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Da habe ich jetzt mal eine Verständnisfrage:
Welcher Zeitpunkt ist tatsächlich relevant für die eheprägenden Verhältnisse?
Beginn getrennt lebend (wie hier zu lesen)
oder
Einreichung Scheidungsantrag?
Geschrieben : 13.12.2006 15:13
also, soviel ich aus verschiedenen Urteilen gelesen habe, gilt der Zeitpunkt der Trennung.
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2006 15:53
Ich habe woanders gelesen, dass auf den Zeitpunkt der Scheidung abgezielt wird.
Geschrieben : 13.12.2006 16:43
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