Hallo,
ich hab mal eine Frage:
In der Ehezeit hatten wir ein Einkommen von ca. 30826,85 € im Jahr, ich war Alleinverdiener.
Nach der Scheidung habe ich ein Einkommen von ca. 37.777,38 € erzielt.
Dies stellt doch einen Karrieresprung dar, ich habe immerhin 4 Stufen übersprungen, und ist kein Normalfall. Meine Frau will jetzt mehr Unterhalt.... Steht Ihr das zu??
Gruß
angelmario
ncoh etwas: Wie geht es weiter, wenn die beiden RA sich über die Höhe des Unterhaltes einigen können??
Hallo Mario,
zum Thema "Karrieresprung" gibt es einige Urteile. Bei Bedarf suche ich die mal heraus.
Wenn sich die Anwälte (oder besser noch: Du mit deiner "Ex") über die Höhe des Unterhaltes einigen könnt, dann setzt eine Vereinbarung auf, unterschreibt diese und gut isses. Unterhalt kann privatrechtlich geregelt werden. Du kannst das auch über einen Notar oder über das Gericht regeln lassen, aber das hilft Euch nicht wirklich weiter und kostet mehr.
Gruß
Martin
danke euch beiden, die Urteile wären bestimmt hilfreich...
Meine Frau geht arbeiten, aber ihr Einkommen wird nur hälftig berechnet, weil sie unseren Sohn (6) betreut, das akzeptiere ich, aber ich kann mich ja dumm und dusselig verdienen und sie bekommt immer ihr Stück mehr ab, obwohl sie "nichts afür tut"...
Hallo,
ich habe dafür kein Urteil, aber ich meine, dass sich der EU immer auf Basis des ehelichen Verdienstes berechnet und Erhöhungen nur den Kindern zugute kommen, das ist ja auch in Ordnung so.
Hab ein bißchen Geduld, die Unterhaltsrechtsexperten werden bestimmt abends noch online kommen.
Noch was, ich würde NICHT persönlich mit dem gegnerischen Anwalt verhandeln. Das bringt todsicher nichts.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Mario,
Hab ein bißchen Geduld, die Unterhaltsrechtsexperten werden bestimmt abends noch online kommen.
Solange musst du dich noch mit meiner Meinung begnügen...
Hier erst einmal die Urteile:
OLG Köln, Beschl. v. 29.12.2003 - 14 WF 180/03
Oberlandesgericht Nürnberg (1.12.2003, 7 WF 3447/03)
OLG München, 16 UF 654/03, 9.4.2003 (Zeitpunkt der Trennung ist massgeblich!)
OLG München vom 10.01.1997, 12 WF 1262/96
BGH vom 29.01.2003 (XII ZR 92/01)
OLG Schleswig vom 24.01.2003 (10 UF 209/01)
Was ich allgemein aus den Urteilen ableiten kann:
1. Ein Karrieresprung liegt dann vor, wenn man in einer neuen Funktion, einem neuen Tätigkeitsbereich oder in einer neuen Firma tätig wird und dadurch erheblich mehr Gehalt erhält (> 20 %).
2. Ein Karrieresprung ist und das damit verbundene höhere Gehalt ist dann nicht eheprägend, wenn die "Wurzeln" des Karrieresprungs nicht schon in der Ehe gelegt wurden.
3. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung, ob die "Wurzeln" des Karrieresprungs nicht schon in der Ehe gelegt wurden, ist der Zeitpunkt der Trennung, nicht der Termin, an dem die Scheidung ausgesprochen wurde.
Ganz witzig finde ich den Fall, in dem einem Richter ein "Karrieresprung" attestiert wurde, da er von der Besoldungsgruppe A13 auf A14 kletterte (finde die Quelle aber nicht mehr). Die Begründung war, dass es halt viel weniger Stellen der Besoldungsgruppe A14 gibt.
Nun stelle ich mir mal vor, ich werde vom Staplerfahrer zum Oberstaplerfahrer befördert und verdiene dann 100,- € mehr. Vor Gericht argumentiere ich dann so, dass es ja nur einer von 10 zum Oberstaplerfahrer schafft. Wetten, dass in diesem Fall nicht von einem "Karrieresprung" ausgegangen wird?
Richtig ist auch, dass dies nur den Ehegattenunterhalt betrifft. Für den Kindesunterhalt ist das tatsächlich erzielte Einkommen maßgeblich.
Und eines noch: Sollten sich die Anwälte einigen, dann pass auf, dass du keinen lebenslangen "Rentenvertrag" für deine Frau unterschreibst, aus dem du dann so gut wie nicht mehr herauskommst, auch wenn du z.B. arbeitslos oder krank werden solltest und den Unterhalt in der bisherigen Höhe nicht meht zahlen kannst. Und in 3 - 4 Jahren ist ihre Arbeit nicht mehr "überobligatorisch", was ihren Unterhaltsanspruch dann auch etwas drücken sollte.
@Lausebackesmama, du schreibst:
Noch was, ich würde NICHT persönlich mit dem gegnerischen Anwalt verhandeln. Das bringt todsicher nichts.
Und warum sollte es nichts bringen? Ich denke einen Versuch ist es wert.
Gruß
Martin
Hi,
Und warum sollte es nichts bringen? Ich denke einen Versuch ist es wert.
Das bringt überhaupt nichts, da der Anwalt nicht über den Unterhalt entscheidet. Außerdem ist es immer ungünstig, wenn man seine Argumente schon vorab mitteilt.
Der Anwalt, wird auch schon daher nicht in seine Richtung unternehmen, da er nach "Streitwert" bezahlt wird. Akzeptiert er seine Argumentation, wäre er sein Einkommen los.
Gruß
Platt
Hallo Platt,
das bringt natürlich dann nix, wenn die Fronten verhärtet sind und es keine Möglichkeit eines Kompromisses gibt. Und natürlich entscheidet der Anwalt nicht über den Unterhalt. So denn ein Kompromissvorschlag vorliegt, entscheidet es der Mandant, ansonsten der Richter.
Der Anwalt, wird auch schon daher nicht in seine Richtung unternehmen, da er nach "Streitwert" bezahlt wird. Akzeptiert er seine Argumentation, wäre er sein Einkommen los.
Natürlich unternimmt ein gegnerischer Anwalt nix, was seinem Mandanten schadet. Nur deutet @angelmario ja an, dass es wohl einen Weg zum Kompromiss gibt. Nun spiele ich mal Anwalt und werde nach Streitwert bezahlt. Ich habe jetzt die Wahl, ob ich ein Verfahren vors Gericht treibe (Fall 1) oder einen Vergleich schließe (Fall 2).
Im Fall 1 muss ich zig Briefe schreiben und habe 2 - 3 Gerichtstermine vor mir, bis eine Entscheidung fällt, wenn es schlecht läuft. Und das ist bei Scheidungen häufig der Fall. Das ist echt viel und harte Arbeit fürs Geld. Das glaubst du nicht? Der Schriftverkehr bzgl. Unterhalt füllt bei mir inzwischen einen dicken Ordner, man sollte nicht glauben welche Gedanken da formuliert werden. Und an jedem weiteren Brief des "Anwalts-Ping-Pong-Schriftverkehr" verdient der Jurist nix extra - er wird ja streng nach Streitwert bezahlt.
Im Fall 2 verdient der Anwalt vielleicht weniger, aber nicht wirklich so arg viel weniger. Gibt es aber einen Kompromiss, hat er vielleicht 50 % des Geldes verdient, welches im Fall 1 zu verdienen gewesen wäre, aber mit nur 10 % der Arbeit. "Effizienz" nennt man das.
Wo ich dir aber Recht geben muss, den gegnerischen Anwalt zu sprechen nur um die eigenen Vorstellungen "durchzudrücken" ist sinnlos. Man muss schon etwas "anbieten", also einen Kompromiss suchen. Sonst ist es echt besser, das ganze Ding einfach vom Gericht entscheiden zu lassen - und dann dreifach zu zahlen: Unterhalt, Anwaltskosten und Gerichtsgebühren.
Gruß
Martin
@ Schmusepapa
Natürlich ist schon im Interesse des Geldbeutels ein außergerichtlicher Vergleich besser.
Nur werden die Damen und Herren gar nicht erst versuchen, dass nicht vor Gericht zu bringen.Es sei denn, beide Partner sind sich einig. Der Ansprechpartner wäre die Ex.
Beim vorgerichtlichen Schreibverkehr ohne Einigung verdienen die Anwälte nicht viel. Nach RVG bekommt der Anwalt nicht nur die Terminsgebühr sondern das gleiche noch mal wenn man sich vor Gericht vergleicht.
Im Fall 2 verdient der Anwalt vielleicht weniger, aber nicht wirklich so arg viel weniger. Gibt es aber einen Kompromiss, hat er vielleicht 50 % des Geldes verdient, welches im Fall 1 zu verdienen gewesen wäre, aber mit nur 10 % der Arbeit. "Effizienz" nennt man das.
Das ist leider ein Trugschluß. Richtig Geld verdienen die nur wenn sie vor Gericht gehen. Was das Schreiben angeht das machen die in der ´Regel nicht selber sondern die Renos und die sitzen da und werden sowieso bezahlt.
Nur deutet @angelmario ja an, dass es wohl einen Weg zum Kompromiss gibt. /quote]
Das habe ich nicht so gelesen sondern so
Meine Frau geht arbeiten, aber ihr Einkommen wird nur hälftig berechnet, weil sie unseren Sohn (6) betreut, das akzeptiere ich, aber ich kann mich ja dumm und dusselig verdienen und sie bekommt immer ihr Stück mehr ab, obwohl sie "nichts afür tut"...
und so
ncoh etwas: Wie geht es weiter, wenn die beiden RA sich über die Höhe des Unterhaltes einigen können??
Die preiswerteste Version ist sich im Vorfeld einigen. Manchmal ist es besser ein paar Euro mehr Unterhalt zahlen und dafür keine sonstigen Kosten. Da hast Du recht.
Gruß
Platt
Hallo Mario,
das ist kein eheprägendes Einkommen, der Karrieresprung war nicht vorhersehbar.
Es kommt dem EU somit nicht zugute. Bloss nicht auf "Schmusekurs" gehen, die zieht diese Chose dann bis zum St. Nimmerleinstag ab.
Vergleich macht reich - ja, die Anwälte. :knockout:
Von einem Vergleich kommst Du schwer weg - Du musst eine Abänderungsklage anstrengen.
Ich würde es auf einen Prozeß ankommen lassen. Der KU erhöht sich, nicht aber der EU.
Lass Dich nicht bis in alle Ewigkeit melken.
Es ist nur ein Kind da, in wenigen Jahren darf die Madame noch mehr arbeiten gehen.
Gruss Harpyie
Hallo,
danke erstmal für eure super Kommentare, die helfen mir bestimmt weiter. Habe morgen einen Termin bei meinem Anwalt. Hab schon alle Unterlagen zusammen und bin gespannt, was er zu dem ganzen sagt.
Wichtig ist mir nur, ob es stimmt, dass nicht der Zeitpunkt der Scheidung (war im Januar 2004), sondern der Zeitpunkt des getrennt lebens (Janaur 2002) massgeblich ist. Im Dezember 2002 habe ich nämlich eine neue Tätigkeit im gleichen Unternehmen angefangen und habe mich von meinem Beamtentum insichbeurlauben lassen. Heißt, jetzt bin ich Angestellter, genieße aber noch die Vorteile des Beamten (keine Sozialabgaben).
Ich denke ich werde auf einen Kompromiss hinarbeiten, so dass ich den gleichen Unterhalt wie jetzt zahle, aber keinen Cent mehr, wies der Anwalt der Ex möchte.....
Kann ich evtl. auch zu viel gezahlten Unterhalt zurückforfern??? :cul:
Ich werde auf jeden Fall berichten, wies so weitergeht.
Danke an alle!!!!
Hallo Mario,
danke erstmal für eure super Kommentare, die helfen mir bestimmt weiter. Habe morgen einen Termin bei meinem Anwalt. Hab schon alle Unterlagen zusammen und bin gespannt, was er zu dem ganzen sagt.
Würde mich auch interessieren. Berichte mal, was er sagt.
Wichtig ist mir nur, ob es stimmt, dass nicht der Zeitpunkt der Scheidung (war im Januar 2004), sondern der Zeitpunkt des getrennt lebens (Janaur 2002) massgeblich ist. Im Dezember 2002 habe ich nämlich eine neue Tätigkeit im gleichen Unternehmen angefangen
Soweit ich das aus den Urteilen herauslese: Ja. Die von mir aufgelisteten Urteile sind Oberlandesgerichtsurteile, und mehrere Oberlandesgerichte haben dieses Prinzip unabhängig voneinander bestätigt. Deine Chancen stehen also erst mal nicht so schlecht. Argumentieren könnte die Gegenseite damit, dass die Beförderung schon vor der Trennung vorhersehbar war. Bsp.: Du wirst zum stellv. Abteilungsleiter befördert, der Abteilungsleiter geht in zwei Jahren in den Ruhestand. Dann könnte die Gegenseite argumentieren, es war ja klar, dass du ihn in zwei Jahren "beerbst". Hier solltest du dir eine Argumentation zurechtlegen. Hilfreich wäre auch eine Bescheinigung deines Arbeitgebers, dass du einen Karrieresprung gemacht hast.
Ich denke ich werde auf einen Kompromiss hinarbeiten, so dass ich den gleichen Unterhalt wie jetzt zahle, aber keinen Cent mehr, wies der Anwalt der Ex möchte.....
In deinem Fall wahrscheinlich nicht der dümmste Weg.
Kann ich evtl. auch zu viel gezahlten Unterhalt zurückforfern???
Vergiss es. Du hast bis jetzt gezahlt, entweder freiwillig oder weil ein entsprechender Titel (z.B. durch Gerichtsurteil) bestand. Du könntest höchstens etwas zurückfordern, wenn deine "Ex" falsche Angaben bzgl. ihrer Einkünfte gemacht hat. Wie willst du deine Rückforderung begründen? Aber frag mal den Rechtsanwalt, vielleicht hat der ja eine Idee.
Gruß
Martin
Hallo,
ich war eben bei meinem Anwalt. Also, er sieht das genauso wie ich (ihr) mit dem Karrieresprung.
Er sagt allerdings, das der Unterschied zum jetzigen Nettogehlt nur ca. 60-70 € weniger an Ehegattenunterhalt ausmacht, da das frühere Gehalt nach Steuerklasse III und mit 1,0 Kinderfreibetrag berechnet wurde. Das jetzige mit Lohnsteuerklasse I und 0,5 Kinderfreibetrag. Aber immerhin 60-70 € weniger, als ich derzeit zahle.
Er schreibt jetzt an den gegnerischen RA und will eine außergerichtliche Einigung mit der Angabe, das ich keine Erhöhung des EU akzeptiere, wegen der genanten Gründe, ich aber freiwillig bis auf Widerruf und unter Vorbehalt den jetzigen Unterhalt (728 €, davon 274 € KU nach jetzigem Gehalt) weiter zahlen werde.
Aber ich vermute dem gegnerischen RA fällt wieder etwas neues ein......
Werde weiter berichten.
Gruß
Mario
Hallo Mario,
Er sagt allerdings, das der Unterschied zum jetzigen Nettogehlt nur ca. 60-70 € weniger an Ehegattenunterhalt ausmacht, da das frühere Gehalt nach Steuerklasse III und mit 1,0 Kinderfreibetrag berechnet wurde. Das jetzige mit Lohnsteuerklasse I und 0,5 Kinderfreibetrag. Aber immerhin 60-70 € weniger, als ich derzeit zahle.
sag mal, du bist doch seit Januar 2002 getrennt und seit Januar 2004 geschieden. Also hast du doch bereits ab 2003 Steuerklasse I.
Die Unterhaltsrechlichen Leitlinien besagen aber, dass vom "eheprägenden" Brutto auszugehen ist, davon ab Steuern, Sozialversicherung, Krankenkasse, ehegemeinsame Schulden, Kindesunterhalt, Erwerbstätigenbonus, berufsbedingte Aufwendungen usw.
Also ich würde folgende "Vergleichsrechnung" aufmachen: Du nimmst dein Brutto aus 2002, rechnest mit Steuerklasse 1 und 0,5 Kinderfreibeträgen und schaust dann mal, was an Unterhalt rauskommt. Und diese Berechnung nimmt der Anwalt dann in sein Schreiben auf. Diese Zahl ist deutlich niedriger als das was sie derzeit erhält und das ist das, was ihr gesetzlich zusteht.
Du "bietest" ihr ja mehr an. Und in dem Schreiben deines Anwaltes muss das klar herauskommen. Wenn sie nicht will, dann soll sie klagen. Was dabei rauskommt, hat dein Anwalt ja geschrieben.
Die Vergleichsberechnung mit deinem jetzigen Gehalt ist doch völlig irrelevant. :knockout:
Zudem führt sie zu einer viel zu hohen Zahl, da erkennt deine "Ex" die Großzügigkeit deines Angebotes doch garnicht.
Du fährst doch auf der Schiene "Karrieresprung", und das mit guten Chancen. Geh aus der Defensive heraus, lege dir eine Strategie zurecht. Und die muss so aussehen dass ihr klar wird, was ihr wirklich "zusteht".
Warum dein Anwalt diese Strategie nicht fährt ist mir ein Rätsel. Vermuten kann ich nur, dass er keine Lust hat, diese Vergleichsberechnung mit Steuerklasse 1 anzustellen. So nimmt er einfach deine Jahresabrechnungen und rechnet mit dem Taschenrechner - einfallslos und bequem, aber unter Umständen extrem schädlich für dich.
Mein Rat: Stoppe das Schreiben und lasse die von mir angeführte Berechnung durchführen oder mache sie selber.
Und überdenke deine Strategie und vertraue den Anwälten nicht zu sehr.
Gruß
Martin
Edit: Nachsatz: Du schreibst dem gegnerischen RA wird schon was einfallen. Wenn dein RA ein Schreiben wie von mir skizziert abschickt, dann muss ihm was einfallen - und zwar erst mal eine Reaktion auf dein Schreiben. Und so kommst du in die Offensive und nicht in die Defensive.
[Editiert am 15/3/2006 von Schmusepapa]
Mein Anwalt hat mir bereits den Vorentwurf zugefaxt, hat auch die Gegenrechnung so aufbereitet. Demnach müßte ich nur 320,09 € EU und 274,00 € KU zahlen, also insgesamt 595,. € .Er schlägt aber einen Kompromiss über 650,- € gesamt vor, den ich akzeptieren werde. Bereits die nächste Zahlung soll ich schon über 650,- € an meine EX machen, aber vermerken, dass es nur unter Vorbehalt und auf Widerruf ist.
Dann muss der gegnerische Anwalt oder meine Ex schnell reagieren....
Jetzt heißt es erstmal abwarten, was so passiert...
Gruß
Mario
Hi,
Demnach müßte ich nur 320,09 € EU und 274,00 € KU zahlen, also insgesamt 595,. € .Er schlägt aber einen Kompromiss über 650,- € gesamt vor,
Das verstehe ich nicht. Warum mehr bezahlen, wenn Dein Anwalt gemäß den Unterhaltsrichtlinien richtig gerechnet hat?
Gruß
Platt
weil ich lieber freiwillig mehr bezahle, anstatt vors Gericht zu ziehen.
Hallo Zusammen,
in der Zwischenzeit hat der gegnerische Anwalt mitgeteilt, dass meine Ex die Stundenanzahl herabgesetzt hat, damit sie unserern Sohn nach der Schule (in der Zwischenzeit eingeschult) betreuen kann. Zitat: im Interesse Ihres Sohnes". Er geht auf eine Schule, die Nachmittagsbetreuung anbietet bis 16.00 Uhr. Das passt nicht in die Arbeitszeiten meiner Ex, deshalb herabsetzen der Wochenstunden. Es lag gleich eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei mit dem neuen Nettogehalt und eine neue Berechnung:
demnach sollte ich 925 incl. Kindesunterhalt bezahlen........, berücksichtigt wurde aber immer noch nicht mein Karrieresprung, wie in den anderen Beiträgen aufgeführt. Er rechnet mit dem derzeitigen Gehalt und dem neuen gehalt meiner Ex, das wegen Unzumutbarkeit nur hälftig angerechnet wird....
Habe direkt geantwortet, dass ich damit nicht einverstanden bin und eine Gegenrechnung aufgestellt. mit dem neuen Gehalt meiner Ex, aber mit meinem alten Gehalt aus der Ehezeit. kam auf 732 € incl. Kindesunterhalt. Diesen Betrag habe ich bis heute immer gezahlt.Ich habe den Anwalt aufgefordert, mir die Gehaltsabrechnungen mit dem neuen Gehalt meiner Ex zuzusenden, bis heute unbeantwortet. Da ich nicht wie ein dummer Junge sterben möchte und wissen möchte wies weitergeht, habe ich den gegenerischen Anwalt heute angerufen. Mir wurde nur mitgeteilt, dass ich Post vom Gericht bekommen würde.....
Meinen alten Anwalt habe ich nicht mehr aufgesucht, sondern werde einen neuen aus meinem Bekanntenkreis beauftragen.
Ich weiß leider nicht wie meine Chancen stehen, aber ich bin optimistisch...
Gruß
Mario
ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen, der würde mir eine Bescheinigung über meinen Karrieresprung ausstellen. was muss darin stehen, wie ist das wording????
vielleicht kennt sich da jemand aus.
danke
mario