren Beziehung nicht im Vorfeld mit solchen lästigen finanziellen Streitigkeiten belasten, die sich ja dann doch hoffentlich noch klären werden.

Also vor dem Versprochenen Update von unserem Gespräch, hier noch mal meine Vorstellung von Fairness:

Im Falle einer Trennung sollte Sie sicherlich gut Versorgt sein. Ohne genaueres zu wissen gehe ich stark davon aus, das mein monatliches Nettoeinkommen die Früchte aus ihrem Erbe deutlich übersteigt. Im Trennungsfalle möchte ich auf keinem Falle direkt von Ihrem Vermögen profitieren. Wohl aber, so meine Vorstellung, sollten meine dann entsehenden Unterhaltspflichten abhängig sein von Ihren Einkommen aus Vermögen. Heisst, falls sie tatsächlich, sagen wir mal 2000 € monatliches Einkommen aus Zinsen und Vermietung beziehen sollte, sehe ich nicht ein warum ich Ihr mit meinem Unterhalt zu einem höheren monatlichen Netto verhelfen sollte als ich es dann hätte (Sie: 2000 € aus Zinsen + ca. 2000 € EU + 500 KU = 4500, Ich: 5000- 500 KU – 2000 EU = 2500 €) obwohl ich arbeite und sie eben nicht. Zudem ist es ja nicht so, dass sie eine vielversprechende Karriere aufgeben müsste falls sie mich heiratet, wie gesagt derzeit arbeitet sie halbtags und hat keine besonderen beruflichen Ambitionen, (dafür hat sie eine menge andere Interessen und kümmert sich rührend um ihre beiden schwer krebskranken Eltern.). Um ehrlich zu sein, und dabei fühle ich mich schon schlecht, denke ich manchmal sogar: „Warum sollte ich im Falle einer Trennung nach 5 Jahren mein Leben lang für sie zahlen müssen und sie noch an meinen zukünftigen Gehaltsteigerungen partizipieren lassen? Warum ist es für sie jetzt schon klar dass sie das Umgangsrecht für das Kind bekommt? Warum kann sie sich, mit ihrem abgeschlossenen Studium (Design), nicht zumindest zum Teil selbst versorgen? Warum sollte Sie, nehmen wir an sie trennt sich recht früh von mir, von meiner evtl. Karriere die ich dann ja ohne Ihre Unterstützung bestreiten würde, profitieren, zumal wir hier nicht über die blosse Existenz reden, sondern eher über bescheidenen Luxus?“.

Aber wie gesagt, diese Fragen getraue ich mich nicht einmal anzusprechen, vielmehr finde ich mich in einer Situation, in der ich um das Gelten der gesetzlichen Regelung kämpfe. Was für viele von Euch, die in diesem Forum ihr leid klagen sicherlich eine geradezu absurde Situation ist.

So nun noch kurz zu dem versprochenen Update:

1. Die oben angestellte Rechung sie 4500 € ich 2500 € findet sie fair, schliesslich sei es immer im Interesse Ihrer Eltern gewesen sie versorgt zu wissen. ???!!!!!
2. Sie hat Angst, dass falls ich sie im Zukunft einmal verlassen sollte sie aus der gemeinsamen Wohnung (Haus) ausziehen müsste und sich deutlich in ihrem lebensstandard verschlechtern würde, während ich mit meinen fiktiven Gespielinnen ein halli galli Leben leben würde ????!!!! (Meinen Argumenten, dass ich mir ein solches leben dann sicherlich nicht leisten können würde, - ich mal abgesehen vom emotionalen, schon aus finanziellen Gründen ein vitales Interesse an dem bestehen der Ehe hätte, - Sie sicherlich in der Wohung bleiben könne wenn, dass finanziell darstellbar ist, ohne das ich unter einer Brücke schlafen muss-, ist sie nur schwer zugänglich)
3. Sie möchte die Freiheit haben mich zu verlassen, falls irgendetwas ganz schief läuft und genau dies würde Ihr das Geld Ihrer Eltern ermöglichen ???!!!!(Dem Argument, dass sie damit doch einen finanziellen Anreiz hätte mich zu verlassen und ich auf der anderen Seite eben gerade nicht, möchte Sie nicht folgen.)
4. In der zum teil dann doch heftigen aber gesitteten Diskussion viel dann noch ein Satz der mich sehr verunsichert hat. In der Gesetzlichen Reglung würde sie im Fall der Fälle dann schon mittel und Wege finden Ihr Erbe anders zu schützen. Heisst soviel wie Ihre Schwester könne ja alles erben und ihr dann ab und zu eine Schenkung zukommen lassen.

Fazit: Natürlich würde Sie mich auch heiraten wenn die gesetzliche Regelung gilt, allerdings würde sie sich schlecht und benachteiligt fühlen.

Haltet mich bitte nicht für naiv, ich weiss wie sich das anhört, aber glaubt mir sie ist im herzen ein wirklich guter Mensch und ihr liegt es sicherlich fern mich Auszunutzen. Sie hat lediglich wahnsinnig angst davor, dass ich sie in Zukunft mal verlassen könnte und sie dann auch noch ihr „Zuhause“ verliert. Für den Fall möchte sie dann wenigstens das rundum sorglos Paket, ist ja irgendwo verständlich, möchte ich auch gerne. Das es auch den anderen fall geben könnte ist für sie einfach nicht vorstellbar. Was ja ganz süss ist, aber eben völlig realitätsfern.

Für mich bleibt allerdings hängen:
Ich hatte immer gedacht nach einem Heiratsantrag hängt der Himmel voller Geigen. Ich habe ernsthaft geglaubt eine Frau wäre ein bisschen dankbar, wenn man bereit ist vor der Geburt des Kindes Verantwortung zu übernehmen und Frau und Kind versorgen zu wollen. Ich hatte gedacht es sind hauptsächlich Männer die sich mit einem Ehevertrag absichern wollen insbesondere wenn sie besser verdienend sind.

Ich bin traurig, ich hasse dieses Thema, wir lieben uns, keiner will dem anderen was böses, wir gehen nur beide von dem persönlichen Supergau (verlassen durch den anderen) aus und haben ein scheinbar komplett verschiedenes Verständnis von Fairness.
Und wehe einer sagt jetzt: Willkommen in der Realität ! 😉 .

Genug geheult, ich überlasse dieses Forum jetzt wieder denjenigen mit echten Problemen.

Lieben Gruss Euch allen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2005 13:01




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