Ehepartnerunterhalt
 
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Ehepartnerunterhalt

 
(@katinka)
Schon was gesagt Registriert

Hallo;

Ist es noch korrekt, dass es sich beim Ehegattenunterhalt um diese 2/7 Regelung handelt? Wir würden gern das meiste - wenn machbar ohne Anwalt und Co regeln... und müssen jetzt mit Umzug und Hausverkauf bzw. Übernahme durch meinen Mann alles neu regeln...

Weiß das wer?

Katrin


Das Leben ist kein Ponyhof!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2007 21:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

3/7 nach Abzug des vollen KU und ggf weiteren Abzügen, die beim Ku vielleicht nicht abziehbar waren.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2007 21:27
(@katinka)
Schon was gesagt Registriert

Beppo:

Das wusste keiner von uns... bisher haben wir uns gut geeinigt und ich habe auf n bisschen was verzichtet (von den 2/7), mal sehen, was dann noch kommt, das sind ja ganz andre Zahlen dann... macht es Sinn, das ohne Anwalt anzusehen, oder eher, dass doch von ner "offiziellen Stelle" betrachten zu lassen?


Das Leben ist kein Ponyhof!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2007 21:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Richtig ist auf jeden Fall das, worauf ihr euch fair einigt und womit beide leben können.

Fair müsste aus meiner Sicht folgendes berücksichtigen:

1. Abzug der "juristisch" abzugsfähigen Kosten vor KU. Also grob die Erwerbskosten und ggf. Altersvorsorge.
2. KU,
3. Abzug der Umgangskosten.

Vom Rest 4/7 für den Verdiener und 3/4 für den Unterhaltsempfänger.

Nach meiner unmassgeblichen Meinung sollte vielleicht noch je nach Alter der Kinder und eurer Situation eine Absenkung des EU im Laufe der nächsten Jahre eingeplant werden.
Z.B. etwas wie 3/7 im ersten Jahr, 2/7 im zweiten Jahr und 1/7 im dritten Jahr oder so.
Ist nur ein Beispiel

Verhandelt doch einfach ein wenig.

Die Justiz sieht das etwas anders, aber ihr wollt ja eine gerechte Lösung und keine von Juristen.

Wenn ihr eine für euch passende Lösung gefunden habt, solltet ihr diese hier vielleicht checken lassen, um Fehler zu vermeiden, die diese unwirksam werden lassen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2007 21:52
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Vom Rest 4/7 für den Verdiener und 3/4 für den Unterhaltsempfänger.

Beppo, Du hast Dir den Text Deiner Signatur etwas zu sehr zu Herzen genommnen 🙂


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2007 22:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

pappasorglos, das hängt mit der Mengenlehre zusammen:

Gruss Beppo


Anm. Topic bereinigt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2007 23:17
(@katinka)
Schon was gesagt Registriert

Danke euch!!! Eine Frage noch; in wie weit kann sowas, auf "privater Ebene" abgesprochenes  unwirksam werden? Mein Mann zahlt lediglich für mich, das tut er problemlos und wir haben da eine Enigung gefunden, die zwar ein Stück unter der gesetzlichen Regelung liegt, für uns beide aber ok ist...

Was genau meint ihr mit "unwirksam"?

Danke,

katrin


Das Leben ist kein Ponyhof!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2007 09:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ihr euch auf privater Ebene einigt kann euch erstmal niemand zwingen es anders zu regeln.

Unwirksam wird es dann ,wenn einer von euchdurch diese Regelung selber Sozialleistungen beantragen muß, dann wird geprüft, ob nicht der eine dem anderen etwas zahlen muß.

Mein Mann zahlt lediglich für mich,

Ich hab deine Geschichte jetzt nicht parat. Leben die Kinder abwechselnd bei euch? Auf KU kann eigentlich nicht verzichtet werden.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2007 11:58
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Katrin,

wir haben das (Anfang 2006) mit Hilfe eines Mediators geregelt/besprochen. Wir haben eine Lösung gefunden, mit der wir beide bisher leben konnten und es hat auch bisher keiner von uns dagegen "verstoßen". Der Mediator hat das, was wir ermittelt haben (und es ging im Wesentlichen um´s Finanzielle, was zu "diskutieren" war; mit den kids waren wir uns einig), aufgeschrieben und uns unterschreiben lassen.

Ohne dass wir eine "Neufassung" oder Abänderung dieses Vertrages gemacht haben, so waren wir uns doch einig, dass ich die nächste Stufensteigerung des KU nach DT bezahle (was dann auch passiert ist). Wir kommen bis heute ohne Anwälte aus und niemand von uns hört - zumindest bisher - auf  Einflüsterungen von Außen. Will damit auch sagen, dass es natürlich auch ohne Mediation zu einer Einigung kommen kann.

Sicher sehe ich persönlich "Gesprächsbedarf" z. B. in einem Jahr, wenn Ex dann mit ihrem Neuen 3 Jahre zusammen ist (leider bisher räumlich getrennt), sich das neue Unterhaltsrecht in einigen Urteilen zeigen wird und Ex dann auch schon seit der Trennung gut 2 Jahre gearbeitet haben wird (kids in OGS).

Und auch nochmal konkret zu Deiner Frage: Nach meinem Kenntnisstand und wie hier schon gepostet, haben wir auch nach der 3/7 Regelung gehandelt. Ich halte es zudem für wichtig, dass sich - möglichst beide - in etwa auskennen, was abgezogen wird, wie sich also KU und EU (bzw. TU) berechnet, damit beide das Gefühl haben, dass alles "gerecht" zugeht. Hier war "unser" Mediator leider nicht umfänglich bewandert und ich konnte mit den Infos aus vs "aushelfen".

Noch als Beispiel: Ich konnte mir nach Beratung hier in etwa ausrechnen, wie es finanziell für mich (Alleinverdiener) aussieht. Nämlich etwa 1050.- an Ex (TU). Nun überweise ich aber nicht 1050.- TU, sondern nur etwas über 600.- Der Rest ist "versteckt" (recht kompliziert, passt aber, weil ich andere Ihrer Verpflichtungen übernommen habe) an anderen Stellen. Also 3/7 = 1050.-, aber trotzdem ist die Überweisung nur 6xx.- (weniger als 2/7), weil wir uns eben anders einigen konnten.

Neben midnightwish´s Hinweis gehe ich davon aus, dass alles hinfällig wird, wenn einer von uns meint, nun alles anwaltlich bzw. vor Gericht in Frage zu stellen, weil das ja so nicht sein kann.

Und, die kids tauchen hier nicht auf, weil das eh nicht die Frage betraf und es bei uns grundsätzlich "läuft".

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2007 14:45
(@katinka)
Schon was gesagt Registriert

Danke Euch!!!

Ich denke, im Augenblick ist alles gut wie es ist, und wir werden es neu ansehen, wenn die Situationen sich entsprechend verändert haben.

Tina: die Kinder sind nicht seine leiblichen Kinder.

Katrin


Das Leben ist kein Ponyhof!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2007 15:15




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach so Katinka, das war mir entgangen


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2007 15:28